Bereits im Jahre 2015
stellte die Bayerische Staatsforsten einen Antrag auf Vorbescheid auf Bebauung
des Grundstücks Flur-Nr. 1892 der Gemarkung Gramschatz mit einem Doppelhaus und
einer Doppelgarage. Zum damaligen Zeitpunkt wurde vom Bauausschuss das gemeindliche
Einvernehmen nicht erteilt mit der Begründung, dass eine Bebauung in zweiter
Reihe nicht gewünscht sei und kein Präzedenzfall geschaffen werden soll.
Die Prüfung durch das
Landratsamt hat jedoch ergeben, dass das geplante Bauvorhaben planungsrechtlich
zulässig ist. Die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens sei somit
rechtswidrig erfolgt. Bei einer nochmaligen Beratung im Bauausschuss wurde
jedoch der erste Beschluss bestätigt, das gemeindliche Einvernehmen wurde
wiederum nicht erteilt.
Der geplante Neubau
eines Doppelhauses mit Doppelgarage füge sich in die Eigenart der näheren
Umgebung ein, da dieser überwiegend von Wohnbebauung geprägt ist. Mit der
erstmaligen Hinterlandbebauung des Grundstücks werden nach Auffassung des
Landratsamtes keine bodenrechtlich beachtlichen Spannungen erhöht. In der
maßgeblichen Umgebung wurden die Hauptgebäude mit sehr unterschiedlich großen
Abständen zur Straße errichtet und die rückwärtigen Grundstücksbereiche nicht
einheitlich von Bebauung freigehalten. Auch die Eigenart der prägenden
Freiflächen im Gebiet werden nicht unangemessen vermindert.
Die Bayerische
Staatsforsten hat aufgrund der Nichterteilung des gemeindlichen Einvernehmens
zum damaligen Zeitpunkt auf die Verbescheidung des Antrags auf Vorbescheid
verzichtet, da das Grundstück nur mit Zustimmung des Marktes Rimpar bebaut
werden soll.
Aus diesem Grund wurde
nun ein neuerlicher Antrag auf Vorbescheid gestellt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nahm
den Sachverhalt zur Kenntnis und erteilte zum Antrag auf Vorbescheid das
gemeindliche Einvernehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der
Neigung des Geländes die Entwässerung des Grundstückes wohl nur mit einer
Hebeanlage möglich ist. Die Oberflächenwasserableitung ist Angelegenheit des
Grundstückseigentümers.