Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Zweite Bürgermeisterin Elke Weippert wird zur Standesbeamtin gem. § 2 Abs. 3 AVPStG mit beschränktem Aufgabenbereich für Eheschließungen bestellt.

 

Die personenstandsrechtliche Kurzschulung ist zeitnah zu besuchen.


Abstimmungsvermerke:

Das Ratsmitglied Weippert nimmt aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

 

Das Ratsmitglied Weippert nimmt wieder an der Sitzung teil