Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

E-Mail vom 16. Oktober 2020

Die Fischereifachberatung gibt drei Hinweise zum Gewässerschutz.

 

Pflege der Grünflächen:

In den Bebauungsplan sollte aufgenommen werden, dass Mäh- oder Schnittgut auf den Grünflächen innerhalb von drei Tagen zu entfernen und zu entsorgen ist.

 

Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln:

In den Bebauungsplan sollte aufgenommen werden, dass der Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln nicht zulässig ist.

 

Wassergefährdende Stoffe:

Es ist zu verhindern, dass wassergefährdende Stoffe in das Fließgewässer eindringen.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Bezirks Unterfranken, Bezirksverwaltung, Fischereifachberatung, Würzburg, vom 16. Oktober 2019 zur Kenntnis. Die Vorgaben der Fischereifachberatung sind bei der Umsetzung des Vorhabens zu beachten.