Schreiben vom
6. November 2020
Seitens der Öffentlichkeit werden Einwände
vorgebracht.
Ziele und Zwecke der Aufstellung des Bebauungsplanes:
Es wird vorgebracht, dass
der geplante Markt aufgrund der Bevölkerungsentwicklung des Marktes Rimpar,
aufgrund seines Standortes und aufgrund seiner Größe überflüssig sei.
Über den geplanten Standort
des Lebensmittelmarktes kann die Versorgung des Gemeindeteiles Maidbronn mit
über 1.000 Einwohnern, die bislang über keinerlei
Nahversorgungseinrichtungen verfügen, sowie des südlichen Teils des Hauptortes
sichergestellt werden. Somit kann auch die Schließung des Edeka-Marktes zu
einem Teil kompensiert werden.
Der Standort in Maidbronn
ist für viele Bürger fußläufig besser zugänglich, als die bestehenden Märkte in
Rimpar. Ältere Bürger in Maidbronn haben derzeit überhaupt keine Möglichkeit,
einen Lebensmittelmarkt fußläufig zu erreichen.
Städtebauliches Konzept:
Es wird vorgebracht, dass
der geplante Markt aufgrund der Bevölkerungsentwicklung des Marktes Rimpar,
aufgrund seines Standortes und aufgrund seiner Größe überflüssig sei.
Über den geplanten Standort
des Lebensmittelmarktes kann die Versorgung des Gemeindeteiles Maidbronn mit
über 1.000 Einwohnern, die bislang über keinerlei
Nahversorgungseinrichtungen verfügen, sowie des südlichen Teils des Hauptortes
sichergestellt werden. Somit kann auch die Schließung des Edeka-Marktes zu
einem Teil kompensiert werden.
Prognosen zur
Bevölkerungsentwicklung sind erfahrungsgemäß schwierig und kommen zu
unterschiedlichen Ergebnissen. Das Landesamt für Statistik und
Datenverarbeitung geht von einem Bevölkerungsrückgang bis zum Jahre 2034 aus,
während ein anderer Demographiebericht (Wegweiser Kommune) mit leicht
steigenden Bevölkerungszahlen zumindest bis zum Jahr 2025 rechnet. Tatsache
ist, dass gemäß der Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken und des
Regionalen Planungsverbandes das Vorhaben den Einzelhandelsfestlegungen des
Landesentwicklungsprogramms und des Regionalplanes Würzburg nicht
entgegensteht, in Rimpar somit das Potential für zusätzliche Verkaufsflächen
des Lebensmittel-Einzelhandels vorhanden ist.
Der Standort in Maidbronn
ist für viele Bürger fußläufig besser zugänglich, als die bestehenden Märkte in
Rimpar. Ältere Bürger in Maidbronn haben derzeit überhaupt keine Möglichkeit,
einen Lebensmittelmarkt fußläufig zu erreichen.
Verkehr:
Es wird befürchtet, dass die
bestehende Bushaltestelle in Richtung Ortsausgang über die Zufahrt des
geplanten Marktes hinaus verlegt wird. Dies ist jedoch nicht der Fall: Die
Bushaltestelle verbleibt im Wesentlichen am derzeitigen Standort und wird
lediglich umgestaltet.
Die Gestaltung der Bushaltestelle obliegt nicht dem
Investor, sondern wird von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden festgelegt.
Der Anregung einer Verbreiterung des Gehwegs im
Bereich der Bushaltestelle sollte nachgekommen werden.
Der geplante Markt wird an einer leistungsfähigen Kreisstraße liegen.
Daher ist der zusätzliche Verkehr von einem Liefer-Lkw und zwei oder drei
Kleintransportern zu vernachlässigen. Eine Verkehrsbelastung durch bestehende
Wohngebiete erfolgt nicht.
Grünflächen:
Es
wird vorgebracht, dass durch die Verschiebung des Marktes in Richtung Straße
die Flächen für die Eingrünung verringert werden. Dies trifft zu, was die
Flächen zur Straße hin betrifft. Dafür werden die Grünflächen nach Norden
erweitert. In der Bilanz bleibt der Anteil an Grünflächen gleich. Eine
Bepflanzung der Flächen ist nach wie vor möglich.
Gestalterische Festsetzungen:
Es wird vorgebracht, auch die
Nordostseite des geplanten Marktes ansprechend zu gestalten.
Im Bebauungsplan sind Regelungen zur Gestaltung von
Dächern, Fassaden, Einfriedungen und Beleuchtungsanlagen festgesetzt. Die
Gestaltung des Marktes im Einzelnen kann den vorzulegenden Bauantragsunterlagen
entnommen werden.
Anderweitige Lösungsmöglichkeiten:
Zum geplanten Standort werden Bedenken vorgebracht.
Die überplante Fläche ist teilweise als Biotop
kartiert, daher wurden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens entsprechende
Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.
Die Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch die im
Bebauungsplan festgesetzten Eingrünungsmaßnahmen relativiert. Zudem ist im
Bebauungsplan geregelt, dass der geplante Markt mindestens einen Meter unter
dem Niveau der Kreisstraße liegen muss.
Der Standort in Maidbronn
ist für viele Bürger fußläufig besser zugänglich, als die bestehenden Märkte in
Rimpar. Ältere Bürger in Maidbronn haben derzeit überhaupt keine Möglichkeit,
einen Lebensmittelmarkt fußläufig zu erreichen.
Die Größenordnung des Marktes mit einer Verkaufsfläche
von 1.050 m² entspricht dem heutigen Standard. Kleinere Märkte sind in der
Regel wirtschaftlich nicht darstellbar.
Der geplante Markt wird an einer leistungsfähigen Kreisstraße liegen.
Daher ist der zusätzliche Verkehr von einem Liefer-Lkw und zwei oder drei
Kleintransportern zu vernachlässigen. Eine Verkehrsbelastung durch bestehende
Wohngebiete erfolgt nicht.
Ver- und Entsorgung:
Es wird die Anlage einer
Regenwasser-Zisterne gefordert. Der Anregung sollte nachgekommen werden.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt
das Schreiben vom 6. November 2020 zur Kenntnis.
Im Bereich der geplanten Bushaltestelle wird der
Gehweg verbreitert.
Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass für das
Vorhaben eine Regenwasser-Zisterne zu errichten ist.