E-Mail vom
16. November 2020
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des
Landratsamtes Würzburg vom 16. November 2020 zur Kenntnis.
Das Referat
„Bauplanungsrecht/Städtebau“ gibt sieben Hinweise zur vorgelegten Planung
Allgemein:
Das Landratsamt weist darauf hin, dass nur solche Vorhaben zulässig sind,
zu deren Durchführung sich der Vorhabensträger im Durchführungsvertrag
verpflichtet hat. Dies sollte noch als Festsetzung in den Bebauungsplan
aufgenommen werden.
Schalltechnische Verträglichkeit:
Gemäß der Stellungnahme des Referats „Immissionsschutz“ ist mit dem
Bauantrag oder mit den Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung ein
Schallgutachten vorzulegen. Auf einen Nachweis im Rahmen der Bauleitplanung
wird verzichtet.
Grünfläche:
Das Landratsamt weist
darauf hin, dass eine Bebauung innerhalb der Grünflächen nicht zulässig ist.
Dies ist auch nicht beabsichtigt.
Flächen für den Hochwasserschutz:
Das Landratsamt regt an, das Planzeichen für Überschwemmungsgebiet im
Plan zu ergänzen. Dem sollte nachgekommen werden.
Dachgestaltung:
Das Landratsamt regt an, ob für untergeordnete Bauteile nicht auch
Pultdächer zugelassen werden sollten. Der Markt selbst, wird mit einem
Satteldach versehen. Derzeit sind im Bebauungsplan für untergeordnete Bauteile
wie z.B. die Anlieferung Flachdächer bis zu einer Fläche von maximal
350 m² zulässig. Nach Rücksprache mit dem Vorhabensträger sollte diese
Fläche auf 550 m² erhöht werden. Pultdächer sind nicht vorgesehen.
Hinweise:
Das Landratsamt regt an, die Systematik der weiteren Planeintragungen und
der Hinweise zu überarbeiten. Der Anregung sollte nachgekommen werden.
Böschungen:
Im Bebauungsplan ist bislang geregelt, dass Böschungen
zu Nachbargrundstücken so zu sichern sind, dass keine Rutschungen oder
Abschwemmungen erfolgen können. Das Landratsamt regt an, dies unter die
Festsetzungen aufzunehmen. Der Anregung sollte nachgekommen werden.
Beschluss:
Allgemein:
Der Hinweis des Landratsamtes wird als Festsetzung
in den Bebauungsplan übernommen.
Schalltechnische
Verträglichkeit:
Kein Beschluss erforderlich.
Grünfläche:
Kein Beschluss erforderlich.
Flächen für den
Hochwasserschutz:
Der Empfehlung des Landratsamtes wird nachgekommen.
Die Planzeichnung wird entsprechend ergänzt.
Dachgestaltung:
Die
Festsetzungen des Bebauungsplanes werden insoweit geändert, dass für
untergeordnete Bauteile, Flachdächer bis zu einer Fläche von maximal 550 m²
zugelassen werden.
Hinweise:
Der
Empfehlung des Landratsamtes wird nachgekommen. Die Festsetzungen werden
entsprechend überarbeitet.
Böschungen:
Der
Empfehlung des Landratsamtes wird nachgekommen. Die Regelungen zur Gestaltung
der Böschungen werden als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen.