Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

E-Mail vom 3. November 2020

 

Wasserversorgung, Grundwasserschutz:

Das Wasserwirtschaftsamt macht Angaben zur Wasserversorgung des Marktes Rimpar.

 

Die Angaben des Wasserwirtschaftsamtes wurden in die Begründung zum Bebauungsplan übernommen.

 

Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz:

Die Abwasserbeseitigung für das Gebiet kann gewährleistet werden.

 

Die Angaben des Wasserwirtschaftsamtes wurden in die Begründung zum Bebauungsplan übernommen.

 

Umgang mit Niederschlagswasser:

Vom Wasserwirtschaftsamt wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung von unbeschichteten Metalldächern vermieden werden sollte.

 

Eine entsprechende Festsetzung zu Metalldächern wurde in die Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen. Die übrigen Hinweise zum Umgang mit Niederschlagswasser wurden in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet.

 

Altablagerungen:

Altlastverdachtsflächen sind nicht bekannt.

 

Die Angaben sind bereits in der Begründung zum Bebauungsplan enthalten.

 

Überschwemmungsgebiet der Pleichach, Oberflächengewässer:

Auf die Lage im Überschwemmungsgebiet der Pleichach wird hingewiesen.

 

Das Überschwemmungsgebiet der Pleichach reicht im Nordosten geringfügig in das Planungsgebiet hinein und wurde in der Planzeichnung des Bebauungsplanes nachrichtlich übernommen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde entsprechend ergänzt. Sofern der Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben beeinträchtigt wird, können auf dem Grundstück entsprechende Retentionsräume zur Verfügung gestellt werden. Die übrigen Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes wurden in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet.


Beschluss:

 

Wasserversorgung, Grundwasserschutz:

 

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 3. November 2020 zur Kenntnis. Die Angaben zur Wasserversorgung wurden in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

 

Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz:

 

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen. Die Angaben zu Abwasser-beseitigung und Gewässerschutz wurden in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

 

Umgang mit Niederschlagswasser:

 

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen. In die Festsetzungen des Be-bauungsplanes wurde aufgenommen, dass unbeschichtete Metalldächer nicht zulässig sind. Die übrigen Hinweise zum Umgang mit Niederschlagswasser wurden in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet.

 

Altablagerungen:

 

Kein Beschluss erforderlich.

 

Überschwemmungsgebiet der Pleichach, Oberflächengewässer:

 

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen. Das Überschwemmungs-gebiet der Pleichach wurde in die Planunterlagen nachrichtlich übernommen. Sollte der natürliche Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben eingeschränkt werden, ist entsprechender Retentionsraum zu schaffen. Die übrigen Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes wurden in die Planunterlagen eingearbeitet.