Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 5

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Lehmgrube“. Die Erschließung erfolgt über die Straße „Lehmgrube“ und ist gesichert. Es handelt sich um das einzige Mischgebietsgrundstück in diesem Bebauungsplan. Die restlichen Grundstücke sind Gewerbegrundstücke.


Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Die erforderliche Anzahl an Stellplätzen sind auf dem Baugrundstück nachzuweisen.