Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Seitens der Verwaltung und durch den gemeindlichen Bauhof wird immer wieder festgestellt, dass im Bereich vor der Aussegnungshalle am Friedhof Maidbronn Fahrzeuge geparkt werden. Dabei stehen diese oft am bzw. auf dem Grünstreifen vor der Aussegnungshalle, andere parken – im besten Fall zum Zweck des Friedhofsbesuchs – direkt vor dem Friedhofseingang und der dort aufgestellten Ruhebank. Dies sollte so nicht sein, zumal am hinteren Friedhofseingang ein Bereich zum Parken zur Verfügung steht. Dort befindet sich auch der barrierefreie Zugang zum Friedhof.

 

Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung eine Regelung durch eine entsprechende Beschilderung vor:

Der unmittelbare Bereich vor der Aussegnungshalle wird wie im Lageplan – der dem Rat vorlag – mit einem eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) beschildert. Gleichzeitig wäre ein Hinweisschild auf die Parkplätze im hinteren Bereich des Friedhofes anzubringen und dieser dann entsprechend auszuweisen (Zeichen 314).


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nahm dies zur Kenntnis und stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu. Die notwendige Verkehrsanordnung ist zu erlassen und die Beschilderung anzubringen.