Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

E-Mail vom 5. Oktober 2020

 

Der Fachberater weist darauf hin, dass folgende Sachverhalte zu berücksichtigen sind:

Ausstattung und Handlungsmöglichkeiten der gemeindlichen Feuerwehr

Sicherstellung des zweiten Rettungswegs

Einhaltung der Hilfsfrist

Ausreichende Löschwasserversorgung

Ausreichende Erschließung bei einem Feuerwehreinsatz

Wechselbeziehung zwischen dem Planungsbereich und anderen Gebieten

Wesentliche brandschutztechnische Risiken im Planungsbereich

 

Den Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes kann mit der vorliegenden Planung nachgekommen werden.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Fachberater Brand- und Katastrophenschutz, Würzburg, vom 5. Oktober 2020 zur Kenntnis. Die Anforderungen an den Brandschutz können mit der vorliegenden Planung erfüllt werden.