Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Mit dem TV-Fahrradleasing wurde 2021 die tarifvertragliche Grundlage für zweckentsprechende Gehaltsumwandlungen geschaffen. Beschäftigte haben keinen Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings, sondern nur für den Fall, dass ihr Arbeitgeber ein entsprechendes Angebot macht, einen Anspruch auf Gleichbehandlung.

 

Der Markt Rimpar möchte seinen Beschäftigten gerne dieses Angebot machen. Hinsichtlich des TV-Fahrradleasing sind unterschiedliche Vertragsbeziehungen und mindestens 3 unterschiedliche Verträge zu unterscheiden:

 

  1. Der Leasingvertrag zwischen dem Leasinggeber und dem Arbeitgeber (als Leasingnehmer).
  2. Der Entgeltumwandlungsvertrag zwischen Beschäftigtem/r und Arbeitgeber.
  3. Die Überlassungsvereinbarung zwischen Beschäftigtem/r und Arbeitgeber.

 

Mit der Grundsatzentscheidung, künftig allen anspruchsberechtigen Beschäftigten die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings anzubieten, könnten im nächsten Schritt Angebote von Leasinggebern eingeholt werden. Eine Anfrage an den Bayerischen Gemeindetag bezüglich eines Rahmenvertrages wurde bereits gestellt.

 

Die FAQ zum TV-Fahrradleasing sowie der Tarifvertrag selbst werden dem Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der TV-Fahrradleasing ein weiterer Baustein ist, Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst attraktiv zu halten. Dem Arbeitgeber entstehen dadurch keine Kosten, allerdings muss über die Personalstelle der zusätzliche Arbeitsaufwand abgedeckt werden.


Beschluss:

Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) wird den anspruchsberechtigen Beschäftigten beim Markt Rimpar angeboten. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote von Leasinggebern einzuholen und umzusetzen.