Schreiben
vom 13. Oktober 2020, eingegangen am 15. Oktober 2020
Die Handwerkskammer verweist auf ihre bisherigen Stellungnahmen. In
diesen geht die Handwerkskammer nach wie
vor davon aus, dass der Verdrängungswettbewerb nicht nur zu Lasten des bereits bestehenden
großflächigen Lebensmitteleinzelhandels, sondern insbesondere zu Lasten der
Verkaufseinheiten des Lebensmittelhandwerks erfolgen wird.
Inwieweit sich der geplante Lebensmittelmarkt nachteilig auf ansässige
Handwerksbetriebe auswirken könnte, ist im Einzelfall schwierig zu beurteilen.
Auf dieser Ebene können in der Regel auch die Fachgutachter keine detaillierten
Prognosen abgeben. Generell ist festzustellen, dass bei Kommunen, in denen es
noch keinen großflächigen Einzelhandel gibt, nachteilige Auswirkungen auf das
ansässige Lebensmittelhandwerk (in der Regel Bäcker und Metzger) zu erwarten
sind. Da es jedoch in Rimpar und Estenfeld bereits verschiedene großflächige
Einrichtungen des Lebensmittel-Einzelhandels gibt, kann davon ausgegangen werden,
dass durch einen neuen Markt keine relevante Verschlechterung für bestehende
Betriebe entstehen, da sich die Gewohnheiten der Käufer bereits auf die
bestehenden Märkte eingestellt haben und die Betriebe des Lebensmittelhandwerks
aufgrund ihres qualitativ höherwertigen und vielfältigeren Angebots über eine
feste Stammkundschaft verfügen.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme der Handwerkskammer für Unterfranken,
Würzburg, vom 13. Oktober 2020 zur Kenntnis. Es wird nach wie vor
davon ausgegangen, dass der geplante Lebensmittelmarkt keine relevanten
Nachteile für die bestehenden Betriebe des Lebensmittelhandwerks hervorrufen
wird, weil sich diese aufgrund ihres höherwertigen und vielfältigeren Angebots
vom Sortiment des geplanten Marktes deutlich abheben werden.