Wie die "Wälder von
morgen" aussehen, entscheiden vor allem Klimawandel (und andere
Veränderungen der Standortfaktoren, wie Emissionen, Grundwassersenkung etc.),
Politik (was wird gefördert? was können wir uns leisten?) und Wirtschaft
(welches Holz brauchen wir?). Doch ein anderer, eher unsichtbarer, Faktor ist
oft entscheidend: die Jagd. Denn hohe Schalenwildbestände können zum
"Minimumfaktor" im Wald werden - der Jäger entscheidet über die Höhe
des Wildbestandes und damit über Struktur und Vielfalt der künftigen Wälder. Es
ist daher eines der wichtigsten Themen der Jagd, weil es nicht nur relevant für
Waldeigentümer ist, sondern auch von großer Bedeutung für Natur- und
Ressourcenschutz ist, und daher auch für die Gesellschaft von steigendem Interesse.
Die Jagdpacht ist das zentrale jagdliche
Rechtsgeschäft zwischen Verpächter und Pächter, welches beide im Regelfall über
neun Jahre mit Rechten und Pflichten bindet. Sie hat weitreichende praktische
Folgen für alle Fragen, die mit Wild im betreffenden Jagdbezirk zusammenhängen.
Die Regiejagd würde in erster Linie
der von waldbaulichen Zielen dienen. Zusammen mit dem forstlichen Personal
würde die Regiejagd vor allem von dem langjährig erfahrenen Pächter
Thomas Schömig als Revierjäger betreut werden. Ergänzend dazu wird das als
Anlage beigefügte Konzept zur Verfügung gestellt.
Beide Nutzungsarten, die situationsbezogen zu betrachten sind, haben Vor-
und Nachteile.
Entscheidungsmatrix der
Vor- und Nachteile der Eigenbejagung / Regiejagd zur Unterstützung der
Entscheidungsfindung.
Vorteile
der Regiejagd:
·
Selbstbestimmung des Eigenjagdbesitzers bezüglich der jagdlichen Ziele
und der praktischen Jagdausübung, d.h. erhebliche Steuerungsmöglichkeiten
·
Flexibilität, insbesondere bezüglich der Mitjäger (keine gesetzlich
vorgeschriebene Mindestzeit für die Bindung an einen Jäger; keine Problematik
der Kündigung eines Pachtvertrages)
·
Direkte Steuerung der Jagdausübung, z.B. gezielte Bejagung an
Schadensschwerpunkten oder vorgegebener zeitlicher Wechsel zwischen Jagdruhe
und intensiver Bejagung
·
Jagdgelegenheit für ortsansässige Jäger mit „kleinem Geldbeutel“
(jagdsoziale Funktion); Verankerung und Wahrnehmung der Jagd in den örtlichen
Strukturen
·
Minimierung der Konflikte mit anderen Landnutzern und der erholungssuchenden
Bevölkerung
·
Vereinfachte Abschussplanung und Kontrolle des Abschussvollzugs
·
Rückwechsel zur Jagdverpachtung jederzeit möglich
·
Jagdpacht kann nur in der Gesamtheit an Dritte verpachtet werden, die
Regiejagd lässt sich zeitlich und örtlich bedarfs- /verbissangemessen splitten
·
Kosten der Zäunung können bei angemessener Bejagung mittelfristig
entfallen
·
Naturverjüngung und Waldumbau in der Fläche möglich
·
Die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die PEFC-Zertifizierung als
Grundlage der Bezuschussung nach Bundeswaldgesetz erhalten bleibt.
Nachteile
der Regiejagd:
·
Erheblicher Zeit- und Organisationsaufwand, insbesondere in der
Etablierungsphase
·
9 Jahre Verwaltungsaufwand
·
Schwierigkeit, einen kompetenten Jagdleiter zu gewinnen
·
Schwierigkeit, genügend interessierte, gute und zuverlässige Mitjäger zu
finden
·
Wildschadensersatzanspruch gegenüber der Jagdgenossenschaft bzw. dem
Eigenjagdbesitzer; keine Übertragung der Ersatzpflicht auf die Mitjäger
·
Einnahmen aus Jagdpacht kommen regelmäßig
Zusammenfassung:
Die Einnahmen aus der
Jagdpacht und Regiejagd sind in etwa gleich (ca. 3.700 Euro p.a. bei 6,50
Euro/ha), höhere Zuschüsse sind zu erwarten bzw. die Sicherstellung der
Zuschüsse durch Erhaltung der Zertifizierung nach PEFC und niedrigere Zaun- und
Pflanzkosten ergeben in der Zusammenschau einen finanziellen Vorteil zugunsten
der Regiejagd.
In der Marktgemeinderatssitzung betont
Bürgermeister Weidner noch einmal, dass das wesentliche Element der Eigenjagd die
Steuerungsmöglichkeit ist und die zeitliche Bindung an die getroffene
Entscheidung. Die Jagd soll zukünftig „in erster Linie waldbaulichen Zielen
dienen“. Ziel wird es sein, den Waldumbau auf „natürlichem Weg“ zu ermöglichen.
Zum Gutachten erklärt
Bürgermeister Weidner, dass der Wildverbiss insgesamt zwar von eher
untergeordneter Bedeutung ist, er kann aber insbesondere den jungen Eichen
erheblich schaden. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stuft den
Rimparer Wald als hochwertig ein mit einer Vielfalt an Baumarten, die es zu
erhalten gilt und eine Waldverjüngung notwendig macht. Dies auf natürlichem Weg
zu erreichen, ist das Ziel des Revierjägers. Er plant und organisiert die Jagd
wie z. B. Gesellschaftsjagden, an denen weitere Jäger aus der näheren Umgebung
teilnehmen. Dies hat zum Vorteil, dass auch Jäger zum Zuge kommen, die bisher
die hohen Ausgaben und die Risiken einer eigenen Pacht gescheut haben. Mögliche
Schadensersatzansprüche von Landwirten richten sich ausschließlich an den
Revierjäger. Bisher teilten sich die Pächter die Verantwortung.
Nach einer eingehenden und
kontroversen Diskussion zu Detailfragen erläutert 1. Bürgermeister Weidner,
dass heute lediglich die Grundsatzentscheidung ob Jagdpacht oder Eigenjagd
künftig in Rimpar betrieben wird zu treffen ist. Wenn der Marktgemeinderat
heute eine jagdpachtfähige Person ernennt, ist dieser für die Ausübung des
Jagdrechts einschließlich des Jagdschutzes verantwortlich. Ein jährlicher
Rechenschaftsbericht ist dem Marktgemeinderat vorzustellen.
Beschluss:
Der
Markt Rimpar wird ab dem 01.04.2022 die Eigenjagd nicht erneut verpachten,
sondern selbst bewirtschaften.
Nach
Art. 7 Abs. 2 Bay.JG wird als jagdpachtfähige verantwortliche Person Herr
Thomas Schömig, Maidbronner Str. 18, Rimpar benannt.
Der
Regiejäger wird beauftragt die jagdlichen Ziele des Eigenjagdbesitzers Markt
Rimpar umzusetzen, die Abschussverpflichtung gem. dem Verbissgutachten zu
erfüllen, in dem er auf angepasste Wildbestände hinwirkt und die dazu nötigen
Maßnahmen ergreift. Dazu wird er jährlich einen Rechenschaftsbericht im
gemeindlichen Gremium vorstellen
Nach
der Abstimmung bedankt sich Herr Schömig für das entgegengebrachte Vertrauen.