Der
Sachverhalt ist den Marktgemeinderäten bekannt und kann in der
Marktgemeinderatssitzung vom 11.03.2021 nachgelesen werden. Bürgermeister
Weidner weist zunächst darauf hin, dass der Antrag, obwohl schon einmal
behandelt, erneut behandelt werden darf, dies wurde von der Verwaltung und der
Kommunalaufsicht geprüft. Er lobt die SPD-Fraktion für den eingereichten
Deckungsvorschlag.
Ratsmitglied
Schmid trägt noch einmal den beigefügten Antrag vor und erläutert, dass er die
Haushaltsstellen im Verwaltungshaushalt geprüft habe, so dass mit den geplanten
Ansätzen für den Faschingszug und den Städtepartnerschaften bereits für dieses
Jahr die Kosten für den Zuschuss zum 365-Euro-Ticket gedeckt sein müssten.
Bürgermeister
Weidner ergänzt, dass in der Diskussion am 11.03.2021 leider keine gültigen
Deckungsvorschläge gefunden wurden. Sowohl Einsparungen bei den Personalkosten
als auch Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt können nicht für über- oder
außerplanmäßige Ausgaben verwendet werden. Mit dem vorgetragenen Deckungsvorschlag
stünden ca. 4.500 € zur Verfügung so dass er vorschlägt, der Marktgemeinderat
möge ihn ermächtigen, den Vertrag mit der APG zu unterzeichnen. Ergänzend weist
er daraufhin, was der Gemeinde die einzelnen Schulen, Kindertageseinrichtungen
Jugendzentrum, Spielplätze, Sportplätze, Tagespflege kostet. „Hier wird sehr
viel Geld für die Familien investiert“.
Ratsmitglied
Reith möchte klarstellen, dass die CSU-Fraktion den Vertrag grundsätzlich nicht
abtgelehnt hat, sondern dies lediglich in das Haushaltsjahr 2022 gestellt hat,
da keine Haushaltsmittel zur Verfügung standen.
Zusammenfassend
befürworten alle Marktgemeinderatsmitglieder den Deckungsvorschlag. Es wird
bedauert, dass dies nicht bereits in der Sitzung am 11.03.2021 zustande kam.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag mit der APG zu unterzeichnen.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat stimmt dem Vertrag „365-Euro-Ticket“ mit dem
Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg und der damit verbundenen
Bezuschussung zu. 1. Bürgermeister Weidner wird ermächtigt, den Vertrag zu
unterzeichnen.
Hinweis:
1. Bürgermeister Weidner unterzeichnet unmittelbar nach der Abstimmung den
Vertrag