Der Klima-, Umwelt-,
Forst- und Bauausschuss hat in einem Workshop am 23.07.2021 die
Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Kanal, Wasser und Straßenbau behandelt, die
nachfolgende Ergebnisse erbracht haben und empfiehlt deshalb, dem Marktgemeinderat
zu beschließen:
Straßensanierung
-
unverändert die Sanierung der Weinbergstraße (incl. Frühlingsstraße bis
zur Storchstraße) – dies allerdings aus Gründen der Versorgungssicherheit und
Feuerlöschsicherheit.
-
im Anschluss (geplant 2023) die Sanierung der Ziegeleistraße mit den Verbindungswegen Petryweg und
Frühlingstraße sowie den begleitenden Kanälen in diesem Bereich.
-
danach empfohlen (2024, 2025) die Prüfung durch das IB Köhl, ob im Zuge
eines quartiersmäßig angelegten Sanierungskonzeptes die Büttnergasse und die
Klingenstraße eingebunden werden können,
dazu geeignet Wiedervorlage im nächsten oder übernächsten KUFBA 30.09.2021 oder
28.10.2021. Geprüft werden sollen auch punktuelle Sanierung am Sonnenhang und
Seestraße in Gramschatz.
Ratsmitglied Schmid ergänzt, dass andere Straßen
dann vorgezogen werden können, wenn die Dringlichkeit dies erfordert und die
Haushaltslage es ermöglicht.
Straßenunterhalt
-
Für alle anderen Straßen in Rimpar, Maidbronn und Gramschatz gilt bis
2025:
-
Aller weiterer Straßenbau muss im Unterhalt erfolgen, d.h. wir werden
dazu in den Haushaltsberatungen für 2022 ff. Mittelansätze aus der
Bauverwaltung vorgeschlagen bekommen.
Für den daneben vorgesehen Radwegebau
(vergleich Anträge der CSU-Fraktion) werden dazu in den Haushaltsberatungen für
2022 ff. Mittelansätze aus der Bauverwaltung vorgeschlagen bekommen. Die
Grundlagenermittlung läuft dazu, bis zur KUFBA-Sitzung werden auch dazu
Ergebnisse vorliegen.
Dieses Konzept ist nach
Haushaltslage und nach ggf. vorhandener Dringlichkeit in spätestens drei bis
vier Jahren anzupassen.
Wichtig
dabei zu wissen ist noch folgendes:
-
Wasser- und Kanalanlagen werden als kostenrechnende Einrichtungen
geführt, und belasten nicht den allgemeinen Haushalt.
-
Straßensanierung, Straßenunterhalt und Wegebau sind aus dem allgemeinen
Haushalt zu bestreiten, und dort macht die Marktgemeinde dieses und planmäßig
auch nächstes Jahr noch einmal Schulden, um den Schuldendienst zu bezahlen. Die
Marktgemeinde darf keine Kredite, Bürgschaften und kreditähnliche
Rechtsgeschäfte durchführen.
Es wurden dann noch weitere Sachverhalte
diskutiert, die auf Grund von Wechselwirkungen ggf. die Sanierung von
Büttnergasse und Klingenstraße noch weiter nach hinten verschoben werden können:
Die sog. RZWAS 2021 „belohnt“ Kommunen, die
in ihr Kanal- und Wassernetz investieren. Je nach Schwellwert erreicht oder
überschreitet die Marktgemeinde die Härtefallschwellen 1 oder 2 und die damit
ausgelöste Förderung könnte ein Umdenken für die Sanierungsschritte der Jahre
2024 und 2025 zur Folge haben.
In diesem Umfeld der RZWAS wurden zwei Sachverhalte
angesprochen, die sich fördergünstig darstellen und ggf. noch aufgegriffen
werden:
-
VERBUNDLEITUNG nach Maidbronn wird als Zweitversorgung gefördert. Die Marktgemeinde müsste mit ihrem Fremdwasser ggf. ins
Eigenwasser wechseln. Hier wird das IB Köhl
Grundlagen für einen Umschluss erarbeiten, damit eine Grundlage für die
Diskussion im Rat vorliegt
-
Flutpolder zwischen Maidbronn und Rimpar für 400.000 m3 könnten ein
Hochwasser über mehrere Stunden aus Rimpar fernhalten
Ob
hier die RZWAS in Frage kommt, oder ob hier ein ILE - Projekt daraus gemacht
werden kann, muss noch geprüft werden. Hier wird das IB Köhl Grundlagen für
einen Bebauungsplan erarbeiten, damit eine Grundlage für die Diskussion im Rat
vorliegt
Die
Sachverhalte werden zu einem geeigneten Zeitpunkt im KUFBA vorgestellt und zu
gegebener Zeit dann in die Haushaltsberatungen einfließen.
