Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

E-Mail vom 16. November 2020

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg vom 16. November 2020 zur Kenntnis.

 

Das Referat „Bauplanungsrecht/Städtebau“ gibt sieben Hinweise zur vorgelegten Planung

 

Allgemein:

Das Landratsamt weist darauf hin, dass nur solche Vorhaben zulässig sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabensträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat. Dies sollte noch als Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

 

Schalltechnische Verträglichkeit:

Gemäß der Stellungnahme des Referats „Immissionsschutz“ ist mit dem Bauantrag oder mit den Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung ein Schallgutachten vorzulegen. Auf einen Nachweis im Rahmen der Bauleitplanung wird verzichtet.

 

Grünfläche:

Das Landratsamt weist darauf hin, dass eine Bebauung innerhalb der Grünflächen nicht zulässig ist. Dies ist auch nicht beabsichtigt.

 

Flächen für den Hochwasserschutz:

Das Landratsamt regt an, das Planzeichen für Überschwemmungsgebiet im Plan zu ergänzen. Dem sollte nachgekommen werden.

 

Dachgestaltung:

Das Landratsamt regt an, ob für untergeordnete Bauteile nicht auch Pultdächer zugelassen werden sollten. Der Markt selbst, wird mit einem Satteldach versehen. Derzeit sind im Bebauungsplan für untergeordnete Bauteile wie z.B. die Anlieferung Flachdächer bis zu einer Fläche von maximal 350 m² zulässig. Nach Rücksprache mit dem Vorhabensträger sollte diese Fläche auf 550 m² erhöht werden. Pultdächer sind nicht vorgesehen.

 

Hinweise:

Das Landratsamt regt an, die Systematik der weiteren Planeintragungen und der Hinweise zu überarbeiten. Der Anregung sollte nachgekommen werden.

 

Böschungen:

Im Bebauungsplan ist bislang geregelt, dass Böschungen zu Nachbargrundstücken so zu sichern sind, dass keine Rutschungen oder Abschwemmungen erfolgen können. Das Landratsamt regt an, dies unter die Festsetzungen aufzunehmen. Der Anregung sollte nachgekommen werden.

 


Beschluss:

Allgemein:

Der Hinweis des Landratsamtes wird als Festsetzung in den Bebauungsplan übernommen.

 

Schalltechnische Verträglichkeit:

Kein Beschluss erforderlich.

 

Grünfläche:

Kein Beschluss erforderlich.

 

Flächen für den Hochwasserschutz:

Der Empfehlung des Landratsamtes wird nachgekommen. Die Planzeichnung wird entsprechend ergänzt.

 

Dachgestaltung:

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden insoweit geändert, dass für untergeordnete Bauteile, Flachdächer bis zu einer Fläche von maximal 550 m² zugelassen werden.

 

Hinweise:

Der Empfehlung des Landratsamtes wird nachgekommen. Die Festsetzungen werden entsprechend überarbeitet.

 

Böschungen:

Der Empfehlung des Landratsamtes wird nachgekommen. Die Regelungen zur Gestaltung der Böschungen werden als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen.