Beschluss:
Zweite Bürgermeisterin Elke Weippert wird zur
Standesbeamtin gem. § 2 Abs. 3 AVPStG mit beschränktem Aufgabenbereich für
Eheschließungen bestellt.
Die personenstandsrechtliche Kurzschulung ist zeitnah
zu besuchen.
Abstimmungsvermerke:
Das Ratsmitglied Weippert
nimmt aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
Das Ratsmitglied Weippert
nimmt wieder an der Sitzung teil