Weiters Vorgehen:
Nachdem die Diskussion im Workshop nahezu
abgeschlossen war, wurde für den Ausbau der Weinbergstraße eine Variante
„höhengleicher Ausbau“ = ohne Gehweg aufgeworfen.
Der Teil der Riemenschneiderstraße in Maidbronn –
von der Steigstraße zu Kirche – wurde so ausgebaut. Auf den Hinweis, dass damit
für die Fußgänger das Begehen der Weinbergstraße erschwert wird, wurde der
Vorschlag gemacht die Weinbergstraße verkehrsberuhigt zu klassifizieren – wie
die Mühlwiese. Dann darf nur noch in eingezeichneten Parkplätzen geparkt
werden. Die Ausprägung als Einbahnstraße wurde andiskutiert, aber als nicht
praktikabel verworfen.
1.
Eine Ausschreibung der geplanten Ausbauvariante ist jetzt somit nicht
mehr sinnvoll, es muss eine weitere Variante „höhengleicher Ausbau“ = ohne
Gehweg geplant werden
2.
Die Planung soll im KUFBA vorgestellt werden – entscheidend ist die
Kostenbelastung für den allgemeinen Vermögenshaushalt, die in der vorgestellten
Ursprungsvariante bei ca. 200.000 € lag.
3.
Der KUFBA kann dann für die Haushaltsberatungen eine Ausbauvariante
empfehlen (zur Info: der Vollausbau würde uns ca. +1.000.000 € statt +200.000 €
in der Ursprungsvariante, die neue Variante liegt wohl irgendwo dazwischen.
Informationen wird es dazu im KUFBA geben)
Anmerkungen zu den Haushaltsberatungen:
Aufgrund der bekannten Einschränkung in diesem Jahr
durch die Fortbildungsmaßnahme der Kämmerin können die Haushaltsberatungen erst
am 13.1.2022 stattfinden (zuerst der Verwaltungshaushalt, mit den Ergebnis,
wenn weiter sparsam gewirtschaftet wird ergibt sich eine Zuführung vom Verwaltungs-
zum Vermögenshaushalt – so dass dann auch ggf. investiert werden kann).
Der sich ergebende Vermögenshaushalt wird dann ebenfalls
im Haupt-, Finanz-, Jugend-, Sozial- und Kulturausschuss, kurz „Hauptausschuss“
beraten, die Beschlussfassung ist am 27.01.2021 im Marktgemeinderat geplant.
Je nach Diskussion im KUFBA kann dann die
„Billigvariante“ mit minimaler Inanspruchnahme des allgemeinen Haushalts
erfolgen, oder die Entscheidung wird vertagt auf die Haushaltsberatungen
- und die Ausschreibung erfolgt nach den Haushaltsberatungen – und die
Sanierung der Weinbergstraße verzögert sich um diesen Zeitraum.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat plant die folgenden Infrastrukturprojekte (Ergebnis des
Workshops des Klima-, Umwelt-, Forst- und Bauausschusses -KUFBA) in der
zeitlichen Reihenfolge umzusetzen:
Straßensanierung
-
die Sanierung der Weinbergstraße (geplant
2022) incl.
Frühlingsstraße bis zur Storchstraße, dies allerdings aus Gründen der
Versorgungssicherheit und Feuerlöschsicherheit.
-
im Anschluss (geplant 2023) die Sanierung der Ziegeleistraße mit den Verbindungswegen Petryweg und
Frühlingstraße sowie den begleitenden Kanälen in diesem Bereich.
-
danach empfohlen (2024, 2025) die Prüfung durch das IB Köhl, ob im Zuge
eines quartiersmäßig angelegten Sanierungskonzeptes die Büttnergasse und die
Klingenstraße eingebunden werden können,
-
Wiedervorlage im nächsten oder übernächsten KUFBA 30.09.2021 oder
28.10.2021. Geprüft werden sollen auch punktuelle Sanierung am Sonnenhang und
Seestraße in Gramschatz.
Andere Straßen können dann vorgezogen werden, wenn
die Dringlichkeit dies erfordert und die Haushaltslage es ermöglicht.