Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Der Klima-, Umwelt-, Forst- und Bauausschuss hat in einem Workshop am 23.07.2021 die Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Kanal, Wasser und Straßenbau behandelt, die nachfolgende Ergebnisse erbracht haben und empfiehlt deshalb, dem Marktgemeinderat zu beschließen:

 

Straßensanierung

 

-          unverändert die Sanierung der Weinbergstraße (incl. Frühlingsstraße bis zur Storchstraße) – dies allerdings aus Gründen der Versorgungssicherheit und Feuerlöschsicherheit.

-          im Anschluss (geplant 2023) die Sanierung der Ziegeleistraße mit den Verbindungswegen Petryweg und Frühlingstraße sowie den begleitenden Kanälen in diesem Bereich.

-          danach empfohlen (2024, 2025) die Prüfung durch das IB Köhl, ob im Zuge eines quartiersmäßig angelegten Sanierungskonzeptes die Büttnergasse und die Klingenstraße eingebunden werden können,
dazu geeignet Wiedervorlage im nächsten oder übernächsten KUFBA 30.09.2021 oder 28.10.2021. Geprüft werden sollen auch punktuelle Sanierung am Sonnenhang und Seestraße in Gramschatz.

 

Ratsmitglied Schmid ergänzt, dass andere Straßen dann vorgezogen werden können, wenn die Dringlichkeit dies erfordert und die Haushaltslage es ermöglicht.

 

Straßenunterhalt

 

-          Für alle anderen Straßen in Rimpar, Maidbronn und Gramschatz gilt bis 2025:

-          Aller weiterer Straßenbau muss im Unterhalt erfolgen, d.h. wir werden dazu in den Haushaltsberatungen für 2022 ff. Mittelansätze aus der Bauverwaltung vorgeschlagen bekommen.

 

Für den daneben vorgesehen Radwegebau (vergleich Anträge der CSU-Fraktion) werden dazu in den Haushaltsberatungen für 2022 ff. Mittelansätze aus der Bauverwaltung vorgeschlagen bekommen. Die Grundlagenermittlung läuft dazu, bis zur KUFBA-Sitzung werden auch dazu Ergebnisse vorliegen.

Dieses Konzept ist nach Haushaltslage und nach ggf. vorhandener Dringlichkeit in spätestens drei bis vier Jahren anzupassen.

 

Wichtig dabei zu wissen ist noch folgendes:

 

-          Wasser- und Kanalanlagen werden als kostenrechnende Einrichtungen geführt, und belasten nicht den allgemeinen Haushalt.

-          Straßensanierung, Straßenunterhalt und Wegebau sind aus dem allgemeinen Haushalt zu bestreiten, und dort macht die Marktgemeinde dieses und planmäßig auch nächstes Jahr noch einmal Schulden, um den Schuldendienst zu bezahlen. Die Marktgemeinde darf keine Kredite, Bürgschaften und kreditähnliche Rechtsgeschäfte durchführen.

 

Es wurden dann noch weitere Sachverhalte diskutiert, die auf Grund von Wechselwirkungen ggf. die Sanierung von Büttnergasse und Klingenstraße noch weiter nach hinten verschoben werden können:

 

Die sog. RZWAS 2021 „belohnt“ Kommunen, die in ihr Kanal- und Wassernetz investieren. Je nach Schwellwert erreicht oder überschreitet die Marktgemeinde die Härtefallschwellen 1 oder 2 und die damit ausgelöste Förderung könnte ein Umdenken für die Sanierungsschritte der Jahre 2024 und 2025 zur Folge haben.

In diesem Umfeld der RZWAS wurden zwei Sachverhalte angesprochen, die sich fördergünstig darstellen und ggf. noch aufgegriffen werden:

 

-          VERBUNDLEITUNG nach Maidbronn wird als Zweitversorgung gefördert. Die Marktgemeinde müsste mit ihrem Fremdwasser ggf. ins Eigenwasser wechseln. Hier wird das IB Köhl Grundlagen für einen Umschluss erarbeiten, damit eine Grundlage für die Diskussion im Rat vorliegt

 

-          Flutpolder zwischen Maidbronn und Rimpar für 400.000 m3 könnten ein Hochwasser über mehrere Stunden aus Rimpar fernhalten

Ob hier die RZWAS in Frage kommt, oder ob hier ein ILE - Projekt daraus gemacht werden kann, muss noch geprüft werden. Hier wird das IB Köhl Grundlagen für einen Bebauungsplan erarbeiten, damit eine Grundlage für die Diskussion im Rat vorliegt

 

Die Sachverhalte werden zu einem geeigneten Zeitpunkt im KUFBA vorgestellt und zu gegebener Zeit dann in die Haushaltsberatungen einfließen.

