Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Dem Marktgemeinderat liegt als Anlage die folgende Vergaberichtlinie für gemeindeeigene Baugrundstücke für das Baugebiet „Bickelsgraben“ Maidbronn im Entwurf vor:

 

Allgemeines

 

Nach Art 83 Abs. 1 Bayerische Verfassung (BV) sind u.a. die Ortsplanung und der Wohnungsbau freiwillige Aufgaben der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis ( Art. 57 GO). Für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken steht es daher den Gemeinden frei, sich Entscheidungshilfen oder Verwaltungsrichtlinien aufzuerlegen und umzusetzen.

 

Der Markt Rimpar sieht die Förderung der Wohnraumschaffung in der Hand von Familien, die die Gemeinschaft fördern, insbesondere mit Kindern, als eine gemeindliche Aufgabe und stellt hierfür Baugrundstücke zur Verfügung. Jede Familie bzw. jeder Bewerber kann nur ein Baugrundstück erhalten. Die Vergabe folgt gemäß dem nachstehenden Kriterienkatalog.

 

1. Berücksichtigungsfähiger Personenkreis

 

1.1.       Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und das Grundstück für den Eigenbedarf erwerben. Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften zählen als ein Bewerber. Nicht zulässig sind Anträge, die stellvertretend abgegeben werden (z.B. Antrag von Eltern oder Großeltern für Kinder oder Enkelkinder). Es gilt der Grundsatz, dass der Antragsteller Vertragspartner der Gemeinde wird. Anträge von Personen und Unternehmen, die in fremden Auftrag handeln, wie bspw. Bauunternehmen, Bauträger, Immobilienmakler etc. finden keine Berücksichtigung.

 

1.2.       Der Antragsteller bewirbt sich auf das gesamte Baugebiet. Je nach Rangfolge die sich aus dem nachfolgenden Kriterienkatalog ergibt, dürfen die Bewerber aus dem Bauplatzangebot auswählen.

 

 

2. Rangfolge innerhalb des berücksichtigungsfähigen Personenkreises

 

Es entscheidet ein Punktesystem nach folgender Maßgabe:

Es wird ein Bonus-System angewandt.

 

Berücksichtigt werden bei der Punktevergabe:

 

  • Der Familienstand und die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder (s. Ziffer 3.1.)
  • Evtl. Behinderung des Antragstellers bzw. eines Familienangehörigen (s. Ziffer 3.2)
  • Vorhandensein von Wohnungseigentum (s. Ziffer 3.3)
  • Ortsansässigkeit, Erstwohnsitz (s. Ziffer 3.4.)
  • Ehrenamtliche Tätigkeit (s. Ziffer 3.5.)

 

Die Gesamtpunktzahl entscheidet über die Rangfolge der Bewerber. Bei Punktgleichstand wird auf Ziffer 5.3. dieser Richtlinie verwiesen. Darüber hinaus gelten grundsätzlich die Ziffern 5.1, 5.2, sowie 5.4 dieser Richtlinie.

 

3. Punktetabelle entsprechend Ziffer 2 der Richtlinie

 

3.1 Familienstand und Kinder

 

Angerechnet werden nur Kinder, für die Kindergeldbezug nachgewiesen wird bzw. wenn die Geburt des Kindes, laut ärztlichem Attest, innerhalb von sechs Monaten zu erwarten ist und die im Haushalt des Antragstellers mit Wohnsitz gemeldet sind. Die maximale Punktzahl pro Antrag auf anrechenbare Kinder beträgt 8 Punkte.

 

Ledig                                                                                                  0 Punkte

Verheiratet                                                                                        2 Punkte

pro Kind                                                                                             2 Punkte

 

3.2                  Behinderung des Antragstellers

oder eines hinzuzurechnenden Familienangehörigen              2 Punkte

ab 50 % v. H. Behinderungsgrad und wenn kein Wohneigentum oder einen Bauplatz im Besitz.

 

3.3. Haus bzw. bebaubares Grundstück

Kein Haus bzw. bebaubares Grundstück vorhanden                            10 Punkte

Haus bzw. bebaubares Grundstück in Rimpar bereits vorhanden       5 Punkte

Haus bzw. bebaubares Grundstück bereits vorhanden                          0 Punkte

 

3.4. Personen

die mind. 10 Jahre mit Erstwohnsitz                                                         10 Punkte

die mind. 15 Jahre mit Erstwohnsitz                                                         15 Punkte

in Rimpar gemeldet sind oder waren.

 

Entscheidend ist hierfür der Tag des Bewerbungseingangs. Meldezeiten können bei Unterbrechungen addiert werden. Wird das Baugrundstück von Ehe- oder Lebenspartnern erworben, reicht es wenn einer von beiden die 10 Jahre bzw. 15 Jahre erfüllen.

 

Personen mit Hauptberuf im Markt Rimpar                                                         2 Punkte
Inhaber einer Firma oder Selbständiger mit Firmensitz im Markt Rimpar      5 Punkte

 

3.5. Ehrenamtliche Tätigkeiten

 

3.5.1 In Rimpar

Tätigkeit als Vorstand, Trainer/in, Übungsleiter/in, Gruppenleiter/in, aktives Mitglied bei der Feuerwehr oder Hilfsorganisation, sonst. ehrenamtliche Tätigkeit, über einen ununterbrochenen Zeitraum von

3 Jahren                                                                                              3 Punkte

6 Jahren                                                                                              6 Punkte

über 10 Jahren                                                                                 10 Punkte

 

3.5.2 In anderen Gemeinden oder in Rimpar

Spätestens seit Anfang des laufenden Jahres ausgeübte Tätigkeiten in anderen Gemeinden oder in Rimpar (die nicht unter 3.5.1 fallen)           2 Punkte

(Punktevergabe für ehrenamtl. Tätigkeit kann kombiniert werden max. 4 Punkte).

