Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

In der Marktgemeinderatssitzung am 11.03.2021 wurde die Einführung einer Mittagsbetreuung zum neuen Schuljahr 2021/2022 wie folgt beschlossen:

 

Beschlüsse:

 

Mit dem Schuljahr 2021/2022 wird ab September eine Mittagsbetreuung in der Matthias-Ehrenfried-Grundschule eingeführt. Der Bedarf zusätzlich zu den 125 Hortplätzen von weiteren 25 Plätzen in der Mittagsbetreuung wird anerkannt.

 

Abstimmungsergebnis:    Ja 20              Nein 0

 

Die Qualität der Mittagsbetreuung wird gewährleistet durch eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem stundenplanmäßigen Unterrichtsende bis 14.30 Uhr. Eine Hausaufgabenbetreuung sowie ein Mittagessen werden nicht angeboten. Eine Betreuung in den Ferien findet nur eingeschränkt statt.

 

Abstimmungsergebnis:    Ja 18              Nein 2

 

Die Gebühr für die Mittagsbetreuung bis 3 Stunden täglich wird auf 65,00 € monatlich für 11 Monate im Jahr festgesetzt. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, nach dem Workshop im Juni zu den Kindertageseinrichtungen eine Änderungssatzung zu erarbeiten und dem Marktgemeinderat vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:    Ja 18              Nein 2

 

Um die Synergien zum bestehenden Hort zu nutzen, übernimmt der Markt Rimpar die Trägerschaft der Mittagsbetreuung.

 

Abstimmungsergebnis:    Ja 15              Nein 5

 

Bürgermeister Weidner erläutert die Aufgaben, die nach den erfolgten Beschlüssen zu vollziehen sind. So sind zunächst die Förderanträge zu stellen, im nächsten Schritt ist zeitnah Personal auszuschreiben (zunächst intern), die Leitung des Hortes als Schnittstelle anzugliedern, die Räumlichkeiten zu ertüchtigen, die Möblierung zu prüfen, das Angebot der Mittagsbetreuung bekanntzumachen, rechtzeitige Elterninformation sowie letztendlich eine neue Gebührensatzung vorzubereiten.

 

Die Gebühr für die Mittagsbetreuung wurde auf 65,00 € monatlich für 11 Monate im Jahr festgesetzt. Die notwendige Änderungssatzung zur Gebührensatzung liegt als Anlage bei, ebenso die im Juli 2019 neu gefasste Gebührensatzung.

 

Auf die Anfrage von Ratsmitglied Schmid, ob in dem geplanten Work-Shop auch die Mittagsbetreuung Gegenstand der Beratungen sind, antwortet Bürgermeister Weidner, dass sämtliche Bestandteile der Kindertagesstätten-Gebührensatzung aber auch der Hauptsatzung Prüfungsgegenstand im Work-Shop sind. Dieser wird nach Einarbeitung der neuen Sachbearbeiterin Kindertagesstätten voraussichtlich Anfang nächsten Jahres stattfinden.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung zur Änderung der Satzung des Marktes Rimpar über die Erhebung von  Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderhorte)

- Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung –

 

Aufgrund von Art. 2 und 8 des KAG erlässt der Markt Rimpar folgende Änderungssatzung:

 

§ 1

 

§ 3 Abs. 3 der Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung vom 11.07.2019 wird wie folgt geändert:

 

Die Gebühren werden für 12 Besuchsmonate eines Jahres erhoben. Die Gebühren für die Mittagsbetreuung nach § 5 Abs. 1 Buchst. d) werden für 11 Besuchsmonate eines Jahres erhoben. Der Monat August ist bei der Mittagsbetreuung geschlossen und beitragsfrei.

 

§ 2

 

§ 5 Abs 1 Buchst. d) der Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung vom 11.07.2019 wird wie folgt geändert:

 

(1) Für jeden angefangenen Monat werden folgende Gebühren erhoben:

d) Mittagsbetreuung ohne Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung

Buchungszeit:

Monatliche Gebühren

Erstes Kind

Zweites und jedes weitere Kind:

   2 – 3 Stunden

65 €

45

 

§ 3

 

Diese Satzung tritt am 01.09.2021 in Kraft.

 

 

Rimpar, 17.06.2021

MARKT RIMPAR

 

 

 

 

B. Weidner

1. Bürgermeister