Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Die Bebauung des Grundstücks Flur-Nr. 3047/1 der Gemarkung Rimpar war bereits vor einigen Jahren schon Beratungsgegenstand im Bauausschuss des Marktes Rimpar. Zum damaligen Zeitpunkt wurde vom Gremium die Auffassung vertreten, dass eine Bebauung erfolgen kann, sofern das Gebäude innerhalb einer gezogenen Linie zwischen den bereits vorhandenen Gebäuden Weinbergstraße 52 und Weinbergstraße 40 a errichtet werden kann. Durch diese Festlegung wird verhindert, dass zu weit in den Hang gebaut und somit ein Präzedenzfall geschaffen wird.

 

Dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid kann entnommen werden, dass die festgelegte Linie aufgrund der Einhaltung der Abstandsflächen um ca. 3,50 m überschritten werden soll.

 

Die Erschließung des Grundstücks erfolgt über die Weinbergstraße und ist gesichert.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nahm dies zur Kenntnis und vertrat grundsätzlich die Auffassung, dass das Grundstück im Zuge der Nachverdichtung auf jeden Fall für eine mögliche Bebauung geeignet sei. Allerdings sollte versucht werden, dass die vorgegebene Baulinie eingehalten wird – Möglichkeiten hierzu sieht das Gremium bei der vorhandenen Situation. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit der Antragstellerin in Kontakt zu treten.

 

Eine Entscheidung über diesen Antrag auf Vorbescheid wurde zunächst bis zum Vorliegen neuer Ergebnisse zurückgestellt. Über die Angelegenheit ist zu gegebener Zeit erneut zu beraten.