 

Weiters Vorgehen:

 

Nachdem die Diskussion im Workshop nahezu abgeschlossen war, wurde für den Ausbau der Weinbergstraße eine Variante „höhengleicher Ausbau“ = ohne Gehweg aufgeworfen.

 

Der Teil der Riemenschneiderstraße in Maidbronn – von der Steigstraße zu Kirche – wurde so ausgebaut. Auf den Hinweis, dass damit für die Fußgänger das Begehen der Weinbergstraße erschwert wird, wurde der Vorschlag gemacht die Weinbergstraße verkehrsberuhigt zu klassifizieren – wie die Mühlwiese. Dann darf nur noch in eingezeichneten Parkplätzen geparkt werden. Die Ausprägung als Einbahnstraße wurde andiskutiert, aber als nicht praktikabel verworfen.

 

1.    Eine Ausschreibung der geplanten Ausbauvariante ist jetzt somit nicht mehr sinnvoll, es muss eine weitere Variante „höhengleicher Ausbau“ = ohne Gehweg geplant werden

2.    Die Planung soll im KUFBA vorgestellt werden – entscheidend ist die Kostenbelastung für den allgemeinen Vermögenshaushalt, die in der vorgestellten Ursprungsvariante bei ca. 200.000 € lag.

3.    Der KUFBA kann dann für die Haushaltsberatungen eine Ausbauvariante empfehlen (zur Info: der Vollausbau würde uns ca. +1.000.000 € statt +200.000 € in der Ursprungsvariante, die neue Variante liegt wohl irgendwo dazwischen. Informationen wird es dazu im KUFBA geben)

 

Anmerkungen zu den Haushaltsberatungen:

 

Aufgrund der bekannten Einschränkung in diesem Jahr durch die Fortbildungsmaßnahme der Kämmerin können die Haushaltsberatungen erst am 13.1.2022 stattfinden (zuerst der Verwaltungshaushalt, mit den Ergebnis, wenn weiter sparsam gewirtschaftet wird ergibt sich eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt – so dass dann auch ggf. investiert werden kann).

 

Der sich ergebende Vermögenshaushalt wird dann ebenfalls im Haupt-, Finanz-, Jugend-, Sozial- und Kulturausschuss, kurz „Hauptausschuss“ beraten, die Beschlussfassung ist am 27.01.2021 im Marktgemeinderat geplant.

 

Je nach Diskussion im KUFBA kann dann die „Billigvariante“ mit minimaler Inanspruchnahme des allgemeinen Haushalts erfolgen, oder die Entscheidung wird vertagt auf die Haushaltsberatungen  -  und die Ausschreibung erfolgt nach den Haushaltsberatungen – und die Sanierung der Weinbergstraße verzögert sich um diesen Zeitraum.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat plant die folgenden Infrastrukturprojekte (Ergebnis des Workshops des Klima-, Umwelt-, Forst- und Bauausschusses -KUFBA) in der zeitlichen Reihenfolge umzusetzen:

 

Straßensanierung

 

-          die Sanierung der Weinbergstraße (geplant 2022) incl. Frühlingsstraße bis zur Storchstraße, dies allerdings aus Gründen der Versorgungssicherheit und Feuerlöschsicherheit.

-          im Anschluss (geplant 2023) die Sanierung der Ziegeleistraße mit den Verbindungswegen Petryweg und Frühlingstraße sowie den begleitenden Kanälen in diesem Bereich.

-          danach empfohlen (2024, 2025) die Prüfung durch das IB Köhl, ob im Zuge eines quartiersmäßig angelegten Sanierungskonzeptes die Büttnergasse und die Klingenstraße eingebunden werden können,

-          Wiedervorlage im nächsten oder übernächsten KUFBA 30.09.2021 oder 28.10.2021. Geprüft werden sollen auch punktuelle Sanierung am Sonnenhang und Seestraße in Gramschatz.

 

Andere Straßen können dann vorgezogen werden, wenn die Dringlichkeit dies erfordert und die Haushaltslage es ermöglicht.