Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

In 2019/2020 wurde durch die Verwaltung eine Erhebung gemacht, welche Orts- und Nebenstraßen in den drei Ortsteilen Rimpar, Maidbronn und Gramschatz bisher ohne Tempo-30-Regelungen auskommen müssen und wo sich dies ändern läßt.

In Maidbronn und Gramschatz gibt es bereits überwiegend Tempo-30-Regelungen. In Rimpar sind es hauptsächlich die Bereiche westlich der Niederhofer- und Austraße, welche nicht über das gesetzliche Maß hinaus reguliert wurden. Da es sich fast komplett um reine Wohnbereiche handelt, ist es nach den Vorgaben der StVO möglich und mittlerweile durchaus üblich, Tempo-30-Zonen einzurichten. Der Vorteil besteht darin, dass zum Einen ergänzende Regelungen und somit auch Beschilderungen fast gänzlich entfallen und zum Anderen, dass Verkehrsteilnehmer eine klare Aussage zu den Regelungen innerhalb der Zonenbereiche erhalten. Damit einhergehend erfahren die betroffenen Wohnbereiche außerdem eine Verkehrsberuhigung sowie Lärmminderung.

Der erste Teil umfaßt das Gebiet westlich der Niederhofer-, Markt- und Günterslebener Straße. Dieses könnte komplett als eine Tempo-30-Zone ausgewiesen werden. An sämtlichen Abfahrten von den Staats- und Kreisstraßen würde die entsprechende Zonenbeschilderung angebracht und innerhalb gilt dann grundsätzlich rechts vor links. Bestehende Regelungen bzw. Beschilderungen, die überflüssig werden, sind im gleichen Zug zu entfernen Ausgenommen bleiben Regelungen für den ruhenden Verkehr (Halteverbote, Parkmarkierungen etc.). Aufgrund der Größe der Zone ist eine Wiederholung der Kennzeichnung „Tempo-30-Zone“ an einer oder zwei Stellen mittels Markierung auf der Fahrbahn angezeigt.

Eine Ausnahme innerhalb der Zonenregelungen bleibt der Bereich Kirchenstraße ab Marktstraße bis zur Einmündung Alfons-Arnold-Straße: Dieser wird nach Absprache mit dem zuständigen Mitarbeiter der Polizei WÜ-Land zwar ebenso in der Zone Tempo 30 liegen, allerdings mit Vorfahrtsrechten ausgestattet. Grund ist der nicht unerhebliche zu- und abfließende Verkehr zum Sport- und Schulkomplex in der Julius-Echter-Straße und auch die Sichtverhältnisse bei den seitlichen Straßenabgängen. Oberhalb der Einmündung Alfons-Arnold-Straße tritt wieder die in der Zone übliche Regelung rechts-vor-links in Kraft, was im Sinne der Anwohner sein dürfte, da von dort immer wieder angebracht wird, dass die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer zu hoch ist.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, den Bereich westlich der Niederhoferstraße – Marktstraße – Marktplatz – Günterslebener Straße zur Tempo-30-Zone zu erklären. Innerhalb dieser Zone wird die Strecke Kirchenstraße – Burgstraße bis zur Einmündung Alfons-Arnold-Straße mit Vorfahrtsrechten ausgestattet.