Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Der Sachverhalt ist den Marktgemeinderäten bekannt und kann in der Marktgemeinderatssitzung vom 11.03.2021 nachgelesen werden. Bürgermeister Weidner weist zunächst darauf hin, dass der Antrag, obwohl schon einmal behandelt, erneut behandelt werden darf, dies wurde von der Verwaltung und der Kommunalaufsicht geprüft. Er lobt die SPD-Fraktion für den eingereichten Deckungsvorschlag.

 

Ratsmitglied Schmid trägt noch einmal den beigefügten Antrag vor und erläutert, dass er die Haushaltsstellen im Verwaltungshaushalt geprüft habe, so dass mit den geplanten Ansätzen für den Faschingszug und den Städtepartnerschaften bereits für dieses Jahr die Kosten für den Zuschuss zum 365-Euro-Ticket gedeckt sein müssten.

 

Bürgermeister Weidner ergänzt, dass in der Diskussion am 11.03.2021 leider keine gültigen Deckungsvorschläge gefunden wurden. Sowohl Einsparungen bei den Personalkosten als auch Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt können nicht für über- oder außerplanmäßige Ausgaben verwendet werden. Mit dem vorgetragenen Deckungsvorschlag stünden ca. 4.500 € zur Verfügung so dass er vorschlägt, der Marktgemeinderat möge ihn ermächtigen, den Vertrag mit der APG zu unterzeichnen. Ergänzend weist er daraufhin, was der Gemeinde die einzelnen Schulen, Kindertageseinrichtungen Jugendzentrum, Spielplätze, Sportplätze, Tagespflege kostet. „Hier wird sehr viel Geld für die Familien investiert“.

 

Ratsmitglied Reith möchte klarstellen, dass die CSU-Fraktion den Vertrag grundsätzlich nicht abtgelehnt hat, sondern dies lediglich in das Haushaltsjahr 2022 gestellt hat, da keine Haushaltsmittel zur Verfügung standen.

 

Zusammenfassend befürworten alle Marktgemeinderatsmitglieder den Deckungsvorschlag. Es wird bedauert, dass dies nicht bereits in der Sitzung am 11.03.2021 zustande kam. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag mit der APG zu unterzeichnen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vertrag „365-Euro-Ticket“ mit dem Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg und der damit verbundenen Bezuschussung zu. 1. Bürgermeister Weidner wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.

 

Hinweis: 1. Bürgermeister Weidner unterzeichnet unmittelbar nach der Abstimmung den Vertrag