Sitzung: 21.10.2021 MGR/012/2021
Ratsmitglied Losert
verlässt den Sitzungsraum.
Nach § 2 der
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes können Gemeinden ihre
Bürgermeister*innen zu Standesbeamten bestellen, sofern ihr Aufgabenbereich als
Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird. Sie sind
befugt, im Zusammenhang mit der Eheschließung sowohl erforderliche
Beurkundungen vorzunehmen als auch erstmals Personenstandsurkunden auszustellen
sowie Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung und darauf bezogene
Anschlusserklärungen zu beglaubigen oder zu beurkunden. Die bestellten
Bürgermeister*innen sollen zeitnah zu ihrer Bestellung eine
personenstandsrechtliche Kurzschulung besuchen.
Um insbesondere den
Bedarf der Samstagstrauungen auch künftig abdecken zu können, sind nach einem
Gespräch mit dem 1. Bürgermeister Bernhard Weidner sowohl die 2.
Bürgermeisterin Elke Weippert als auch die 3. Bürgermeisterin Margarete
May-Page bereit, als Eheschließungsstandesbeamtin die Marktgemeinde zu
unterstützen.
Beschluss: