Sitzung: 27.01.2022 MGR/015/2021
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Die Bebauung des
Grundstücks Flur-Nr. 3047/1 der Gemarkung Rimpar war bereits vor einigen Jahren
schon Beratungsgegenstand im Bauausschuss des Marktes Rimpar. Zum damaligen
Zeitpunkt wurde vom Gremium die Auffassung vertreten, dass eine Bebauung
erfolgen kann, sofern das Gebäude innerhalb einer gezogenen Linie zwischen den
bereits vorhandenen Gebäuden Weinbergstraße 52 und Weinbergstraße 40 a
errichtet werden kann. Durch diese Festlegung wird verhindert, dass zu weit in
den Hang gebaut und somit ein Präzedenzfall geschaffen wird.
Dem vorliegenden
Antrag auf Vorbescheid kann entnommen werden, dass die festgelegte Linie
aufgrund der Einhaltung der Abstandsflächen um ca. 3,50 m überschritten werden
soll.
Die Erschließung des
Grundstücks erfolgt über die Weinbergstraße und ist gesichert.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
nahm dies zur Kenntnis und vertrat grundsätzlich die Auffassung, dass das
Grundstück im Zuge der Nachverdichtung auf jeden Fall für eine mögliche
Bebauung geeignet sei. Allerdings sollte versucht werden, dass die vorgegebene
Baulinie eingehalten wird – Möglichkeiten hierzu sieht das Gremium bei der
vorhandenen Situation. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit der Antragstellerin
in Kontakt zu treten.
Eine Entscheidung über
diesen Antrag auf Vorbescheid wurde zunächst bis zum Vorliegen neuer Ergebnisse
zurückgestellt. Über die Angelegenheit ist zu gegebener Zeit erneut zu beraten.