Der Bebauungsplan
Scheuerberg I soll zugunsten der Erweiterung des REWE-Supermarktes geändert
werden.
Der räumliche
Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Scheuerberg I umfasst das
südöstliche Gewerbe/Mischgebiet entlang der Kettelerstraße bis zur Maidbronner
Straße in Rimpar. Der Geltungsbereich der geplanten 8. Änderung bezieht sich
jedoch ausschließlich auf den aktuellen Standort des REWE-Supermarktes im
Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 820/4 der Gemarkung Rimpar sowie einer östlich
daran angrenzenden Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 820 und umfasst eine
Teilfläche von ca. 6.400 m². Der Geltungsbereich kann dem beigefügten
Übersichtslageplan entnommen werden.
Die Änderung umfasst
die Anpassung der Baugrenzen und die Neuausrichtung der
Stellplätze/Nebenanlagen sowie ggf. der Zufahrt sowie die Vergrößerung der
zulässigen Verkaufsfläche des Marktes. Diese Änderung ist notwendig, um eine
Neugestaltung und Vergrößerung des bestehenden Marktes an dieser Stelle zu
ermöglichen und somit den Standort zu sichern.
Die Aufstellung der 8.
Änderung des Bebauungsplans Scheuerberg I erfolgt im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB. Dies ist möglich, da es sich um einen Bebauungsplan zur
Innenentwicklung handelt sowie die Grundfläche des Änderungsbereichs weniger
als 20.000 m² beträgt (§ 13a Abs. 1 BauGB). Im beschleunigten Verfahren kann –
wie auch im vereinfachten Verfahren – von der frühzeitigen Unterrichtung und
Erörterung (Behörden- und Bürgerbeteiligung) nach den §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB
abgesehen werden. Der betroffenen Öffentlichkeit sowie den Trägern öffentlicher
Belange wird im Zuge der beteiligung nach den §§ 3 und 4. Abs. 2 BauGB
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Aufstellung des
Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren erfordert keine Umweltprüfung im
Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB sowie keinen Umweltbericht nach § 2 a BauGB.
Dies Kosten für das
Verfahren werden vom Vorhabensträger, der Part AG aus Bad Gandersheim,
übernommen und vertraglich mit dem Markt Rimpar geregelt.
Im Zuge der Sicherung
der Versorgungsfunktion für den Markt Rimpar soll der bestehende
REWE-Supermarkt in der Kettelerstraße modernisiert und an die gestiegenen
Kundenerwartungen angepasst werden. Um die Verkaufsfläche zu erweitern,
Lagerfläche und Sozialräume zu ergänzen sowie die Stellplätze/Nebenanlage neu
zu ordnen ist eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans „Scheuerberg I“
notwendig. Der Supermarkt befindet sich im Bereich einer ausgewiesenen
Gewerbegebietsfläche, westlich der Kettelerstraße schließt eine
Mischgebietsbebauung an.
Die verkehrliche
Erschließung erfolgt wie bisher über die Kettelerstraße. Der gestiegene Bedarf
an Stellplatzflächen wird bei der Änderung berücksichtigt.
Bei dem beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB handelt es sich um einen Bebauungsplan der
Innenentwicklung. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß
§ 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Der Planbereich wurde im
rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Marktes Rimpar als Fläche für Gewerbe ausgewiesen.
Alle Fraktionen
befürworten die Erweiterung und stehen dem Projekt positiv gegenüber. Auf die
Anfrage von Ratsmitglied Frötschner ob es Hinweise auf Einwendungen aus der
Nachbarschaft gäbe, weist Bürgermeister Weidner auf das laufende Verfahren hin,
in dem diese beteiligt werden. Ratsmitglied Schmid möchte zum Schutz des
örtlichen Getränkehändlers Krainer keinen zweiten Getränkemarkt, sofern dieser
bei der Erweiterung eingeplant ist. Dies war bereits bei der ursprünglichen
Genehmigung des Rewe-Marktes Bedingung. Weiter weist er bereits heute
daraufhin, dass durch die Erweiterung eine höhere Lärmbelästigung in der
Ketteler- und Adenauerstraße zu befürchten ist, auch wenn die Punkte selbst
dann noch im Verfahren zur Vorsprache kommen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
die 8. Änderung des Bebauungsplans Scheuerberg I im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13 a BauGB.