Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Winkelgasse“. Die Erschließung erfolgt über die Straße „Zum Ochsengrund“ und ist gesichert.

 

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden beantragt:

 

Dachform:

Das Gebäude soll mit einem Zeltdach errichtet werden (erlaubt sind Satteldach, Walmdach, Krüppelwalmdach und gegeneinandergesetzte Pultdächer). Die Geometrie des Hauses ist quadratisch, so dass ein Zeltdach harmonisch wirkt und ein passendes Gesamtbild entsteht.

 

Aufschüttung/Abgrabung:

Gemäß Bebauungsplan ist eine maximale Böschung unter oder über der vorhandenen Geländehöhe von bis zu 1,50 m zulässig. Um einen Kellerzugang zu ermöglichen, wird die vorgegebene Böschung geringfügig um ca. 44 cm an der höchsten Stelle überschritten. Der Bauherr möchte für die zweite Wohneinheit einen eigenen Außenzugang schaffen. Weiterhin könnte mit der geplanten Maßnahme ein zweiter Rettungsweg positioniert werden. Durch den geplanten Kellerzugang ergibt sich auch eine günstigere Tageslichtzufuhr in die Innenräume. Das Nachbargrundstück Flur-Nr. 2812/3 gehört ebenfalls dem Bauherrn, somit ergeben sich keine Beeinträchtigungen für den Nachbarn.

 

Des weiteren wird noch eine Abweichung von den Festsetzungen der Bayerischen Bauordnung in Bezug auf die Grenzgarage beantragt. Die geplante grenzseitige Garage überschreitet die zulässige mittlere Wandhöhe bis 3 m um 37 cm im Mittel. Grund hierfür ist der abfallende Geländeverlauf und die geplante Dachterrasse. Das Nachbargrundstück befindet sich ebenfalls im Besitz des Antragstellers, so dass kein schützendes Nachbarrecht verletzt wird.


Beschluss:

Aufgrund der vorgebrachten Begründungen werden die beantragten und erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Winkelgasse sowie das gemeindliche Einvernehmen wurden erteilt.