Der Freistaat Bayern
setzt Mittel aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe
in der Kindertagesbetreuung („Gute-Kita-Gesetz“) für die Einführung eines
Leitungs- und Verwaltungsbonus ein. Ziel
ist es, die Einrichtungsleitungen von Aufgaben zu entlasten und damit eine
Konzentration auf die pädagogischen Kernaufgaben zu ermöglichen.
Nach den Vorgaben des
Bundesgesetzgebers können die Mittel nur für die Weiterentwicklung der Qualität
im vorschulischen Bereich eingesetzt werden. Dementsprechend können nur
Kindertageseinrichtungen gefördert werden, die Kinder bis zur Einschulung
betreuen. Horte sind nicht förderfähig.
Voraussetzung des
Leitungs- und Verwaltungsbonus ist, dass jede Einrichtung ein schriftliches
Leitungskonzept des Trägers der Kindertageseinrichtung vorliegt. Darin muss
auch die beabsichtigte Entlastung der Einrichtungsleitung festgelegt sein. In
mehreren Besprechungen mit den Leiterinnen wurde ein Leitungskonzept
erarbeitet. Als Anlage wird das Leitungskonzept der Kindertageseinrichtung
„Rappelkiste“ beispielhaft für alle Kindertageseinrichtungen beigefügt.
Der Bonus wird ab dem
Kalendermonat gewährt, in dem der Antrag der Gemeinde zusammen mit dem
Leitungskonzept vorliegen. Die geplanten entlastenden Maßnahmen für die Einrichtungsleitung
sollen binnen drei Monaten umgesetzt werden. Die Maßnahme muss sich nicht
zwingend auf eine Einrichtung beschränken. So können zusätzlich eingestellte
Verwaltungskräfte, die die Einrichtungsleitungen von bisher von dieser
übernommenen Verwaltungstätigkeit entlasten, auch für mehrere Einrichtungen
eingesetzt bzw. die einzelnen Boni zusammengefasst werden. Die Förderhöhe
beträgt bei einer durchschnittlichen Einrichtung von 60 Kindern im Jahr ca.
12.500 Euro.
Die 4 für den Markt
Rimpar (ohne die beiden Horte) als Träger in Frage kommenden Einrichtungen
Kunterbunt, Rappelkiste, Schlossmühle und Waldkindergarten hatten im
Kalenderjahr 2020 insgesamt eine Durchschnittsbelegung von 249,4 Kindern
(Kunterbunt 97,5, Rappelkiste 79,4, Schlossmühle 53,2 und Waldkindergarten
19,3), so dass bei Einstellung einer zusätzlichen Verwaltungskraft eine
Förderung von ca. 50.000 Euro im Jahr möglich ist. Eine Vollzeitkraft in EG 7
Stufe 4 würde mit den AG-Anteilen SV und ZVK ebenfalls ca. 50.000 Euro im Jahr
kosten.
In mehreren
Besprechungen mit den Kindergartenleiterinnen wurde ein Leitungskonzept
entwickelt, das u. a. die Aufgaben der künftigen Verwaltungskraft beschreibt.
Diese sind wie folgt:
- Erste/r Ansprechpartner/in in allen Verwaltungs-
und Organisationsangelegenheiten der Kindertageseinrichtungen
- Umsetzung des OZG (Online-Zugangs-Gesetz), d. h.
alle Dienstleistungen, die derzeit in den KiTa´s noch über „Zettel“ an die
Verwaltung gehen, zu digitalisieren (medienbruchfreie An- Ab- und
Ummeldung aller Kinder von zuhause aus)
- Anschaffung der Kita-App „KiKom“ zur
vereinfachten Kommunikation zwischen der Einrichtung und den Eltern
- Anschaffung der dazugehörigen Hard- und Software
- Zentrale Anmeldung und schriftliche
Platzbestätigungen mit zugehörigem Rücklauf
- Bestätigungen für Kostenübernahmen durch das
Landratsamt
- Beitragsbestätigungen und andere Bestätigungen
für die Eltern
- Sämtliche statistische Arbeiten für das Landesamt
für Statistik
- Laufende Personalangelegenheiten wie z. B.
Eintragungen von Fehlzeiten in „Adebis“, Änderungsverträge und
Mitteilungen für den Personalrat vorbereiten, Überwachung des
Anstellungsschlüssels,
- Bearbeitung der Gastkinderanträge
(KiTa/Wohnsitzgemeinde)
- Verwaltung und Überwachung der erweiterten
Führungszeugnisse
- Organisation Erste-Hilfe-Kurse und
Sicherheitsunterweisungen mit KUVB
- Vertretung für Zuwendungsanträge staatlicher
Förderung
- Archivierungsarbeiten
- Koordination mit den KiTa-Leiterinnen zur
finanziellen Ausstattung der einzelnen Einrichtungen
Mit dem beigefügtem
Leitungskonzept wird das Ziel, jede Einrichtungsleitung mit 50 % der
derzeitigen Büro- und Verwaltungsarbeit zu entlasten, erreicht.
Im Regelbetrieb werden
in Trägerschaft der Gemeinde 20 Gruppen in 6 Einrichtungen mit annähernd 400
Kindern betreut. Auch wenn die Horte nicht gefördert werden, dient die
Entlastung auch den Hortleitungen.
In der Sitzung fasst
Geschäftsleiter Fuchs den Sachverhalt zusammen. Zur Frage der Finanzierung wird
darauf verwiesen, dass bereits mit dem Antrag auf den Leitungs- und
Verwaltungsbonus Abschlagszahlungen seitens des Freistaates geleistet werden,
so dass auch keine Vorfinanzierung der Gemeinde notwendig ist. Alle Fraktionen
sehen die Notwendigkeit einer Entlastung der Leiter*innen und eine
Konzentration in der Kernverwaltung auf diesem Aufgabenbereich.
Beschluss:
Um den Leitungs- und Verwaltungsbonus in vollem Umfang
auszuschöpfen, wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Verwaltungsfachkraft als
zentrale Kindertageseinrichtungssachbearbeiterin eingestellt. Ziel ist es, die
Einrichtungsleitungen mit mindestens 50 % ihrer derzeitigen Büro- und
Verwaltungsarbeit zu entlasten und somit eine Konzentration auf die
pädagogischen Kernaufgaben zur Qualitätsverbesserung in den
Kindertageseinrichtungen zu erreichen