Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Immer wieder erreicht die Verwaltung Beschwerden von Anwohnern der Bachgasse zwischen Hs.-Nr. 16 und 33 (Bereich zwischen Einmündung zur Veitsmühle und Schloßberg), dass dort zu schnell gefahren wird, dadurch Fußgänger gefährdet werden und es auch schon zu Beschädigungen an parkenden Fahrzeugen gekommen ist. Es kam der Vorschlag, dort einen verkehrsberuhigten Bereich einzurichten. Dies ist allerdings nicht möglich, da die Bachgasse keine Straße mit Aufenthaltscharakter ist, kein höhengleicher Ausbau vorliegt und im verkehrsberuhigten Bereich Parkflächen eingezeichnet werden müssten, was zweifelsohne zum Verlust von Parkraum im Vergleich zur jetzigen Situation führt. Eine „Anlieger frei“-Kennzeichnung mittels Z250 und Zusatzzeichen Z1020-30 kam im Rahmen der Verkehrsschau ebenfalls zur Sprache, wurde aber wieder verworfen, da die Bachgasse als Zufahrtsstraße zu sämtlichen Wohnbereichen oberhalb des Schlosses aus Richtung Austraße dient. Anderenfalls wäre die Verkehrsbelastung für die Durchgangsstraßen nochmals entsprechend größer und die Akzeptanz für diese Regelung sehr niedrig.

 

Möglich wäre für den Bereich zwischen Einmündung zur Veitsmühle und Schloßberg eine Tempo-20-Regelung, so der Vertreter der Straßenverkehrsbehörde aus dem Landratsamt. Somit ist ein Durchfahren zwar weiterhin möglich, allerdings wird das Geschwindigkeitsniveau spürbar gesenkt.


Beschluss:

Für die Bachgasse wird im Bereich zwischen Einmündung zur Veitsmühle und Schloßberg eine Tempo-20-Regelung eingeführt, um eine Verkehrsberuhigung zu erreichen.