Nachdem der
Abrechnungszeitraum für die Wassergebühren angepasst wurde, muss folglich auch
der Abrechnungszeitraum für die Abwassergebühren angepasst werden.
Der
Abrechnungszeitraum soll von bisher 01.10. eines Jahres bis 30.09. des
Folgejahres auf das Kalenderjahr, sprich vom 01.01. bis 31.12., angepasst
werden. Demnach werden in der Satzung die Vorauszahlungen auf den 01.06.,
01.09. und 01.12. geändert. Die Endabrechnung wird vermutlich im Februar oder
März fällig, demnach werden die Geldleistungen durch den Bürger entzerrt.
Damit der
Abrechnungszeitraum geändert werden kann, ist zum 31.12.2020 eine Endabrechnung
für das Veranlagungsjahr 2020 notwendig. Dies wird durch die Verwaltung
maschinell durchgeführt, um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu
halten.
Beschluss:
Der Abrechnungszeitraum wird auf das Kalenderjahr
festgelegt, hierfür wird für das Veranlagungsjahr 2020 eine maschinelle
Endabrechnung zum 31.12.2020 durchgeführt.
Der Marktgemeinderat beschloss den Erlass der
folgenden Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung des Marktes Rimpar (BGS – EWS):
Satzung
zur Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
des Marktes
Rimpar
(BGS - EWS)
Der Markt Rimpar erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des
Kommunalabgabengesetztes (KAG) folgende
Satzung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes
Rimpar (BGS-EWS) vom 13.11.2001 in der Fassung der Änderungssatzung vom
27.10.2017 wird wie folgt geändert:
§ 1
§ 14 wird wie folgt geändert:
(1) Die
Einleitung wird jährlich abgerechnet. Die Einleitungsgebühr wird einen Monat nach
Zustellung des Gebührenbescheides fällig.
(2) Auf die
Gebührenschuld sind zum 01.06., 01.09. und 01.12. jeden Jahres Vorauszahlungen
in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Abrechnungsvorjahres zu
leisten. Fehlt eine solche Jahresabrechnung des Vorjahres, so setzt der Markt
die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahresgesamteinleitung fest.
§ 2
Die
Änderungssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
MARKT RIMPAR
Rimpar, 17.12.2020
Weidner
1. Bürgermeister