Sitzung: 24.03.2022 MGR/017/2022
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
a) Kreuzung
Bachgasse/ Kaspar-Schnetter-Straße/ Austraße
Hier entlang führt ein ausgeschilderter
Radweg. Durch parkende Fahrzeuge bis teilweise an die Kreuzung heran haben
Radfahrer und auch der motorisierte Verkehr Probleme, die Kreuzung bei
Gegenverkehr zu passieren. Es staut sich dann auch schonmal bis in die Austraße
zurück. Um dem abzuhelfen, erging vom Verkehrssachbearbeiter des Marktes Rimpar
der Vorschlag, den Radweg im Kreuzungsbereich optisch mittels Dauermarkierung
auf der Fahrbahn zu kennzeichnen. Somit entstünde eine Radwegführung, welche
gleichzeitig ein Halteverbot bewirkt und somit den Kreuzungsbereich freihält.
Gleichzeitig sollte am Beginn der Kaspar-Schnetter-Straße links ein Zeichen 299
„Sägezahn“ aufgebracht werden, um auch diesen Teil des Kreuzungsbereiches frei
zu halten. Der anwesende Vertreter des Landratsamtes stimmte diesem zu. Mit der
Umsetzung wird aber noch gewartet, bis der benachbarte Kindergartenneubau
fertiggestellt ist – bis dahin ist ohnehin aufgrund der Baustellenzufahrt ein
absolutes Halteverbot angeordnet. Die Verwaltung nimmt sich die Angelegenheit
auf Termin.
b) Am
Holzweg
Von einem Anwohner kam die Anfrage, ob
nicht bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in die Wege geleitet werden
können, da durch das Baugebiet Sonnenweg-Lohenweinberg der Verkehr stark
zugenommen hat und auch zu schnell gefahren wird. Vor Ort bestätigte sich das
Geschilderte nicht in dem Maße. Durch parkende Fahrzeuge bestehen bereits
Hindernisse auf der Fahrbahn und der subjektive Eindruck täuscht, die meisten
fahren im erlaubten Bereich. Ein zu diesem Zeitpunkt installiertes mobiles
Geschwindigkeitsdisplay bestätigte das. Die Auswertung ergab, dass der
Geschwindigkeitsdurchschnitt bei ca. 85% der Fahrzeuge zwischen 29 km/h und 33
km/h lag. Insofern empfiehlt auch der Vertreter des Landratsamtes keine
baulichen Maßnahmen. Die Verwaltung wird aber zur Erziehung der
Verkehrsteilnehmer die mobilen Displays immer wieder messen lassen.
c) Gewerbegebiet
Kettelerstraße
Da immer wieder Beschwerden von
Gewerbetreibenden in der Verwaltung ankommen, dass dort aufgrund parkender
Fahrzeuge die Anlieferung von Material mit großen Fahrzeugen schwierig ist,
stand dieser Punkt auf der Tagesordnung. Leider kam eine Ortseinsicht aufgrund
fortgeschrittener Zeit nicht mehr in Frage. Es wurde vereinbart, dass der
Vertreter des Landratsamtes mit der Verwaltung einen Termin ausmacht, um
zusammen mit dem noch ausstehenden Bereich Austraße einen Vorschlag für
Parkerlaubnis und -verbot zu erarbeiten.
d) Schulbushaltestelle
Maidbronn, Adam-Bausenwein-Straße
Die Schulweghelfer Maidbronn haben
Bedenken, dass durch die Verlegung der Bushaltestelle zukünftig zu wenig
Aufstellfläche für die Schulkinder existiert, zumal es keine Busbucht mehr
gibt. Die Bedenken wurden bei der Ortseinsicht nochmals erörtert und seitens
der Verwaltung versprochen, dass erneut mit dem Investor des Netto-Marktes
Kontakt diesbezüglich aufgenommen wird. Der Kontakt hat nun stattgefunden und
es wurde versichert, dass bei der Gestaltung der Bushaltestelle großzügig verfahren
wird – ein ergänzter Planausschnitt liegt vor. Es gibt einen weiteren
Vor-Ort-Termin mit der APG, um die notwendige Größe für die zukünftige
Bushaltestelle entsprechend abzustimmen.
Beschluss:
Vom
Marktgemeinderat wurden die vorgetragenen Sachverhalte zustimmend zur Kenntnis
genommen.