Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Von den Mitgliedsgemeinden des Abwasserzweckverbandes Großraum Würzburg (AGWs) kam vermehrt die Bitte auf, seitens des AGWs die Gemeinden zukünftig neben der reinen Abrechnung der Abwasserkosten im Verhältnis des Entwässerungsbetriebes der Stadt Würzburg mit den AGW Mitgliedsgemeinden die Dienstleistung zu erweitern und auch in den Themen des Abwasserrechts zu beraten und zu unterstützen, beispielsweise im Bereichs der Wasserrechtsbescheide oder der Niederschlagsabwasserabgabe. Bisher wurde Unterstützung seitens der Geschäftsleitung und der stellvertretenden Geschäftsleitung von AGW und den Mitarbeitern beim team orange unverbindlich angeboten, allerdings ohne eine satzungsgemäße Befugnis dafür zu haben. Es ist zudem eine tiefergreifendere Beratung und Unterstützung bei dieser komplexen Rechtslage gewünscht. In der letzten Verbandsversammlung von AGW am 03.05.2021 wurde daher eine Änderung der Verbandssatzung vorgeschlagen und beschlossen. Die Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Landratsamtes erfolgte im Vorfeld zu der Verbandsversammlung.

 

Die Satzung von AGW wurde um die Aufgabe der Rechtsberatung der Mitgliedsgemeinden im Abwasserbereich erweitert, § 4 der Verbandssatzung wurde entsprechend neu gefasst:

 

§ 4

Aufgaben des Zweckverbandes und der Verbandsmitglieder

 

1.    Der Zweckverband hat die Aufgabe, die Abwässer der Mitgliedsgemeinden - nach dem Rahmenplan des Wasserwirtschaftsamtes Würzburg vom 04.05.1964 - aus ihren Einrichtungen zu übernehmen und sie in die Kanalisation der Stadt Würzburg einzuleiten. Mit der Übernahme der Abwässer geht auch die Pflicht zur Abwasserbeseitigung von den Mitgliedsgemeinden auf den Zweckverband über.

 

2.    Aufgabe des Zweckverbandes ist auch, die nach der jeweiligen Vereinbarung zwischen der Stadt Würzburg und dem Zweckverband notwendigen überörtlichen Abwasseranlagen zu errichten. Die Errichtung und der Betrieb der örtlichen Abwasserbeseitigungsanlagen verbleiben bei den Mitgliedsgemeinden.

 

3.    Der Zweckverband hat weiter die Aufgabe, die Einleitung der Abwässer der Mitgliedsgemeinden in die Kanalisation der Stadt Würzburg und ihre Reinigung in der Kläranlage der Stadt Würzburg rechtlich zu sichern und die erforderlichen Zusatzmaßnahmen in der Kläranlage gemäß dem Rahmenplan des Wasserwirtschaftsamtes Würzburg vom 04.05.1964 zu finanzieren.

 

4.    Der Zweckverband hat die Aufgabe, die Mitgliedsgemeinden im Bereich des Abwasserrechts zu beraten.

 

5.    Die Verbandsmitglieder sichern, überwachen und unterhalten in ihrem Gebiet die Kanalisationsanlagen nach den Richtlinien des Zweckverbandes und halten sie auf ihre Kosten gebrauchsfähig.

 

6.    Das Recht und die Pflicht der Verbandsmitglieder, die dem Zweckverband übertragenen Aufgaben zu erfüllen, und die notwendigen Befugnisse gehen auf den Zweckverband über.

 

Das Recht, Satzungen über die Benutzung der Entwässerungseinrichtungen und den Anschluss- und Benutzungszwang sowie über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren zu erlassen, wird jedoch ausgeschlossen; insoweit bleiben die Mitgliedsgemeinden zuständig.

 

7.    Der Zweckverband erfüllt seine Aufgabe ohne Gewinnabsicht. Er dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts.

 

 

Da der AGW keine eigenen Mitarbeiter hat, wird Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg im Wege der Erweiterung der bestehenden Personalleihvereinbarung einen geeigneten Beschäftigten für diese Rechtsberatung zur Verfügung stellen. Das Kommunalunternehmen stellt bereits seit dem Jahr 2017 eigene Beschäftigte für die Verwaltung von AGW zur Verfügung. Zur Erfüllung der Aufgabe wird eine Juristin im KU eingestellt, die organisatorisch in der Rechtsabteilung angesiedelt sein wird.

 

Sie wird insbesondere folgende Aufgaben für die Mitgliedsgemeinden wahrnehmen:

 

-          Beratung der Gemeinden im gesamten Bereich Abwasser (Schnittstelle zu Ingenieurbüros, Beantragung von Wasserrechten, Unterstützung im Bereich Abwasserabgabe, Schmutzfrachtsimulation im Gesamtentwässerungsgebiet, Antrag auf unbillige Härte bzgl. Niederschlagswasserabgabe)

-          Beratung der Gemeinden im Bereich der „Abflussmengen“

-          Schnittstelle zwischen Gemeinden und Landratsamt Würzburg/Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

-          Schnittstelle zwischen AGW und EBW in enger Abstimmung mit team orange.

 

Die Änderung der Verbandsaufgabe bedarf einer Mehrheit von zwei Drittel der satzungsmäßigen Stimmenzahl in der Verbandsversammlung (Art. 44 Abs. 1 Satz 1 KommZG). Außerdem müssen alle betroffenen Verbandsmitglieder einverstanden sein (Art. 44 Abs. 2 Satz 1 KommZG), dabei ist für das Einverständnis der Verbandsmitglieder ein Beschluss des Gemeinderats notwendig.

 

Der Marktgemeinderat wird daher um Zustimmung gebeten.


Beschluss:

 

Der Übertragung der Aufgabe „Beratung der Mitgliedsgemeinde im Bereich des Abwasserrechts“ an den Zweckverband Abwasserbeseitigung Großraum Würzburg wird zugestimmt.