Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Schreiben vom
4. November 2020

 

Seitens der Öffentlichkeit werden Einwände vorgebracht

 

Bushaltestelle:

Es wird befürchtet, dass die bestehende Bushaltestelle in Richtung Ortsausgang über die Zufahrt des geplanten Marktes hinaus verlegt wird. Dies ist jedoch nicht der Fall: Die Bushaltestelle verbleibt im Wesentlichen am derzeitigen Standort und wird lediglich umgestaltet.

 

Ampelanlage:
Es wird befürchtet, dass sich der Abstand zwischen Ampelanlage und Bushaltestelle vergrößert. Dies ist aber nicht der Fall, siehe oben.

 

Rückstau:
Es wird befürchtet, dass es aufgrund des Wegfalls der Busbucht in Verbindung mit der Ampelanlage zu Rückstauproblemen kommen kann. Das kann nicht ausgeschlossen werden. Die Gestaltung der Bushaltestelle obliegt nicht dem Investor, sondern wird von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden festgelegt.

 

Fußläufige Erreichbarkeit:
Es wird davon ausgegangen, dass der Markt nicht fußläufig erreichbar ist. Sicherlich ist dies nicht bei allen Teilen des Gemeindegebiets der Fall. Eine Anbindung an den Ortsteil Maidbronn ist jedoch gegeben, ebenso sind die Kriterien für eine fußläufige Erreichbarkeit vorhanden.

 

Anlieferung:
Es werden Bedenken wegen des zusätzlichen Verkehrs geäußert. Der geplante Markt wird jedoch an einer leistungsfähigen Kreisstraße liegen. Daher ist der zusätzliche Verkehr von einem Liefer-Lkw und zwei oder drei Kleintransportern zu vernachlässigen. Eine Verkehrsbelastung durch bestehende Wohngebiete erfolgt nicht.

 

Verschiebung des Gebäudes:
Es wird befürchtet, dass durch die Verschiebung des Gebäudes in Richtung Straße das Ortsbild verschandelt wird und durch die Erhöhung des geplanten Marktes dies noch verstärkt wird. Tatsächlich verschiebt sich das Gebäude um etwa fünf Meter nach Süden. Die Gebäudehöhe hat sich im Vergleich zur letzten Planung nicht geändert. Aus diesem Grunde kann davon ausgegangen werden, dass die Auswirkungen auf das Ortsbild relativ gering sind, zumal der geplante Markt unter Straßenniveau liegt.

 

Begrünungsflächen:
Es wird vorgebracht, dass durch die Verschiebung des Marktes in Richtung Straße die Flächen für die Eingrünung verringert werden. Dies trifft zu, was die Flächen zur Straße hin betrifft. Dafür werden die Grünflächen nach Norden erweitert. In der Bilanz bleibt der Anteil an Grünflächen gleich. Eine Bepflanzung der Flächen ist nach wie vor möglich.

 

Seltene Tiere:

Es wird vorgebracht, dass im Bereich des Planungsgebietes seltene Tiere, wie Fledermausarten, festgestellt wurden. Für das Vorhaben wurde ein Umweltbericht sowie eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass die Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild mit den dort festgesetzten Maßnahmen ausgeglichen werden können.

 

Beleuchtung:
Es wird die Befürchtung geäußert, dass es durch die Beleuchtung des geplanten Marktes zu einer Beeinträchtigung von Tieren und von der benachbarten Bebauung kommt. Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass eine Beleuchtung des Marktes oder seiner Außenanlagen während der Nachtzeit (von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) nicht zulässig ist.

 

Fehlplanung:
Es wird vorgebracht, dass es sich bei dem Vorhaben an diesem Standort um eine Fehlplanung handelt. Die Regierung von Unterfranken als maßgebliche Fachbehörde erhebt jedoch keine Einwände gegen das Vorhaben.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt das Schreiben vom 4. November 2020 zur Kenntnis.

 

Die geplante Verschiebung des Gebäudes in Richtung Straße um etwa fünf Meter wird keine relevanten Auswirkungen auf das Ortsbild des Gemeindeteiles Maidbronn haben. Die Bepflanzung der Grünflächen hat nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erfolgen.

 

Die übrigen geäußerten Einwände wurden bereits im Zuge des letzten Bebauungsplanverfahrens behandelt.