 

4. Sonstige Voraussetzungen

 

Der Antragsteller akzeptiert im notariellen Vertrag und ggf. durch dingliche Absicherung im Grundbuch folgende weitere Bedingungen anzuerkennen:

 

4.1. Der Antragsteller hat das Gebäude mit seiner Familie selbst zu bewohnen und bei Bezugsfertigkeit als Hauptwohnsitz für sich und seine Familie anzumelden.

 

4.2. Der Käufer verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde Rimpar das Grundstück innerhalb von 3 Jahren zu bebauen.

 

4.3. Die Gemeinde Rimpar erhält ein Rückkaufsrecht für den Fall, dass der Erwerber innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach der notariellen Beurkundung nicht mit der Errichtung des Gebäudes begonnen hat (Bauverpflichtung). Die Rückübertragung des Grundstücks erfolgt auf Kosten des Erwerbers.

 

4.4. Der Kaufpreis ist innerhalb von vier Wochen ab Beurkundung zu entrichten.

 

 

5. Schlussbestimmungen

 

5.1. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstückes aus dem Eigentum der Gemeinde Rimpar besteht nicht.

 

5.2. Das zuständige Gremium behält sich im Übrigen vor, in begründeten Ausnahmefällen abweichend von den vorstehenden Richtlinien zu entscheiden.

 

5.3. Bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Kinderzahl, danach das Los.

 

5.4. Entschädigungsansprüche für evtl. angefallene Planungskosten etc. können seitens des Bewerbers nicht geltend gemacht werden.

 

5.5. Der Antragsteller hat in geeigneter Weise nachzuweisen (z.B. Bankbestätigung), dass der etwaige Kaufpreis gezahlt werden kann.

 

Bürgermeister Weidner erläutert, dass mittlerweile sich der dritte Marktgemeinderat sich mit dem Baugebiet „Bickelsgraben“ beschäftigt. Derzeit aktuell ist das Thema Entwässerung des Oberflächenwassers. Die Grundstücke können voraussichtlich ab September angeboten werden, ein erheblicher Druck bezüglich der Vergabe ist bereits jetzt zu spüren. Deshalb ist es wichtig, die Vergabe zu steuern. Er empfiehlt, das Punktesystem heute festzulegen und anschließend juristisch überprüfen zu lassen.

 

In der sich anschließenden Diskussion wurden folgende Punkte des Entwurfs geändert:

 

3.1 Familienstand und Kinder

 

Angerechnet werden nur Kinder unter 18 Jahren anstatt Kinder, für die Kindergeldbezug nachgewiesen werden muss. Die maximale Punktzahl pro Antrag auf anrechenbare Kinder beträgt 20 Punkte (4 x 5 Punkte).

Der Antrag auf

Ledige                                                            0 Punkte

Verheiratet                                                    2 Punkte

Pro Kind                                                        5 Punkte

Behinderung des Antragstellers                5 Punkte

 

wurde mit 10:7 Stimmen befürwortet.

 

Der Antrag für Ledige 2 Punkte zu vergeben, wurde mit 4:13 Stimmen abgelehnt.

 

3.2 Behinderung des Antragstellers

Eingefügt wird „oder Gleichgestellte“ und 5 Punkte anstatt 2.

 

3.3 Haus bzw. bebaubares Grundstück

Anstatt Haus wird der Begriff Wohneigentum eingefügt

Die Punktevergabe wird wie folgt vergeben:

Kein Wohneigentum bzw. bebaubares Grundstück vorhanden                      10 Punkte

Wohneigentum bzw. bebaubares Grundstück in Rimpar bereits vorhanden   0 Punkte

Wohneigentum bzw. bebaubares Grundstück bereits vorhanden                    0 Punkte

 

3.5 Ehrenamtliche Tätigkeiten

Der Antrag, ehrenamtliche Tätigkeiten in der Feuerwehr, die Pflichtaufgabe einer Gemeinde ist, mit 2 Punkten mehr zu bewerten, wird mit 10:7 Stimmen befürwortet.

 

3.5.2

Der Zusatz (die nicht unter 3.5.1 fallen) und (Punktevergabe für ehrenamtliche Tätigkeit kann kombiniert werden max. 4 Punkte) wird gestrichen

 

Nach eingehender Diskussion, inwieweit Vergaberichtlinien letztendlich rechtssicher beschlossen werden können, schlägt Bürgermeister Weidner vor, die heute beschlossenen Richtlinien prüfen zu lassen und diese dann als Entscheidungshilfe im Marktgemeinderat bei der Vergabe der Grundstücke heranzuziehen.


Beschluss:

Die im Entwurf vorgelegten Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Baugrundstücke im Baugebiet „Bickelsgraben“ mit den beschlossenen Änderungen dienen als Entscheidungshilfe und werden bei den Bewerbern für ein Grundstück abgefragt. Sie dient lediglich als Richtlinie bei der Entscheidung im Marktgemeinderat. Eine vorherige juristische Überprüfung wird veranlasst.