E-Mail vom 3. November 2020
Wasserversorgung, Grundwasserschutz:
Das
Wasserwirtschaftsamt macht Angaben zur Wasserversorgung des Marktes Rimpar.
Die Angaben des
Wasserwirtschaftsamtes wurden in die Begründung zum Bebauungsplan übernommen.
Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz:
Die
Abwasserbeseitigung für das Gebiet kann gewährleistet werden.
Die Angaben des
Wasserwirtschaftsamtes wurden in die Begründung zum Bebauungsplan übernommen.
Umgang mit Niederschlagswasser:
Vom
Wasserwirtschaftsamt wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung von
unbeschichteten Metalldächern vermieden werden sollte.
Eine entsprechende
Festsetzung zu Metalldächern wurde in die Festsetzungen des Bebauungsplanes
aufgenommen. Die übrigen Hinweise zum Umgang mit Niederschlagswasser wurden in
die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet.
Altablagerungen:
Altlastverdachtsflächen
sind nicht bekannt.
Die Angaben sind bereits in
der Begründung zum Bebauungsplan enthalten.
Überschwemmungsgebiet der Pleichach, Oberflächengewässer:
Auf
die Lage im Überschwemmungsgebiet der Pleichach wird hingewiesen.
Das Überschwemmungsgebiet der Pleichach reicht im Nordosten geringfügig
in das Planungsgebiet hinein und wurde in der Planzeichnung des Bebauungsplanes
nachrichtlich übernommen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde entsprechend
ergänzt. Sofern der Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben
beeinträchtigt wird, können auf dem Grundstück entsprechende Retentionsräume
zur Verfügung gestellt werden. Die übrigen Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes
wurden in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet.
Beschluss:
Wasserversorgung, Grundwasserschutz:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des
Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 3. November 2020 zur
Kenntnis. Die Angaben zur Wasserversorgung wurden in die Begründung zum
Bebauungsplan aufgenommen.
Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz:
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird
zur Kenntnis genommen. Die Angaben zu Abwasser-beseitigung und Gewässerschutz
wurden in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Umgang mit Niederschlagswasser:
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird
zur Kenntnis genommen. In die Festsetzungen des Be-bauungsplanes wurde
aufgenommen, dass unbeschichtete Metalldächer nicht zulässig sind. Die übrigen
Hinweise zum Umgang mit Niederschlagswasser wurden in die Begründung zum
Bebauungsplan eingearbeitet.
Altablagerungen:
Kein Beschluss erforderlich.
Überschwemmungsgebiet der Pleichach, Oberflächengewässer:
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird
zur Kenntnis genommen. Das Überschwemmungs-gebiet der Pleichach wurde in die
Planunterlagen nachrichtlich übernommen. Sollte der natürliche
Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben eingeschränkt werden, ist
entsprechender Retentionsraum zu schaffen. Die übrigen Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes
wurden in die Planunterlagen eingearbeitet.