E-Mail vom
5. Oktober 2020
Der Fachberater weist
darauf hin, dass folgende Sachverhalte zu berücksichtigen sind:
Ausstattung und
Handlungsmöglichkeiten der gemeindlichen Feuerwehr
Sicherstellung des
zweiten Rettungswegs
Einhaltung der
Hilfsfrist
Ausreichende
Löschwasserversorgung
Ausreichende
Erschließung bei einem Feuerwehreinsatz
Wechselbeziehung
zwischen dem Planungsbereich und anderen Gebieten
Wesentliche
brandschutztechnische Risiken im Planungsbereich
Den Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes
kann mit der vorliegenden Planung nachgekommen werden.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme der Regierung von Unterfranken,
Fachberater Brand- und Katastrophenschutz, Würzburg, vom
5. Oktober 2020 zur Kenntnis. Die Anforderungen an den Brandschutz
können mit der vorliegenden Planung erfüllt werden.