Sitzung: 24.03.2022 MGR/017/2022
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
In der
Verkehrsschau wurde von Bürgermeister Weidner vorgeschlagen, die Rosengasse zur
verkehrsberuhigten Zone zu erklären, auch weil sich am Ende der Gasse der
rückwärtige Ausgang des Schloßmühl-Kindergartens befindet. Die Rücksprache mit
der Vertretung der Polizei ergab, dass die Rosengasse diese Möglichkeit nicht
bietet, da sie keine Straße mit Aufenthaltscharakter ist. Eine
Tempo-20-Regelung wie in der Bachgasse wäre hier möglich und ist ebenso
ausreichend.
Beschluss:
Vom
Marktgemeinderat wurde der Sachverhalt zur Kenntnis genommen. Die Einrichtung
von Tempo 20 in der Rosengasse wird als nicht zielführend erachtet. Aus diesem
Grund wird auf eine Beschlussfassung verzichtet. Die jetzige Verkehrssituation
bleibt somit erhalten.