Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Ratsmitglied Schmidt fasst den als Anlage beigefügten SPD-Antrag „Verkehrsüberwachung im Markt Rimpar“ noch einmal zusammen. Er befürchtet durch den Wegfall der Überwachung schnell Chaos beim Parken und auch die Geschwindigkeit wird nicht mehr so eingehalten wie vorgeschrieben.

 

Bürgermeister Weidner ergänzt, dass die Kündigung zwischenzeitlich von der Kommunalaufsicht bestätigt wurde und den betroffenen Gemeinden vorliege. Daraufhin wurde die Verwaltung unmittelbar tätig, schließt aber einen Zusammenschluss mit den anderen kleineren Gemeinden aus, da diese dann Rimpar als größte Gemeinde die Organisation und Verwaltung übertragen würden. Dies erlauben die personellen und räumlichen Ressourcen nicht.

 

Somit ergeben sich 2 Alternativen. Die eine Möglichkeit ist die Verkehrsüberwachung an die Polizei zu übertragen, die andere einen externen Dienstleister zu beauftragen. Auch hier war die Verwaltung bereits tätig. 1 Angebot liegt vor, 2 weitere sind bereits angefordert.

 

Herr Grömling, Sachbearbeiter für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen berichtet, dass bereits zum Jahreswechsel die Kontrollen und Überwachungen nachließen. Eine Übertragung der Aufgaben an die Polizei wird wohl auch dort an den personellen Ressourcen scheitern, dies zumindest zeigt die Erfahrung aus der Vergangenheit. Bei dem einen bereits vorliegenden Angebot handelt es sich um eine Arbeitnehmerüberlassung, d. h. 1 Mitarbeiter wäre dann im Rathaus für die Verwaltung und wird nach Stunden abgerechnet Auch bei den Mitarbeitern im Außendienst kommt es auf den Umfang an, bisher wurde der fließende Verkehr mit ca. 15 Stunden im Monat und der ruhende Verkehr mit ca. 15 Stunden in der Woche überwacht. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Einhaltung der StVO mehr Stunden erfordert, allerdings steigen dann auch die Kosten. Aktuell könne noch ein Teil über Veitshöchheim abgedeckt werden, der Vertrag geht noch bis Ende des Jahres.

 

Zum stationären Blitzer führt Herr Grömling aus, dass ein möglicher Standort die Kreisstraße in Maidbronn wäre. Das vorliegende Angebot ist ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten, die technische Infrastruktur wäre von der Gemeinde zu leisten, der Blitzer wird dann von der Firma aufgebaut und kostet lt. Angebot 3.000 € im Monat Miete. Dazu kommen noch Kosten für Mitarbeiter, die die Ordnungswidrigkeiten vollziehen in Höhe von 28 Euro/Std. Dadurch dass die Geräte ausgetauscht werden müssen, muss entweder ein zweiter Standort gesucht werden oder ein Zusammenschluss mit einer anderen Gemeinde erfolgen. Rechtliche Grundlagen hierzu werden noch abgestimmt. Die Erfahrung der Fa. zeigt, dass mit der Zeit bis zu 98 % der Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit einhalten, so dass die Kosten dann bei der Gemeinde bleiben, der Effekt der Geschwindigkeitseinhaltung  und Verkehrserziehung aber erreicht wird.

 

 

Ratsmitglied Reith spricht sich für die Verkehrserziehung grundsätzlich aus, aufgrund der Haushaltslage sollte zunächst mit der Polizei eine Zusammenarbeit eingegangen werden, wenn alle Angebote ausgewertet sind, kann ein Dienstleister beauftragt werden. Gleichzeitig kann dann ein Resultat mit der Polizei gezogen werden.

 

Ratsmitglied Schmidt bezieht sich auf den gestellten Antrag und kritisiert die Vermischung des Sachverhalts ruhender und fließender Verkehr mit dem stationären Blitzer. In dem Antrag geht es in erster Linie darum, Ersatz für den bisherigen Dienstleister zu bekommen. Die Erfahrung aus der Vergangenheit mit der Polizei zeigt, dass dies nicht zufriedenstellend war. Er wünscht sich eine Zusammenarbeit mit den anderen betroffenen gekündigten Gemeinden. Er hat auch kein Verständnis dafür, dass die Gemeinde 2 Geräte zahlen soll, wo doch immer nur 1 Blitzer stehen kann, der dann ausgetauscht werden muss. Ein Aufschlag für den Mehraufwand durch den Austausch ist gerechtfertigt.

 

Auch Ratsmitglied May-Page sieht eine Zusammenarbeit mit der Polizei kritisch. „Die werden das zeitlich nicht schaffen“.

 

Nach weiteren eingehenden Diskussionen schlägt Bürgermeister Weidner vor, den Antrag zu vertagen bis alle Angebote eingeholt und ausgewertet sind, die rechtlichen Hürden abschließend geprüft sind, um dann in einer der nächsten Sitzungen den Tagesordnungspunkt mit einem Vertreter der Polizei erneut zu behandeln.

 


Beschluss:

Die Ausführungen zur Verkehrsüberwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs werden zur Kenntnis genommen. Es werden weitere Angebote eingeholt, geprüft und ausgewertet sowie die rechtlichen Hürden geklärt. Der Tagesordnungspunkt wird dann in einer der nächsten Sitzungen erneut behandelt.