Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Das Grundstück Flur-Nr. 3234 der Gemarkung Rimpar befindet in sich zweiter Reihe hinter der Ziegeleistraße und ist von beiden Seiten bereits von Wohngebäuden umgeben. Eine direkte Erschließung über die Ziegeleistraße ist derzeit nicht vorhanden und müsste über das Grundstück Weinbergstraße 33, welches sich ebenfalls im Besitz der Antragstellerin befindet. Vom Marktgemeinderat wird nach ausführlicher Diskussion die Auffassung vertreten, dass das Grundstück nach § 34 BauGB als Innenbereich bewertet werden könne und somit grundsätzlich bebaubar wäre.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschloss die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur grundsätzlichen Bebauung des Grundstücks, sofern sich dieses im Innenbereich befindet und gemäß § 34 BauGB beurteilt werden kann.

 

Sollte dies nicht der Fall sein und zur Bebauung des Grundstücks eine Bauleitplanung notwendig sein, kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.