Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Schreiben vom
6. November 2020

 

Seitens der Öffentlichkeit werden Einwände vorgebracht.

 

Ziele und Zwecke der Aufstellung des Bebauungsplanes:

Es wird vorgebracht, dass der geplante Markt aufgrund der Bevölkerungsentwicklung des Marktes Rimpar, aufgrund seines Standortes und aufgrund seiner Größe überflüssig sei.

Über den geplanten Standort des Lebensmittelmarktes kann die Versorgung des Gemeindeteiles Maidbronn mit über 1.000 Einwohnern, die bislang über keinerlei Nahversorgungseinrichtungen verfügen, sowie des südlichen Teils des Hauptortes sichergestellt werden. Somit kann auch die Schließung des Edeka-Marktes zu einem Teil kompensiert werden.

Der Standort in Maidbronn ist für viele Bürger fußläufig besser zugänglich, als die bestehenden Märkte in Rimpar. Ältere Bürger in Maidbronn haben derzeit überhaupt keine Möglichkeit, einen Lebensmittelmarkt fußläufig zu erreichen.

Städtebauliches Konzept:

Es wird vorgebracht, dass der geplante Markt aufgrund der Bevölkerungsentwicklung des Marktes Rimpar, aufgrund seines Standortes und aufgrund seiner Größe überflüssig sei.

Über den geplanten Standort des Lebensmittelmarktes kann die Versorgung des Gemeindeteiles Maidbronn mit über 1.000 Einwohnern, die bislang über keinerlei Nahversorgungseinrichtungen verfügen, sowie des südlichen Teils des Hauptortes sichergestellt werden. Somit kann auch die Schließung des Edeka-Marktes zu einem Teil kompensiert werden.

Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung sind erfahrungsgemäß schwierig und kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung geht von einem Bevölkerungsrückgang bis zum Jahre 2034 aus, während ein anderer Demographiebericht (Wegweiser Kommune) mit leicht steigenden Bevölkerungszahlen zumindest bis zum Jahr 2025 rechnet. Tatsache ist, dass gemäß der Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken und des Regionalen Planungsverbandes das Vorhaben den Einzelhandelsfestlegungen des Landesentwicklungsprogramms und des Regionalplanes Würzburg nicht entgegensteht, in Rimpar somit das Potential für zusätzliche Verkaufsflächen des Lebensmittel-Einzelhandels vorhanden ist.

Der Standort in Maidbronn ist für viele Bürger fußläufig besser zugänglich, als die bestehenden Märkte in Rimpar. Ältere Bürger in Maidbronn haben derzeit überhaupt keine Möglichkeit, einen Lebensmittelmarkt fußläufig zu erreichen.

 

Verkehr:
Es wird befürchtet, dass die bestehende Bushaltestelle in Richtung Ortsausgang über die Zufahrt des geplanten Marktes hinaus verlegt wird. Dies ist jedoch nicht der Fall: Die Bushaltestelle verbleibt im Wesentlichen am derzeitigen Standort und wird lediglich umgestaltet.

Die Gestaltung der Bushaltestelle obliegt nicht dem Investor, sondern wird von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden festgelegt.

Der Anregung einer Verbreiterung des Gehwegs im Bereich der Bushaltestelle sollte nachgekommen werden.

Der geplante Markt wird an einer leistungsfähigen Kreisstraße liegen. Daher ist der zusätzliche Verkehr von einem Liefer-Lkw und zwei oder drei Kleintransportern zu vernachlässigen. Eine Verkehrsbelastung durch bestehende Wohngebiete erfolgt nicht.

 

Grünflächen:
Es wird vorgebracht, dass durch die Verschiebung des Marktes in Richtung Straße die Flächen für die Eingrünung verringert werden. Dies trifft zu, was die Flächen zur Straße hin betrifft. Dafür werden die Grünflächen nach Norden erweitert. In der Bilanz bleibt der Anteil an Grünflächen gleich. Eine Bepflanzung der Flächen ist nach wie vor möglich.

 

Gestalterische Festsetzungen:
Es wird vorgebracht, auch die Nordostseite des geplanten Marktes ansprechend zu gestalten.

Im Bebauungsplan sind Regelungen zur Gestaltung von Dächern, Fassaden, Einfriedungen und Beleuchtungsanlagen festgesetzt. Die Gestaltung des Marktes im Einzelnen kann den vorzulegenden Bauantragsunterlagen entnommen werden.

 

Anderweitige Lösungsmöglichkeiten:

Zum geplanten Standort werden Bedenken vorgebracht.

Die überplante Fläche ist teilweise als Biotop kartiert, daher wurden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens entsprechende Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.

Die Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch die im Bebauungsplan festgesetzten Eingrünungsmaßnahmen relativiert. Zudem ist im Bebauungsplan geregelt, dass der geplante Markt mindestens einen Meter unter dem Niveau der Kreisstraße liegen muss.

Der Standort in Maidbronn ist für viele Bürger fußläufig besser zugänglich, als die bestehenden Märkte in Rimpar. Ältere Bürger in Maidbronn haben derzeit überhaupt keine Möglichkeit, einen Lebensmittelmarkt fußläufig zu erreichen.

Die Größenordnung des Marktes mit einer Verkaufsfläche von 1.050 m² entspricht dem heutigen Standard. Kleinere Märkte sind in der Regel wirtschaftlich nicht darstellbar.

Der geplante Markt wird an einer leistungsfähigen Kreisstraße liegen. Daher ist der zusätzliche Verkehr von einem Liefer-Lkw und zwei oder drei Kleintransportern zu vernachlässigen. Eine Verkehrsbelastung durch bestehende Wohngebiete erfolgt nicht.

 

Ver- und Entsorgung:
Es wird die Anlage einer Regenwasser-Zisterne gefordert. Der Anregung sollte nachgekommen werden.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt das Schreiben vom 6. November 2020 zur Kenntnis.

 

Im Bereich der geplanten Bushaltestelle wird der Gehweg verbreitert.

 

Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass für das Vorhaben eine Regenwasser-Zisterne zu errichten ist.