Schreiben vom
4. November 2020
Seitens der Öffentlichkeit werden Einwände
vorgebracht
Bushaltestelle:
Es wird befürchtet, dass die bestehende Bushaltestelle
in Richtung Ortsausgang über die Zufahrt des geplanten Marktes hinaus verlegt
wird. Dies ist jedoch nicht der Fall: Die Bushaltestelle verbleibt im
Wesentlichen am derzeitigen Standort und wird lediglich umgestaltet.
Ampelanlage:
Es wird befürchtet, dass sich der
Abstand zwischen Ampelanlage und Bushaltestelle vergrößert. Dies ist aber nicht
der Fall, siehe oben.
Rückstau:
Es wird befürchtet, dass es aufgrund
des Wegfalls der Busbucht in Verbindung mit der Ampelanlage zu
Rückstauproblemen kommen kann. Das kann nicht ausgeschlossen werden. Die
Gestaltung der Bushaltestelle obliegt nicht dem Investor, sondern wird von den
zuständigen Straßenverkehrsbehörden festgelegt.
Fußläufige Erreichbarkeit:
Es wird davon ausgegangen, dass der Markt nicht
fußläufig erreichbar ist. Sicherlich ist dies nicht bei allen Teilen des
Gemeindegebiets der Fall. Eine Anbindung an den Ortsteil Maidbronn ist jedoch
gegeben, ebenso sind die Kriterien für eine fußläufige Erreichbarkeit
vorhanden.
Anlieferung:
Es werden Bedenken wegen des zusätzlichen Verkehrs
geäußert. Der geplante Markt wird jedoch an einer leistungsfähigen Kreisstraße
liegen. Daher ist der zusätzliche Verkehr von einem Liefer-Lkw und zwei oder
drei Kleintransportern zu vernachlässigen. Eine Verkehrsbelastung durch
bestehende Wohngebiete erfolgt nicht.
Verschiebung des Gebäudes:
Es wird befürchtet, dass durch die Verschiebung des
Gebäudes in Richtung Straße das Ortsbild verschandelt wird und durch die
Erhöhung des geplanten Marktes dies noch verstärkt wird. Tatsächlich verschiebt
sich das Gebäude um etwa fünf Meter nach Süden. Die Gebäudehöhe hat sich im Vergleich
zur letzten Planung nicht geändert. Aus diesem Grunde kann davon ausgegangen
werden, dass die Auswirkungen auf das Ortsbild relativ gering sind, zumal der
geplante Markt unter Straßenniveau liegt.
Begrünungsflächen:
Es
wird vorgebracht, dass durch die Verschiebung des Marktes in Richtung Straße
die Flächen für die Eingrünung verringert werden. Dies trifft zu, was die
Flächen zur Straße hin betrifft. Dafür werden die Grünflächen nach Norden
erweitert. In der Bilanz bleibt der Anteil an Grünflächen gleich. Eine
Bepflanzung der Flächen ist nach wie vor möglich.
Seltene Tiere:
Es wird vorgebracht, dass im Bereich des Planungsgebietes seltene
Tiere, wie Fledermausarten, festgestellt wurden. Für das Vorhaben wurde ein
Umweltbericht sowie eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt
mit dem Ergebnis, dass die Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild mit
den dort festgesetzten Maßnahmen ausgeglichen werden können.
Beleuchtung:
Es wird die Befürchtung geäußert,
dass es durch die Beleuchtung des geplanten Marktes zu einer Beeinträchtigung
von Tieren und von der benachbarten Bebauung kommt. Im Bebauungsplan ist
festgesetzt, dass eine Beleuchtung des Marktes oder seiner Außenanlagen während
der Nachtzeit (von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) nicht zulässig ist.
Fehlplanung:
Es wird vorgebracht, dass es sich bei dem Vorhaben
an diesem Standort um eine Fehlplanung handelt. Die Regierung von Unterfranken
als maßgebliche Fachbehörde erhebt jedoch keine Einwände gegen das Vorhaben.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt
das Schreiben vom 4. November 2020 zur Kenntnis.
Die geplante Verschiebung des Gebäudes in Richtung
Straße um etwa fünf Meter wird keine relevanten Auswirkungen auf das Ortsbild
des Gemeindeteiles Maidbronn haben. Die Bepflanzung der Grünflächen hat nach
den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erfolgen.
Die übrigen geäußerten Einwände wurden bereits im
Zuge des letzten Bebauungsplanverfahrens behandelt.