Ratsmitglied Schmidt fasst den als Anlage
beigefügten SPD-Antrag „Verkehrsüberwachung im Markt Rimpar“ noch einmal
zusammen. Er befürchtet durch den Wegfall der Überwachung schnell Chaos beim
Parken und auch die Geschwindigkeit wird nicht mehr so eingehalten wie
vorgeschrieben.
Bürgermeister Weidner ergänzt, dass die Kündigung
zwischenzeitlich von der Kommunalaufsicht bestätigt wurde und den betroffenen
Gemeinden vorliege. Daraufhin wurde die Verwaltung unmittelbar tätig, schließt
aber einen Zusammenschluss mit den anderen kleineren Gemeinden aus, da diese
dann Rimpar als größte Gemeinde die Organisation und Verwaltung übertragen
würden. Dies erlauben die personellen und räumlichen Ressourcen nicht.
Somit ergeben sich 2 Alternativen. Die eine
Möglichkeit ist die Verkehrsüberwachung an die Polizei zu übertragen, die
andere einen externen Dienstleister zu beauftragen. Auch hier war die
Verwaltung bereits tätig. 1 Angebot liegt vor, 2 weitere sind bereits
angefordert.
Herr Grömling, Sachbearbeiter für
straßenverkehrsrechtliche Anordnungen berichtet, dass bereits zum Jahreswechsel
die Kontrollen und Überwachungen nachließen. Eine Übertragung der Aufgaben an
die Polizei wird wohl auch dort an den personellen Ressourcen scheitern, dies
zumindest zeigt die Erfahrung aus der Vergangenheit. Bei dem einen bereits
vorliegenden Angebot handelt es sich um eine Arbeitnehmerüberlassung, d. h. 1
Mitarbeiter wäre dann im Rathaus für die Verwaltung und wird nach Stunden
abgerechnet Auch bei den Mitarbeitern im Außendienst kommt es auf den Umfang
an, bisher wurde der fließende Verkehr mit ca. 15 Stunden im Monat und der ruhende
Verkehr mit ca. 15 Stunden in der Woche überwacht. Die Erfahrung hat gezeigt,
dass die Einhaltung der StVO mehr Stunden erfordert, allerdings steigen dann
auch die Kosten. Aktuell könne noch ein Teil über Veitshöchheim abgedeckt
werden, der Vertrag geht noch bis Ende des Jahres.
Zum stationären Blitzer führt Herr Grömling aus,
dass ein möglicher Standort die Kreisstraße in Maidbronn wäre. Das vorliegende Angebot
ist ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten, die technische
Infrastruktur wäre von der Gemeinde zu leisten, der Blitzer wird dann von der
Firma aufgebaut und kostet lt. Angebot 3.000 € im Monat Miete. Dazu kommen noch
Kosten für Mitarbeiter, die die Ordnungswidrigkeiten vollziehen in Höhe von 28
Euro/Std. Dadurch dass die Geräte ausgetauscht werden müssen, muss entweder ein
zweiter Standort gesucht werden oder ein Zusammenschluss mit einer anderen
Gemeinde erfolgen. Rechtliche Grundlagen hierzu werden noch abgestimmt. Die
Erfahrung der Fa. zeigt, dass mit der Zeit bis zu 98 % der Verkehrsteilnehmer
die Geschwindigkeit einhalten, so dass die Kosten dann bei der Gemeinde
bleiben, der Effekt der Geschwindigkeitseinhaltung und Verkehrserziehung aber erreicht wird.
Ratsmitglied Reith spricht sich für die
Verkehrserziehung grundsätzlich aus, aufgrund der Haushaltslage sollte zunächst
mit der Polizei eine Zusammenarbeit eingegangen werden, wenn alle Angebote
ausgewertet sind, kann ein Dienstleister beauftragt werden. Gleichzeitig kann dann
ein Resultat mit der Polizei gezogen werden.
Ratsmitglied Schmidt bezieht sich auf den gestellten
Antrag und kritisiert die Vermischung des Sachverhalts ruhender und fließender
Verkehr mit dem stationären Blitzer. In dem Antrag geht es in erster Linie
darum, Ersatz für den bisherigen Dienstleister zu bekommen. Die Erfahrung aus
der Vergangenheit mit der Polizei zeigt, dass dies nicht zufriedenstellend war.
Er wünscht sich eine Zusammenarbeit mit den anderen betroffenen gekündigten
Gemeinden. Er hat auch kein Verständnis dafür, dass die Gemeinde 2 Geräte
zahlen soll, wo doch immer nur 1 Blitzer stehen kann, der dann ausgetauscht
werden muss. Ein Aufschlag für den Mehraufwand durch den Austausch ist
gerechtfertigt.
Auch Ratsmitglied May-Page sieht eine
Zusammenarbeit mit der Polizei kritisch. „Die werden das zeitlich nicht
schaffen“.
Nach weiteren eingehenden Diskussionen schlägt
Bürgermeister Weidner vor, den Antrag zu vertagen bis alle Angebote eingeholt
und ausgewertet sind, die rechtlichen Hürden abschließend geprüft sind, um dann
in einer der nächsten Sitzungen den Tagesordnungspunkt mit einem Vertreter der
Polizei erneut zu behandeln.
Beschluss:
Die
Ausführungen zur Verkehrsüberwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
werden zur Kenntnis genommen. Es werden weitere Angebote eingeholt, geprüft und
ausgewertet sowie die rechtlichen Hürden geklärt. Der Tagesordnungspunkt wird
dann in einer der nächsten Sitzungen erneut behandelt.