Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Nachdem der Abrechnungszeitraum für die Wassergebühren angepasst wurde, muss folglich auch der Abrechnungszeitraum für die Abwassergebühren angepasst werden.

Der Abrechnungszeitraum soll von bisher 01.10. eines Jahres bis 30.09. des Folgejahres auf das Kalenderjahr, sprich vom 01.01. bis 31.12., angepasst werden. Demnach werden in der Satzung die Vorauszahlungen auf den 01.06., 01.09. und 01.12. geändert. Die Endabrechnung wird vermutlich im Februar oder März fällig, demnach werden die Geldleistungen durch den Bürger entzerrt.

Damit der Abrechnungszeitraum geändert werden kann, ist zum 31.12.2020 eine Endabrechnung für das Veranlagungsjahr 2020 notwendig. Dies wird durch die Verwaltung maschinell durchgeführt, um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten.

 


Beschluss:

Der Abrechnungszeitraum wird auf das Kalenderjahr festgelegt, hierfür wird für das Veranlagungsjahr 2020 eine maschinelle Endabrechnung zum 31.12.2020 durchgeführt.

 

Der Marktgemeinderat beschloss den Erlass der folgenden Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Rimpar (BGS – EWS):

 

Satzung

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

des Marktes Rimpar

(BGS - EWS)

 

 

Der Markt Rimpar erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetztes (KAG) folgende

 

Satzung:

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Rimpar (BGS-EWS) vom 13.11.2001 in der Fassung der Änderungssatzung vom 27.10.2017 wird wie folgt geändert:

 

§ 1

 

§ 14 wird wie folgt geändert:

 

(1) Die Einleitung wird jährlich abgerechnet. Die Einleitungsgebühr wird einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig.

 

(2) Auf die Gebührenschuld sind zum 01.06., 01.09. und 01.12. jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Abrechnungsvorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Jahresabrechnung des Vorjahres, so setzt der Markt die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahresgesamteinleitung fest.

 

§ 2

 

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

 

 

 

MARKT RIMPAR

Rimpar, 17.12.2020

 

 

 

Weidner

1. Bürgermeister