Dem Marktgemeinderat
liegt als Anlage die folgende Vergaberichtlinie für gemeindeeigene
Baugrundstücke für das Baugebiet „Bickelsgraben“ Maidbronn im Entwurf vor:
Allgemeines
Nach Art 83 Abs. 1 Bayerische Verfassung (BV) sind
u.a. die Ortsplanung und der Wohnungsbau freiwillige Aufgaben der Gemeinden im
eigenen Wirkungskreis ( Art. 57 GO). Für die Vergabe von gemeindlichen
Baugrundstücken steht es daher den Gemeinden frei, sich Entscheidungshilfen
oder Verwaltungsrichtlinien aufzuerlegen und umzusetzen.
Der Markt Rimpar sieht die Förderung der
Wohnraumschaffung in der Hand von Familien, die die Gemeinschaft fördern,
insbesondere mit Kindern, als eine gemeindliche Aufgabe und stellt hierfür
Baugrundstücke zur Verfügung. Jede Familie bzw. jeder Bewerber kann nur ein
Baugrundstück erhalten. Die Vergabe folgt gemäß dem nachstehenden
Kriterienkatalog.
1. Berücksichtigungsfähiger
Personenkreis
1.1.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben und das Grundstück für den Eigenbedarf erwerben. Ehepaare und
eingetragene Lebenspartnerschaften zählen als ein Bewerber. Nicht zulässig sind
Anträge, die stellvertretend abgegeben werden (z.B. Antrag von Eltern oder
Großeltern für Kinder oder Enkelkinder). Es gilt der Grundsatz, dass der
Antragsteller Vertragspartner der Gemeinde wird. Anträge von Personen und
Unternehmen, die in fremden Auftrag handeln, wie bspw. Bauunternehmen,
Bauträger, Immobilienmakler etc. finden keine Berücksichtigung.
1.2.
Der Antragsteller bewirbt sich auf das gesamte Baugebiet. Je nach
Rangfolge die sich aus dem nachfolgenden Kriterienkatalog ergibt, dürfen die
Bewerber aus dem Bauplatzangebot auswählen.
2. Rangfolge innerhalb des
berücksichtigungsfähigen Personenkreises
Es
entscheidet ein Punktesystem nach folgender Maßgabe:
Es
wird ein Bonus-System angewandt.
Berücksichtigt
werden bei der Punktevergabe:
- Der Familienstand und die Anzahl der
berücksichtigungsfähigen Kinder (s. Ziffer 3.1.)
- Evtl. Behinderung des Antragstellers
bzw. eines Familienangehörigen (s. Ziffer 3.2)
- Vorhandensein von Wohnungseigentum (s.
Ziffer 3.3)
- Ortsansässigkeit, Erstwohnsitz (s.
Ziffer 3.4.)
- Ehrenamtliche Tätigkeit (s. Ziffer
3.5.)
Die Gesamtpunktzahl entscheidet über die Rangfolge
der Bewerber. Bei Punktgleichstand wird auf Ziffer 5.3. dieser Richtlinie
verwiesen. Darüber hinaus gelten grundsätzlich die Ziffern 5.1, 5.2, sowie 5.4
dieser Richtlinie.
3. Punktetabelle
entsprechend Ziffer 2 der Richtlinie
3.1 Familienstand und
Kinder
Angerechnet werden nur Kinder, für die
Kindergeldbezug nachgewiesen wird bzw. wenn die Geburt des Kindes, laut
ärztlichem Attest, innerhalb von sechs Monaten zu erwarten ist und die im
Haushalt des Antragstellers mit Wohnsitz gemeldet sind. Die maximale Punktzahl
pro Antrag auf anrechenbare Kinder beträgt 8 Punkte.
Ledig
0
Punkte
Verheiratet
2
Punkte
pro
Kind 2
Punkte
3.2 Behinderung des Antragstellers
oder
eines hinzuzurechnenden Familienangehörigen 2
Punkte
ab
50 % v. H. Behinderungsgrad und wenn kein Wohneigentum oder einen Bauplatz im
Besitz.
3.3. Haus bzw. bebaubares
Grundstück
Kein
Haus bzw. bebaubares Grundstück vorhanden 10
Punkte
Haus
bzw. bebaubares Grundstück in Rimpar bereits vorhanden 5 Punkte
Haus
bzw. bebaubares Grundstück bereits vorhanden 0 Punkte
3.4. Personen
die
mind. 10 Jahre mit Erstwohnsitz 10
Punkte
die
mind. 15 Jahre mit Erstwohnsitz 15
Punkte
in
Rimpar gemeldet sind oder waren.
Entscheidend
ist hierfür der Tag des Bewerbungseingangs. Meldezeiten können bei
Unterbrechungen addiert werden. Wird das Baugrundstück von Ehe- oder
Lebenspartnern erworben, reicht es wenn einer von beiden die 10 Jahre bzw. 15
Jahre erfüllen.
Personen
mit Hauptberuf im Markt Rimpar 2
Punkte
Inhaber einer Firma oder Selbständiger mit Firmensitz im Markt Rimpar 5 Punkte
3.5. Ehrenamtliche
Tätigkeiten
3.5.1
In Rimpar
Tätigkeit
als Vorstand, Trainer/in, Übungsleiter/in, Gruppenleiter/in, aktives Mitglied
bei der Feuerwehr oder Hilfsorganisation, sonst. ehrenamtliche Tätigkeit, über
einen ununterbrochenen Zeitraum von
3
Jahren 3 Punkte
6
Jahren 6 Punkte
über
10 Jahren 10
Punkte
3.5.2
In anderen Gemeinden oder in Rimpar
Spätestens seit Anfang des laufenden Jahres
ausgeübte Tätigkeiten in anderen Gemeinden oder in Rimpar (die nicht unter
3.5.1 fallen) 2 Punkte
(Punktevergabe für ehrenamtl. Tätigkeit kann
kombiniert werden max. 4 Punkte).
