E-Mail vom 6. November 2020
Referat „Bauplanungsrecht/ Städtebau“
Der Umweltbericht ist im
Zuge der öffentlichen Auslegung zu veröffentlichen
Referat „Wasserrecht/Bodenschutz“
Vom Referat
„Wasserrecht/Bodenschutz“ wird darauf hingewiesen, dass teilweise das
Überschwemmungsgebiet der Pleichach berührt wird. Geländeauffüllungen in
diesem, als Grünfläche ausgewiesenen Bereich, sind nicht zulässig.
Referat „Immissionsschutz“
Keine Einwände. Die
Regelungen zur Nachtanlieferung sind im Bebauungsplan verankert. Das übrige
wird im Rahmen des Bauantragsverfahrens geregelt.
Referat „Naturschutz“
Der Umweltbericht und die vorliegende
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung sind im Rahmen der öffentlichen
Auslegung ins Internet einzustellen.
Referat „Denkmalschutz“
Es bestehen keine Einwände.
Referat „Kreisentwicklung“
Es
bestehen keine Einwände.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des
Landratsamtes Würzburg vom 6. November 2020 zur Kenntnis.
Referat „Bauplanungsrecht/ Städtebau“
Der Umweltbericht
war Teil der im Rathaus des Marktes Rimpar ausliegenden Unterlagen. Wurde jedoch
nicht im Internet veröffentlicht. Dies wird im Rahmen der öffentlichen
Auslegung durchgeführt.
Referat „Wasserrecht/Bodenschutz“
Die Hinweise des Landratsamtes werden zur Kenntnis
genommen. Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass innerhalb des Überschwemmungsgebietes
das Geländeniveau nicht erhöht werden darf und dass bauliche Anlagen nicht
zulässig sind.
Die Stellungnahme des Referats „Immissionsschutz“
wird zur Kenntnis genommen.
Der Umweltbericht war Teil der im Rathaus des
Marktes Rimpar ausliegenden Unterlagen. Wurde jedoch nicht im Internet
veröffentlicht. Dies wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Die Stellungnahme des Referats „Denkmalschutz“ wird
zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme des
Referats „Kreisentwicklung“ wird zur Kenntnis genommen.