Der Marktgemeinderat
hat in seiner Sitzung am 06.06.2019 eine neue Verordnung über die Reinhaltung
und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im
Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) beschlossen.
Die Ermächtigungsgrundlage
dieser Verordnung, nämlich das Bayerische Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
wurde im Zuge einer Novellierung durch den bayerischen Landtag geändert, so
dass der Bayerische Gemeindetag nun allen seinen Mitgliedern dringend empfiehlt,
wegen der geänderten und damit neuen Rechtslage die Winterdienstverordnung bzw.
Sicherungs- und Reinigungsverordnung neu
zu erlassen.
Inhaltlich haben sich
keine Änderungen ergeben, lediglich die Anlage wurde um die neu dazu gekommenen
Straßen ergänzt.
Ratsmitglied Pototzky
weist daraufhin, dass insbesondere der § 10 der Satzung, wonach nur in
Ausnahmefällen Streusalz verwendet werden darf, in Rimpar aktuell
veröffentlicht werde und dass die Gewerbetreibende alternative Produkte
anbieten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die als Anlage
beigefügte Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen
Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und
Sicherungsverordnung).