Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Der Freistaat Bayern setzt Mittel aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-Kita-Gesetz“) für die Einführung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus ein. Ziel ist es, die Einrichtungsleitungen von Aufgaben zu entlasten und damit eine Konzentration auf die pädagogischen Kernaufgaben zu ermöglichen.

 

Nach den Vorgaben des Bundesgesetzgebers können die Mittel nur für die Weiterentwicklung der Qualität im vorschulischen Bereich eingesetzt werden. Dementsprechend können nur Kindertageseinrichtungen gefördert werden, die Kinder bis zur Einschulung betreuen. Horte sind nicht förderfähig.

 

Voraussetzung des Leitungs- und Verwaltungsbonus ist, dass jede Einrichtung ein schriftliches Leitungskonzept des Trägers der Kindertageseinrichtung vorliegt. Darin muss auch die beabsichtigte Entlastung der Einrichtungsleitung festgelegt sein. In mehreren Besprechungen mit den Leiterinnen wurde ein Leitungskonzept erarbeitet. Als Anlage wird das Leitungskonzept der Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“ beispielhaft für alle Kindertageseinrichtungen beigefügt.

 

Der Bonus wird ab dem Kalendermonat gewährt, in dem der Antrag der Gemeinde zusammen mit dem Leitungskonzept vorliegen. Die geplanten entlastenden Maßnahmen für die Einrichtungsleitung sollen binnen drei Monaten umgesetzt werden. Die Maßnahme muss sich nicht zwingend auf eine Einrichtung beschränken. So können zusätzlich eingestellte Verwaltungskräfte, die die Einrichtungsleitungen von bisher von dieser übernommenen Verwaltungstätigkeit entlasten, auch für mehrere Einrichtungen eingesetzt bzw. die einzelnen Boni zusammengefasst werden. Die Förderhöhe beträgt bei einer durchschnittlichen Einrichtung von 60 Kindern im Jahr ca. 12.500 Euro.

 

Die 4 für den Markt Rimpar (ohne die beiden Horte) als Träger in Frage kommenden Einrichtungen Kunterbunt, Rappelkiste, Schlossmühle und Waldkindergarten hatten im Kalenderjahr 2020 insgesamt eine Durchschnittsbelegung von 249,4 Kindern (Kunterbunt 97,5, Rappelkiste 79,4, Schlossmühle 53,2 und Waldkindergarten 19,3), so dass bei Einstellung einer zusätzlichen Verwaltungskraft eine Förderung von ca. 50.000 Euro im Jahr möglich ist. Eine Vollzeitkraft in EG 7 Stufe 4 würde mit den AG-Anteilen SV und ZVK ebenfalls ca. 50.000 Euro im Jahr kosten.

 

In mehreren Besprechungen mit den Kindergartenleiterinnen wurde ein Leitungskonzept entwickelt, das u. a. die Aufgaben der künftigen Verwaltungskraft beschreibt. Diese sind wie folgt:

 

  • Erste/r Ansprechpartner/in in allen Verwaltungs- und Organisationsangelegenheiten der Kindertageseinrichtungen

 

  • Umsetzung des OZG (Online-Zugangs-Gesetz), d. h. alle Dienstleistungen, die derzeit in den KiTa´s noch über „Zettel“ an die Verwaltung gehen, zu digitalisieren (medienbruchfreie An- Ab- und Ummeldung aller Kinder von zuhause aus)

 

  • Anschaffung der Kita-App „KiKom“ zur vereinfachten Kommunikation zwischen der Einrichtung und den Eltern

 

  • Anschaffung der dazugehörigen Hard- und Software

 

  • Zentrale Anmeldung und schriftliche Platzbestätigungen mit zugehörigem Rücklauf

 

  • Bestätigungen für Kostenübernahmen durch das Landratsamt

 

  • Beitragsbestätigungen und andere Bestätigungen für die Eltern

 

  • Sämtliche statistische Arbeiten für das Landesamt für Statistik

 

  • Laufende Personalangelegenheiten wie z. B. Eintragungen von Fehlzeiten in „Adebis“, Änderungsverträge und Mitteilungen für den Personalrat vorbereiten, Überwachung des Anstellungsschlüssels,

 

  • Bearbeitung der Gastkinderanträge (KiTa/Wohnsitzgemeinde)

 

  • Verwaltung und Überwachung der erweiterten Führungszeugnisse

 

  • Organisation Erste-Hilfe-Kurse und Sicherheitsunterweisungen mit KUVB

 

  • Vertretung für Zuwendungsanträge staatlicher Förderung

 

  • Archivierungsarbeiten

 

  • Koordination mit den KiTa-Leiterinnen zur finanziellen Ausstattung der einzelnen Einrichtungen

 

Mit dem beigefügtem Leitungskonzept wird das Ziel, jede Einrichtungsleitung mit 50 % der derzeitigen Büro- und Verwaltungsarbeit zu entlasten, erreicht.

 

Im Regelbetrieb werden in Trägerschaft der Gemeinde 20 Gruppen in 6 Einrichtungen mit annähernd 400 Kindern betreut. Auch wenn die Horte nicht gefördert werden, dient die Entlastung auch den Hortleitungen.

 

In der Sitzung fasst Geschäftsleiter Fuchs den Sachverhalt zusammen. Zur Frage der Finanzierung wird darauf verwiesen, dass bereits mit dem Antrag auf den Leitungs- und Verwaltungsbonus Abschlagszahlungen seitens des Freistaates geleistet werden, so dass auch keine Vorfinanzierung der Gemeinde notwendig ist. Alle Fraktionen sehen die Notwendigkeit einer Entlastung der Leiter*innen und eine Konzentration in der Kernverwaltung auf diesem Aufgabenbereich.


Beschluss:

Um den Leitungs- und Verwaltungsbonus in vollem Umfang auszuschöpfen, wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Verwaltungsfachkraft als zentrale Kindertageseinrichtungssachbearbeiterin eingestellt. Ziel ist es, die Einrichtungsleitungen mit mindestens 50 % ihrer derzeitigen Büro- und Verwaltungsarbeit zu entlasten und somit eine Konzentration auf die pädagogischen Kernaufgaben zur Qualitätsverbesserung in den Kindertageseinrichtungen zu erreichen