Schreiben vom 5. November
2020
Seitens der Öffentlichkeit werden Einwände
vorgebracht.
Bushaltestelle:
Es wird befürchtet, dass die bestehende Bushaltestelle
in Richtung Ortsausgang über die Zufahrt des geplanten Marktes verlegt wird.
Dies ist jedoch nicht der Fall: Die Bushaltestelle verbleibt im Wesentlichen am
derzeitigen Standort und wird lediglich umgestaltet.
Gestaltung der Bushaltestelle:
Die Gestaltung der Bushaltestelle
obliegt nicht dem Investor, sondern wird von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden
festgelegt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt
das Schreiben vom 5. November 2020 zur Kenntnis.
Die Bushaltestelle verbleibt im Wesentlichen an der
derzeitigen Stelle und wird nicht über die Zufahrt des geplanten Marktes hinaus
verlegt.