In 2019/2020
wurde durch die Verwaltung eine Erhebung gemacht, welche Orts- und Nebenstraßen
in den drei Ortsteilen Rimpar, Maidbronn und Gramschatz bisher ohne
Tempo-30-Regelungen auskommen müssen und wo sich dies ändern läßt.
In Maidbronn
und Gramschatz gibt es bereits überwiegend Tempo-30-Regelungen. In Rimpar sind
es hauptsächlich die Bereiche westlich der Niederhofer- und Austraße, welche
nicht über das gesetzliche Maß hinaus reguliert wurden. Da es sich fast
komplett um reine Wohnbereiche handelt, ist es nach den Vorgaben der StVO
möglich und mittlerweile durchaus üblich, Tempo-30-Zonen einzurichten. Der
Vorteil besteht darin, dass zum Einen ergänzende Regelungen und somit auch
Beschilderungen fast gänzlich entfallen und zum Anderen, dass
Verkehrsteilnehmer eine klare Aussage zu den Regelungen innerhalb der
Zonenbereiche erhalten. Damit einhergehend erfahren die betroffenen
Wohnbereiche außerdem eine Verkehrsberuhigung sowie Lärmminderung.
Der erste Teil
umfaßt das Gebiet westlich der Niederhofer-, Markt- und Günterslebener Straße.
Dieses könnte komplett als eine Tempo-30-Zone ausgewiesen werden. An sämtlichen
Abfahrten von den Staats- und Kreisstraßen würde die entsprechende
Zonenbeschilderung angebracht und innerhalb gilt dann grundsätzlich rechts vor
links. Bestehende Regelungen bzw. Beschilderungen, die überflüssig werden, sind
im gleichen Zug zu entfernen Ausgenommen bleiben Regelungen für den ruhenden
Verkehr (Halteverbote, Parkmarkierungen etc.). Aufgrund der Größe der Zone ist
eine Wiederholung der Kennzeichnung „Tempo-30-Zone“ an einer oder zwei Stellen
mittels Markierung auf der Fahrbahn angezeigt.
Eine Ausnahme
innerhalb der Zonenregelungen bleibt der Bereich Kirchenstraße ab Marktstraße
bis zur Einmündung Alfons-Arnold-Straße: Dieser wird nach Absprache mit dem
zuständigen Mitarbeiter der Polizei WÜ-Land zwar ebenso in der Zone Tempo 30
liegen, allerdings mit Vorfahrtsrechten ausgestattet. Grund ist der nicht
unerhebliche zu- und abfließende Verkehr zum Sport- und Schulkomplex in der
Julius-Echter-Straße und auch die Sichtverhältnisse bei den seitlichen
Straßenabgängen. Oberhalb der Einmündung Alfons-Arnold-Straße tritt wieder die
in der Zone übliche Regelung rechts-vor-links in Kraft, was im Sinne der
Anwohner sein dürfte, da von dort immer wieder angebracht wird, dass die
Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer zu hoch ist.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, den Bereich
westlich der Niederhoferstraße – Marktstraße – Marktplatz – Günterslebener
Straße zur Tempo-30-Zone zu erklären. Innerhalb dieser Zone wird die Strecke
Kirchenstraße – Burgstraße bis zur Einmündung Alfons-Arnold-Straße mit
Vorfahrtsrechten ausgestattet.