Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Über diesen Antrag auf Vorbescheid hat der Marktgemeinderat bereits in seiner Sitzung am 27.01.2022 beraten. In der vorgenannten Sitzung vertrat das Gremium die Auffassung, dass das Grundstück im Zuge der Nachverdichtung grundsätzlich für eine mögliche Bebauung geeignet sei. Allerdings sollte versucht werden, die vor Jahren festgelegte Linie zur Bebauung der Weinbergstraße in zweiter Reihe einzuhalten, damit kein Präzendenzfall geschaffen wird. Möglichkeiten sah der Rat bei der vorhandenen Situation.

 

Seitens der Verwaltung wurde mit der Antragstellerin Kontakt aufgenommen und die Sichtweise des Marktgemeinderates dargelegt. Mit Schreiben vom 17.02.2022 teilt die Antragstellerin verschiedene Argumente mit, warum eine Überschreitung der Baulinie maximal um 3,50 m notwendig ist (Abstandsflächen, Rangierabstand bei den Stellplätzen). Das Schreiben der Antragstellerin wurde dem Marktgemeinderat über das Ratsinfoportal zur Verfügung gestellt.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nahm dies zur Kenntnis und vertrat nach kurzer Diskussion die Auffassung, dass das Grundstück Flur-Nr. 3047/1 der Gemarkung Rimpar nach wie vor zur Errichtugn eines Wohnhauses geeignet sei. Die vorgelegten Argumente, warum die Baulinie um maximal 3,50 m überschritten werden muss, wurden zur Kenntnis genommen. Jedoch rechtfertigen diese nicht die Schaffung eines Präzendenzfalles, da eine Bebauung nach Meinung des Gremiums auch ohne Überschreiten der festgelegten Linie möglich ist.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Antrag auf Vorbescheid wird nur bei Einhaltung der festgelegten Linie erteilt.