Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.06.2019 eine neue Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) beschlossen.

 

Die Ermächtigungsgrundlage dieser Verordnung, nämlich das Bayerische Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) wurde im Zuge einer Novellierung durch den bayerischen Landtag geändert, so dass der Bayerische Gemeindetag nun allen seinen Mitgliedern dringend empfiehlt, wegen der geänderten und damit neuen Rechtslage die Winterdienstverordnung bzw. Sicherungs- und Reinigungsverordnung neu zu erlassen.

 

Inhaltlich haben sich keine Änderungen ergeben, lediglich die Anlage wurde um die neu dazu gekommenen Straßen ergänzt.

 

Ratsmitglied Pototzky weist daraufhin, dass insbesondere der § 10 der Satzung, wonach nur in Ausnahmefällen Streusalz verwendet werden darf, in Rimpar aktuell veröffentlicht werde und dass die Gewerbetreibende alternative Produkte anbieten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung).