Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Östlich des Schleifwegs“. Die Erschließung erfolgt über die Bonhoefferstraße und ist gesichert.

 

Der Anbau soll mit einem Flachdach errichtet werden, obwohl gemäß Bebauungsplan nur Sattel- oder Walmdächer zulässig sind. Durch die gewählte Dachform des Anbaus wird unnötiges Bauvolumen vermieden und das bestehende bleibt unberührt. Die vorgegebene Hauptdachform bleibt erhalten.

 

Des weiteren wird die festgesetzte Baugrenze zum Kindergarten Kunterbunt hin überschritten. Hier wird die Auffassung vertreten, dass die Überschreitung städtebaulich vertretbar ist, die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

 

Der in der Stellplatzsatzung des Marktes Rimpar festgesetzte Stauraum von 5 m von der öffentlichen Verkehrsfläche zur Garage wird nicht eingehalten. Durch den Einbau eines elektrisch betriebenen Garagentors wird jedoch eine mögliche Wartezeit auf öffentlichem Grund minimiert, so dass hier eine Befreiung erteilt werden kann.

 

Aufgrund des geplanten Anbaus kann die Abstandsfläche nicht vollumfänglich auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden (1,20 m). Die restliche Abstandfläche müsste auf den gemeindlichen Grundstücken Flur-Nr. 640/20 (Fußweg) und 643 (Kindergarten Kunterbunt) übernommen werden.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nahm den vorliegenden Antrag zur Kenntnis und erteilte nach ausführlicher Beratung das gemeindliche Einvernehmen sowie die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Östlich des Schleifwegs“. Seitens des Gremiums wird angeregt, den Flachdachanbau mit einer Dachbegrünung zu versehen. Ebenso wird der Übernahme der Abstandsfläche auf den Grundstücken des Marktes Rimpar zugestimmt.