4. Sonstige Voraussetzungen
Der Antragsteller akzeptiert im notariellen Vertrag
und ggf. durch dingliche Absicherung im Grundbuch folgende weitere Bedingungen
anzuerkennen:
4.1. Der Antragsteller hat das Gebäude mit seiner
Familie selbst zu bewohnen und bei Bezugsfertigkeit als Hauptwohnsitz für sich
und seine Familie anzumelden.
4.2. Der Käufer verpflichtet sich gegenüber der
Gemeinde Rimpar das Grundstück innerhalb von 3 Jahren zu bebauen.
4.3. Die Gemeinde Rimpar erhält ein Rückkaufsrecht
für den Fall, dass der Erwerber innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach der
notariellen Beurkundung nicht mit der Errichtung des Gebäudes begonnen hat
(Bauverpflichtung). Die Rückübertragung des Grundstücks erfolgt auf Kosten des
Erwerbers.
4.4. Der Kaufpreis ist innerhalb von vier Wochen ab
Beurkundung zu entrichten.
5. Schlussbestimmungen
5.1.
Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstückes aus dem Eigentum der
Gemeinde Rimpar besteht nicht.
5.2.
Das zuständige Gremium behält sich im Übrigen vor, in begründeten
Ausnahmefällen abweichend von den vorstehenden Richtlinien zu entscheiden.
5.3.
Bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Kinderzahl, danach das Los.
5.4.
Entschädigungsansprüche für evtl. angefallene Planungskosten etc. können
seitens des Bewerbers nicht geltend gemacht werden.
5.5.
Der Antragsteller hat in geeigneter Weise nachzuweisen (z.B. Bankbestätigung),
dass der etwaige Kaufpreis gezahlt werden kann.
Bürgermeister Weidner erläutert, dass mittlerweile sich der dritte
Marktgemeinderat sich mit dem Baugebiet „Bickelsgraben“ beschäftigt. Derzeit
aktuell ist das Thema Entwässerung des Oberflächenwassers. Die Grundstücke
können voraussichtlich ab September angeboten werden, ein erheblicher Druck bezüglich
der Vergabe ist bereits jetzt zu spüren. Deshalb ist es wichtig, die Vergabe zu
steuern. Er empfiehlt, das Punktesystem heute festzulegen und anschließend
juristisch überprüfen zu lassen.
In der sich anschließenden Diskussion wurden folgende Punkte des
Entwurfs geändert:
3.1 Familienstand und
Kinder
Angerechnet werden nur Kinder unter 18 Jahren anstatt Kinder, für die
Kindergeldbezug nachgewiesen werden muss. Die maximale Punktzahl pro Antrag auf
anrechenbare Kinder beträgt 20 Punkte (4 x 5 Punkte).
Der Antrag auf
Ledige 0
Punkte
Verheiratet 2
Punkte
Pro Kind 5
Punkte
Behinderung des Antragstellers 5
Punkte
wurde mit 10:7 Stimmen befürwortet.
Der Antrag für Ledige 2 Punkte zu vergeben, wurde mit 4:13 Stimmen
abgelehnt.
3.2 Behinderung des
Antragstellers
Eingefügt wird „oder Gleichgestellte“ und 5 Punkte anstatt 2.
3.3 Haus bzw. bebaubares
Grundstück
Anstatt Haus wird der Begriff Wohneigentum eingefügt
Die Punktevergabe wird wie folgt vergeben:
Kein
Wohneigentum bzw. bebaubares Grundstück vorhanden 10 Punkte
Wohneigentum
bzw. bebaubares Grundstück in Rimpar bereits vorhanden 0 Punkte
Wohneigentum
bzw. bebaubares Grundstück bereits vorhanden 0 Punkte
3.5 Ehrenamtliche
Tätigkeiten
Der Antrag, ehrenamtliche Tätigkeiten in der Feuerwehr, die
Pflichtaufgabe einer Gemeinde ist, mit 2 Punkten mehr zu bewerten, wird mit
10:7 Stimmen befürwortet.
3.5.2
Der Zusatz (die nicht unter 3.5.1 fallen) und (Punktevergabe für
ehrenamtliche Tätigkeit kann kombiniert werden max. 4 Punkte) wird gestrichen
Nach eingehender Diskussion, inwieweit Vergaberichtlinien letztendlich
rechtssicher beschlossen werden können, schlägt Bürgermeister Weidner vor, die
heute beschlossenen Richtlinien prüfen zu lassen und diese dann als
Entscheidungshilfe im Marktgemeinderat bei der Vergabe der Grundstücke
heranzuziehen.
Beschluss:
Die im Entwurf vorgelegten Vergaberichtlinien für gemeindeeigene
Baugrundstücke im Baugebiet „Bickelsgraben“ mit den beschlossenen Änderungen
dienen als Entscheidungshilfe und werden bei den Bewerbern für ein Grundstück
abgefragt. Sie dient lediglich als Richtlinie bei der Entscheidung im
Marktgemeinderat. Eine vorherige juristische Überprüfung wird veranlasst.