In
der Marktgemeinderatssitzung am 11.03.2021 wurde die Einführung einer
Mittagsbetreuung zum neuen Schuljahr 2021/2022 wie folgt beschlossen:
Beschlüsse:
Mit
dem Schuljahr 2021/2022 wird ab September eine Mittagsbetreuung in der Matthias-Ehrenfried-Grundschule
eingeführt. Der Bedarf zusätzlich zu den 125 Hortplätzen von weiteren 25
Plätzen in der Mittagsbetreuung wird anerkannt.
Abstimmungsergebnis: Ja 20 Nein
0
Die
Qualität der Mittagsbetreuung wird gewährleistet durch eine verlässliche
Betreuung der Kinder nach dem stundenplanmäßigen Unterrichtsende bis 14.30 Uhr.
Eine Hausaufgabenbetreuung sowie ein Mittagessen werden nicht angeboten. Eine
Betreuung in den Ferien findet nur eingeschränkt statt.
Abstimmungsergebnis: Ja
18 Nein 2
Die
Gebühr für die Mittagsbetreuung bis 3 Stunden täglich wird auf 65,00 €
monatlich für 11 Monate im Jahr festgesetzt. Die Verwaltung wird deshalb
beauftragt, nach dem Workshop im Juni zu den Kindertageseinrichtungen eine
Änderungssatzung zu erarbeiten und dem Marktgemeinderat vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Ja
18 Nein 2
Um
die Synergien zum bestehenden Hort zu nutzen, übernimmt der Markt Rimpar die
Trägerschaft der Mittagsbetreuung.
Abstimmungsergebnis: Ja
15 Nein 5
Bürgermeister
Weidner erläutert die Aufgaben, die nach den erfolgten Beschlüssen zu
vollziehen sind. So sind zunächst die Förderanträge zu stellen, im nächsten
Schritt ist zeitnah Personal auszuschreiben (zunächst intern), die Leitung des
Hortes als Schnittstelle anzugliedern, die Räumlichkeiten zu ertüchtigen, die
Möblierung zu prüfen, das Angebot der Mittagsbetreuung bekanntzumachen,
rechtzeitige Elterninformation sowie letztendlich eine neue Gebührensatzung
vorzubereiten.
Die Gebühr für die
Mittagsbetreuung wurde auf 65,00 € monatlich für 11 Monate im Jahr festgesetzt.
Die notwendige Änderungssatzung zur Gebührensatzung liegt als Anlage bei,
ebenso die im Juli 2019 neu gefasste Gebührensatzung.
Auf
die Anfrage von Ratsmitglied Schmid, ob in dem geplanten Work-Shop auch die
Mittagsbetreuung Gegenstand der Beratungen sind, antwortet Bürgermeister
Weidner, dass sämtliche Bestandteile der Kindertagesstätten-Gebührensatzung
aber auch der Hauptsatzung Prüfungsgegenstand im Work-Shop sind. Dieser wird
nach Einarbeitung der neuen Sachbearbeiterin Kindertagesstätten voraussichtlich
Anfang nächsten Jahres stattfinden.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt folgende
Satzung zur Änderung der Satzung des Marktes Rimpar
über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Kinderkrippen und
Kinderhorte)
- Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung –
Aufgrund
von Art. 2 und 8 des KAG erlässt der Markt Rimpar folgende Änderungssatzung:
§ 1
§
3 Abs. 3 der Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung vom 11.07.2019 wird wie
folgt geändert:
Die
Gebühren werden für 12 Besuchsmonate eines Jahres erhoben. Die Gebühren für die
Mittagsbetreuung nach § 5 Abs. 1 Buchst. d) werden für 11 Besuchsmonate eines
Jahres erhoben. Der Monat August ist bei der Mittagsbetreuung geschlossen und
beitragsfrei.
§ 2
§
5 Abs 1 Buchst. d) der Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung vom 11.07.2019
wird wie folgt geändert:
(1) Für jeden
angefangenen Monat werden folgende Gebühren erhoben:
d) Mittagsbetreuung ohne Mittagessen und
Hausaufgabenbetreuung
Buchungszeit: |
Monatliche Gebühren |
|
Erstes Kind |
Zweites und jedes weitere Kind: |
|
2 – 3 Stunden |
65 € |
45 |
§ 3
Diese Satzung tritt am
01.09.2021 in Kraft.
Rimpar, 17.06.2021
MARKT RIMPAR
B. Weidner
1. Bürgermeister