Über diesen Antrag auf Vorbescheid hat der Marktgemeinderat bereits in seiner Sitzung am 27.01.2022 beraten. In der vorgenannten Sitzung vertrat das Gremium die Auffassung, dass das Grundstück im Zuge der Nachverdichtung grundsätzlich für eine mögliche Bebauung geeignet sei. Allerdings sollte versucht werden, die vor Jahren festgelegte Linie zur Bebauung der Weinbergstraße in zweiter Reihe einzuhalten, damit kein Präzendenzfall geschaffen wird. Möglichkeiten sah der Rat bei der vorhandenen Situation.
Seitens der Verwaltung wurde mit der Antragstellerin Kontakt aufgenommen und die Sichtweise des Marktgemeinderates dargelegt. Mit Schreiben vom 17.02.2022 teilt die Antragstellerin verschiedene Argumente mit, warum eine Überschreitung der Baulinie maximal um 3,50 m notwendig ist (Abstandsflächen, Rangierabstand bei den Stellplätzen). Das Schreiben der Antragstellerin wurde dem Marktgemeinderat über das Ratsinfoportal zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
nahm dies zur Kenntnis und vertrat nach kurzer Diskussion die Auffassung, dass
das Grundstück Flur-Nr. 3047/1 der Gemarkung Rimpar nach wie vor zur Errichtugn
eines Wohnhauses geeignet sei. Die vorgelegten Argumente, warum die Baulinie um
maximal 3,50 m überschritten werden muss, wurden zur Kenntnis genommen. Jedoch
rechtfertigen diese nicht die Schaffung eines Präzendenzfalles, da eine
Bebauung nach Meinung des Gremiums auch ohne Überschreiten der festgelegten
Linie möglich ist.
Das gemeindliche
Einvernehmen zu diesem Antrag auf Vorbescheid wird nur bei Einhaltung der
festgelegten Linie erteilt.