Immer wieder erreicht die Verwaltung
Beschwerden von Anwohnern der Bachgasse zwischen Hs.-Nr. 16 und 33 (Bereich
zwischen Einmündung zur Veitsmühle und Schloßberg), dass dort zu schnell
gefahren wird, dadurch Fußgänger gefährdet werden und es auch schon zu
Beschädigungen an parkenden Fahrzeugen gekommen ist. Es kam der Vorschlag, dort
einen verkehrsberuhigten Bereich einzurichten. Dies ist allerdings nicht
möglich, da die Bachgasse keine Straße mit Aufenthaltscharakter ist, kein
höhengleicher Ausbau vorliegt und im verkehrsberuhigten Bereich Parkflächen
eingezeichnet werden müssten, was zweifelsohne zum Verlust von Parkraum im
Vergleich zur jetzigen Situation führt. Eine „Anlieger frei“-Kennzeichnung
mittels Z250 und Zusatzzeichen Z1020-30 kam im Rahmen der Verkehrsschau
ebenfalls zur Sprache, wurde aber wieder verworfen, da die Bachgasse als
Zufahrtsstraße zu sämtlichen Wohnbereichen oberhalb des Schlosses aus Richtung
Austraße dient. Anderenfalls wäre die Verkehrsbelastung für die
Durchgangsstraßen nochmals entsprechend größer und die Akzeptanz für diese
Regelung sehr niedrig.
Möglich wäre für den Bereich zwischen Einmündung
zur Veitsmühle und Schloßberg eine Tempo-20-Regelung, so der Vertreter der
Straßenverkehrsbehörde aus dem Landratsamt. Somit ist ein Durchfahren zwar
weiterhin möglich, allerdings wird das Geschwindigkeitsniveau spürbar gesenkt.
Beschluss:
Für
die Bachgasse wird im Bereich zwischen Einmündung zur Veitsmühle und Schloßberg
eine Tempo-20-Regelung eingeführt, um eine Verkehrsberuhigung zu erreichen.