Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Schreiben vom 14. Oktober 2020, eingegangen am 19. Oktober 2020

 

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Anbindung des Baugebiets eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Würzburg und dem Markt Rimpar abzuschließen ist.

 

Die Vereinbarung sollte vor Baubeginn abgeschlossen werden.

 

Die Anbindung des bestehenden Wirtschaftsweges sollte noch mit dem Staatlichen Bauamt abgestimmt werden.

 

Eventuelle Lärmschutzmaßnahmen, welche aufgrund des Verkehrs auf der Kreisstraße notwendig werden sollten, sind vom Bauherrn zu übernehmen.

 

Die Entwässerung der Kreisstraße darf nicht beeinträchtigt werden. Das ist auch nicht der Fall, weil das Planungsgebiet in Richtung Pleichach entwässert wird.

 

Geplante Baumpflanzungen werden im Zuge des Bauantragsverfahrens mit dem Staatlichen Bauamt abgestimmt.

 

Ein Konzept zur Führung des Fußgängerverkehrs wird dem Staatlichen Bauamt vorgelegt.

 

Die für den geplanten Markt erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

 

Im Bebauungsplan ist geregelt, dass Werbeanlagen nach Maßgabe des MS vom 16. Oktober 2002 IC4/IIB2/IIB4-3612.333-13 Kra – „Straßenverkehrsrecht, Straßenrecht, Bauordnungsrecht, Werbung an Autobahnen, Bundesstraßen und Staatsstraßen“, das auch an die Landratsämter und Städte/Gemeinden verteilt wurde, zu behandeln sind. Über die Genehmigung von Werbeanlagen wird gesondert, mit Vorlage detaillierter Pläne, zwischen der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und dem Staatlichen Bauamt entschieden. Innerhalb der Anbauverbotszone der Kreisstraße sind keine Werbeanlagen zulässig.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Würzburg vom 14. Oktober 2020 zur Kenntnis. Den Forderungen des Staatlichen Bauamtes wird nachgekommen.