Mit dem
TV-Fahrradleasing wurde 2021 die tarifvertragliche Grundlage für
zweckentsprechende Gehaltsumwandlungen geschaffen. Beschäftigte haben keinen
Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings, sondern
nur für den Fall, dass ihr Arbeitgeber ein entsprechendes Angebot macht, einen
Anspruch auf Gleichbehandlung.
Der Markt Rimpar
möchte seinen Beschäftigten gerne dieses Angebot machen. Hinsichtlich des
TV-Fahrradleasing sind unterschiedliche Vertragsbeziehungen und mindestens 3
unterschiedliche Verträge zu unterscheiden:
- Der Leasingvertrag zwischen dem Leasinggeber und
dem Arbeitgeber (als Leasingnehmer).
- Der Entgeltumwandlungsvertrag zwischen
Beschäftigtem/r und Arbeitgeber.
- Die Überlassungsvereinbarung zwischen
Beschäftigtem/r und Arbeitgeber.
Mit der Grundsatzentscheidung,
künftig allen anspruchsberechtigen Beschäftigten die Entgeltumwandlung zum
Zwecke des Fahrradleasings anzubieten, könnten im nächsten Schritt Angebote von
Leasinggebern eingeholt werden. Eine Anfrage an den Bayerischen Gemeindetag
bezüglich eines Rahmenvertrages wurde bereits gestellt.
Die FAQ zum
TV-Fahrradleasing sowie der Tarifvertrag selbst werden dem Tagesordnungspunkt
als Anlage beigefügt.
Zusammenfassend ist
festzustellen, dass der TV-Fahrradleasing ein weiterer Baustein ist,
Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst attraktiv zu halten. Dem Arbeitgeber
entstehen dadurch keine Kosten, allerdings muss über die Personalstelle der
zusätzliche Arbeitsaufwand abgedeckt werden.
Beschluss:
Der Tarifvertrag zur
Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen
öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) wird den anspruchsberechtigen
Beschäftigten beim Markt Rimpar angeboten. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote
von Leasinggebern einzuholen und umzusetzen.