Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Der Bebauungsplan Scheuerberg I soll zugunsten der Erweiterung des REWE-Supermarktes geändert werden.

 

Der räumliche Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Scheuerberg I umfasst das südöstliche Gewerbe/Mischgebiet entlang der Kettelerstraße bis zur Maidbronner Straße in Rimpar. Der Geltungsbereich der geplanten 8. Änderung bezieht sich jedoch ausschließlich auf den aktuellen Standort des REWE-Supermarktes im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 820/4 der Gemarkung Rimpar sowie einer östlich daran angrenzenden Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 820 und umfasst eine Teilfläche von ca. 6.400 m². Der Geltungsbereich kann dem beigefügten Übersichtslageplan entnommen werden.

 

Die Änderung umfasst die Anpassung der Baugrenzen und die Neuausrichtung der Stellplätze/Nebenanlagen sowie ggf. der Zufahrt sowie die Vergrößerung der zulässigen Verkaufsfläche des Marktes. Diese Änderung ist notwendig, um eine Neugestaltung und Vergrößerung des bestehenden Marktes an dieser Stelle zu ermöglichen und somit den Standort zu sichern.

 

Die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplans Scheuerberg I erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Dies ist möglich, da es sich um einen Bebauungsplan zur Innenentwicklung handelt sowie die Grundfläche des Änderungsbereichs weniger als 20.000 m² beträgt (§ 13a Abs. 1 BauGB). Im beschleunigten Verfahren kann – wie auch im vereinfachten Verfahren – von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (Behörden- und Bürgerbeteiligung) nach den §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Der betroffenen Öffentlichkeit sowie den Trägern öffentlicher Belange wird im Zuge der beteiligung nach den §§ 3 und 4. Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren erfordert keine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB sowie keinen Umweltbericht nach § 2 a BauGB.

 

Dies Kosten für das Verfahren werden vom Vorhabensträger, der Part AG aus Bad Gandersheim, übernommen und vertraglich mit dem Markt Rimpar geregelt.

 

Im Zuge der Sicherung der Versorgungsfunktion für den Markt Rimpar soll der bestehende REWE-Supermarkt in der Kettelerstraße modernisiert und an die gestiegenen Kundenerwartungen angepasst werden. Um die Verkaufsfläche zu erweitern, Lagerfläche und Sozialräume zu ergänzen sowie die Stellplätze/Nebenanlage neu zu ordnen ist eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans „Scheuerberg I“ notwendig. Der Supermarkt befindet sich im Bereich einer ausgewiesenen Gewerbegebietsfläche, westlich der Kettelerstraße schließt eine Mischgebietsbebauung an.

 

Die verkehrliche Erschließung erfolgt wie bisher über die Kettelerstraße. Der gestiegene Bedarf an Stellplatzflächen wird bei der Änderung berücksichtigt.

 

Bei dem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Der Planbereich wurde im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Marktes Rimpar als Fläche für Gewerbe ausgewiesen.

 

Alle Fraktionen befürworten die Erweiterung und stehen dem Projekt positiv gegenüber. Auf die Anfrage von Ratsmitglied Frötschner ob es Hinweise auf Einwendungen aus der Nachbarschaft gäbe, weist Bürgermeister Weidner auf das laufende Verfahren hin, in dem diese beteiligt werden. Ratsmitglied Schmid möchte zum Schutz des örtlichen Getränkehändlers Krainer keinen zweiten Getränkemarkt, sofern dieser bei der Erweiterung eingeplant ist. Dies war bereits bei der ursprünglichen Genehmigung des Rewe-Marktes Bedingung. Weiter weist er bereits heute daraufhin, dass durch die Erweiterung eine höhere Lärmbelästigung in der Ketteler- und Adenauerstraße zu befürchten ist, auch wenn die Punkte selbst dann noch im Verfahren zur Vorsprache kommen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 8. Änderung des Bebauungsplans Scheuerberg I im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB.