Schreiben vom
4. November 2020, eingegangen am 9. November 2020
Der Bund Naturschutz äußert erneut Bedenken gegen das Vorhaben.
Der
Bund Naturschutz ist erschüttert über die bereits erfolgte Entfernung der
bestehenden Obstbäume, obwohl das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Das
Bauleitplanverfahren wird somit zur Farce.
Die
Untersuchung wurde auf die Tiergruppen Vögel und Käfer beschränkt.
Totholzbewohnende Käfer wie Eremit oder Goldkäfer wurden nicht berücksichtigt.
Der
Erhalt der ökologischen Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs-
und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang ist nicht gegeben, so dass
Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden
können. Die geplanten CEF-Maßnahmen (Blühstreifen) sind auch im Zusammenhang
mit Vermeidungsmaßnahmen (Nistkästen, Fledermauskästen, Sicherung von
bestehenden Bäumen) nicht ausreichend, um die vorgesehenen Habitatverluste
(wertvolle Streuobstwiese mit alten Höhlenbäumen, Ackerbrache angrenzend)
auszugleichen. Die Berücksichtigung von Summationseffekten durch weitere
Eingriffe in der Region (geplante Umgehungsstraße, Baugebiet Bickelsgraben)
fehlt völlig.
Für
vorhandene Fledermausarten sowie Wiesenschafstelze und Rebhuhn ist eine
Bewertung des Erhaltungszustands aufgrund mangelnder Datenlage nicht erfolgt.
Ein Nachweis, dass sich der Erhaltungszustand durch das Vorhaben nicht weiter
verschlechtert, kann so nicht erbracht werden, da gerade bei einem ungünstigen
Erhaltungszustand schon kleine Veränderungen den Erhaltungszustand weiter
verschlechtern können. Die Populationen von Grünspecht und Bluthänfling
befinden sich laut saP auch auf lokaler Ebene in einem ungünstigen
Erhaltungszustand.
Ausgleichsflächen:
Die
Faktoren für den Ausgleich sind zu niedrig angesetzt. So sind Ackerbrachen
(jünger als fünf Jahre) in Kategorie I, oberer Wert, einzuordnen. Damit
ist der Faktor 0,6 anzusetzen.
Die
biotopkartierten und zweifelsfrei sehr hochwertigen Streuobstflächen sind in
Kategorie III, oberer Wert, einzuordnen. Damit ist hier ein Faktor von 3,0
anzusetzen. Ohnehin rechtlich notwendige Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
können nicht zur Reduktion der Faktoren herangezogen werden.
Blühflächen:
Es
ist vorgesehen, die Ausgleichsfläche zu mulchen. Diese Methode führt zu einer
erheblichen Beeinträchtigung von Tieren. Schonender ist die Mahd mit einem
Balkenmäher bei einer Schnitthöhe von 10 cm.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des
Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Würzburg, vom
4. November 2020 zur Kenntnis.
Baumhöhlen wurden auf Mulm-Ansammlungen untersucht.
Diese fehlten jedoch in den inspizierten Höhlen, so dass ein Vorkommen
geschützter Totholzkäfer auszuschließen ist.
Das Vorgehen entsprach den fachlichen Standards im
Bearbeitungszeitraum. Aufgrund des relativ artenarmen Unterwuchses der
Streuobstwiese, der regelmäßig gemäht und kurz gehalten wurde und der sehr gut
nährstoffversorgten Lößböden fehlt es an krautigen Magerkeitszeigern. Der
Blütenreichtum der Fläche ist nur sehr mäßig ausgebildet. Ein Vorkommen
gefährdeter Tagfalter, Widderchen oder weiterer Arten ist nicht zu erwarten.
Ausgleichflächen:
Der ökologische Wert ist durch die starke Nutzung
des Unterwuchses der Wiese (regelmäßige Mahd, nur mäßig wertvolle
Artenausstattung) und durch die Vorbelastung durch Verkehrslärm und die
angrenzende Wohnbebauung beeinträchtigt. Dies zusammen mit den getroffenen
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen führten zur Einstufung der
Kompensationsfaktoren.
Durch die vorzeitige Rodung der Bäume konnte ein
Teil dieser Maßnahmen (z.B. das kontrollierte Fällen mit Überprüfung auf
eventuell überwinternde Fledermaus-Individuen oder das vorzeitige Aufhängen von
Nisthilfen) nicht durchgeführt werden. Laut telefonischer Auskunft sieht auch
die Untere Naturschutzbehörde eine Erhöhung der Kompensationsfaktoren vor.
Blühflächen
Das Mulchen bezieht sich ausschließlich auf die
vorgesehen Blühfläche und entspricht der derzeitigen fachlichen
landwirtschaftlichen Praxis für solche Flächen.