E-Mail vom 16. Oktober 2020
Die Fischereifachberatung gibt drei Hinweise
zum Gewässerschutz.
Pflege der Grünflächen:
In
den Bebauungsplan sollte aufgenommen werden, dass Mäh- oder Schnittgut auf den
Grünflächen innerhalb von drei Tagen zu entfernen und zu entsorgen ist.
Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln:
In
den Bebauungsplan sollte aufgenommen werden, dass der Einsatz von Pestiziden
und Düngemitteln nicht zulässig ist.
Wassergefährdende Stoffe:
Es
ist zu verhindern, dass wassergefährdende Stoffe in das Fließgewässer
eindringen.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Bezirks Unterfranken,
Bezirksverwaltung, Fischereifachberatung, Würzburg, vom
16. Oktober 2019 zur Kenntnis. Die Vorgaben der Fischereifachberatung
sind bei der Umsetzung des Vorhabens zu beachten.