Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Es nahmen Vertreter der Straßenverkehrsbehörde aus dem Landratsamt, vom Staatlichen Bauamt und der Polizeiinspektion Wü-Land teil. Aus Gründen des Umfanges der Tagesordnungspunkte erfolgt eine Übersicht über erste Punkte, der zweite Teil erfolgt in einer nächsten Sitzung.

 

a)    Schulweg Maidbronner Straße – Niederhoferstraße bis „Am Hohlen Weg“, Rimpar

 

Seitens eines Ratsmitgliedes wurden schriftlich Bedenken geäußert, dass der entlang der genannten Strecke vorhandene Gehweg für eine Gruppe von Kindern (auf dem Weg von der Grundschule zur Dreifachsporthalle und/oder Kinderhort und zurück) zu schmal sei und deshalb gefährlich. Eine Verkehrsberuhigung, z.B. durch Tempo 30 tagsüber wird angeregt.

 

Die Inaugenscheinnahme vor Ort ergab, dass der Gehweg in diesen Bereichen breit genug ist (mind. 1,60 m, größtenteils breiter). Auch wurde der Kurvenbereich am Jugendzentrum absolut entschärft, da die vorhandene Mauer komplett entfernt ist. Der Bordstein in diesem Bereich wird im Zuge der restlichen Außenmaßnahmen als Hochbord ausgeführt, was zusätzliche Sicherheit bringt. Somit ist es für Schülergruppen unter Aufsicht problemlos möglich, mit den Kenntnissen aus der Verkehrserziehung dort entlang zu laufen. Eine Verminderung auf tagsüber Tempo 30 ist gemäß den Vorgaben der StVO und deren Vorschriften nicht möglich. Das Anbringen des Gefahrenzeichens „Kinder“ (Vz. 136) im Bereich der Niederhoferstraße wird befürwortet.

 

b)    Radverkehrsnetz im Ortsbereich Rimpar

 

Es werden immer wieder Wünsche nach Fahrradschutzstreifen auf den Hauptdurchgangsstraßen in Rimpar geäußert. Die Frage geht an die Fachbehörden, ob und wenn ja, wo in Rimpar sich dies verwirklichen ließe.

Der 1. Bürgermeister führte aus, dass die Fahrradschutzstreifen letztendlich nur eine trügerische Sicherheit böten. Ein gutes Beispiel hierfür ist in Würzburg an der S2294 im Bereich zum Zinklesweg. Weitere Probleme ergeben sich, da entlang der Schutzstreifen keine Fahrzeuge parken dürfen. Dies ruft Beschwerden der Anwohner hervor oder von Radfahrern, die aufgrund doch parkender Fahrzeuge ausweichen müssen. Wenn aber keine Fahrzeuge mehr parken dürfen, dann öffnet dies Tür und Tor zum schnellen Fahren innerhalb des Ortes.

Der Sachbearbeiter Verkehr im Markt Rimpar gibt zu bedenken, dass ein Einzeichnen aus dem Grund nicht notwendig ist, als daß ein offizieller Radweg abseits des Hauptverkehrs existiert, der viel mehr Sicherheit bietet. Verlauf: Niederhoferstraße – Konrad-Adenauer-Straße – Neue Siedlung – Mühlwiesenweg – Bachgasse – Kaspar-Schnetter-Straße – Stettiner Straße und umgekehrt.

 

Insgesamt sind sich sowohl die örtliche Verwaltung als auch die Fachbehörden einig, dass das Einzeichnen von Fahrradschutzstreifen entlang der S2294 keine Option darstellt, da eine trügerische Sicherheit suggeriert wird.

 

c)    Kreuzung Maidbronner Straße – Friedrich-Ebert-Straße – Kettelerstraße, Rimpar

 

Es sind Bürger/Bürgerinnen an Mitglieder des MGR herangetreten mit der Frage, ob die Situation für Fußgänger entschärft werden könnte. Es steht die Frage im Raum, ob es Möglichkeiten wie eine Lichtsignalanlage, Tempo 30 oder einen Kreisverkehr gäbe.

 

Aussage der Fachbehörden nach Inaugenscheinnahme vor Ort: Tempo 30 ist aufgrund gesetzlicher Regelungen (StVO) nicht möglich. Eine Lichtsignalanlage ist viel zu aufwändig, da auch die Kreuzungsstraßen in die Schaltphasen einbezogen werden müssten. Ein Kreisverkehr an dieser Stelle ist aufgrund der topographischen Lage (Neigung der Straße) nicht möglich. Außerdem ist für den Fußgängerverkehr bereits ein Fahrbahnteiler mit Überquerungsmöglichkeit vorhanden. Einer Anregung eines Anwohners zufolge sollte die Beschilderung des Fahrbahnteilers in der Größe geändert werden, da Kinder hinter dieser stehend nicht vom Verkehr wahrgenommen werden. Dies ist lt. dem Vertreter des Staatl. Bauamtes möglich. Ob eine Warn- bzw. Blitzleuchte in beiden Fahrtrichtungen montiert werden kann, wird noch geprüft. Die Auswertung der zeitweise angebrachten Geschwindigkeitsdisplays erbrachte keine signifikante Abweichung von der erlaubten Geschwindigkeit im Kreuzungsbereich. Diese Art der Verkehrserziehung wird zukünftig fortgeführt.


Beschluss:

Die Ausführungen werden von den Mitgliedern des Marktgemeinderates zur Kenntnis genommen.