Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Beim Markt Rimpar ging die Anfrage mit der Bitte um Rückmeldung, ob in der Kommune eine Gleichstellungsbeauftragte bzw. ein Gleichstellungsbeauftragter bestellt wurde. Ziel des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern (BayGIG) ist es, die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die Leitstelle für die Gleichstellung von Männern und Frauen im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unterstützt die Gleichstellungsbeauftragten bei dieser Aufgabe.

 

Bürgermeister Weidner führte aus, dass es ihm wichtig sei, eine Frau zu berufen. Es werden zwar auch Männer ungleich behandelt, aber in der Regel betrifft eine Ungleichbehandlung in der überwiegenden Zahl Frauen. Auf Nachfrage im Vorfeld der Sitzung erklärte sich 2. Bürgermeisterin Elke Weippert bereit , diese Aufgabe zu übernehmen.


Beschluss:

Vom Marktgemeinderat wurde die Berufung von 2. Bürgermeisterin Elke Weippert zur Gleichstellungsbeauftragten des Marktes Rimpar zustimmend zur Kenntnis genommen.