Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

In der Schäfereistraße gab es während der Verkehrsschau mehrere Angelegenheiten zu klären.

1.    Ein Anwohner hat die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass durch die parkenden Fahrzeuge vor dem Kindergarten Rappelkiste zu den Hol- und Bringzeiten für die Kinder nicht ungefährliche Situationen entstehen. Die Fahrzeuge stehen so dicht, dass ein gefahrloses Überqueren der Schäfereistraße für die Kinder teilweise nicht möglich ist.

Vorschlag des Vertreters des Landratsamtes: das eingeschränkte Halteverbot in ein absolutes Halteverbot umzuwandeln. Der Verkehrssachbearbeiter des Marktes Rimpar schlägt vor, zuerst in Zusammenarbeit mit der Kindergartenleitung ein Anschreiben an die Eltern zu verteilen, um auf die Situation aufmerksam zu machen – schließlich sind die Verursacher dieser ja die Eltern selbst! Sie sollten angehalten werden, umsichtig zu halten, damit die Kinder sich auch entsprechend gefahrlos im Straßenraum bewegen können. Außerdem führt eine Ausweitung auf absolutes Halteverbot auch wieder zu Unmut und Diskussionen. Die Anwesenden befürworten diese Vorgehensweise.

 

2.    Die zweite Situation betrifft LKW-Falschfahrer. Mehrmals haben sich Anwohner in der Verwaltung gemeldet, dass früh morgens zwischen 4 und 5 Uhr große LKW an der Kreuzung Schäfereistraße – Gadheimer Weg stehen, nicht weiter kommen und dann die Schäfereistraße rückwärts wieder runterfahren müssen. Sie werden wohl aufgrund unzureichender Navigationsführung dorthin geleitet. Die Verwaltung schlägt vor, an der Einmündung Schäfereistraße aus der Günterslebener Straße zusätzlich zu den neu aufgestellten Tempo-30-Zonenschildern die Zeichen 253 „Verbot für LKW über 3,5 to“ und 1020-30 „Anlieger frei“ anzubringen, um die Durchfahrt zu verbieten.

 

3.    Die dritte Situation betrifft den großflächigen Kurvenbereich an der Einmündung zum Weidleinsgraben. Dieser wird beparkt, was aufgrund der Übersichtlichkeit durchaus akzeptabel ist. Um den verbleibenden Fahrbahnbereich noch etwas zu vergrößern, wurde der Vorschlag gemacht, ein Gehwegparken auf der Seite der Hausnummern 7 und 9/Brunnengasse 10 zuzulassen. Der Gehweg ist an dieser Stelle ausreichend breit, es würden ca. 1,40 m Restbreite verbleiben.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nahm dies zur Kenntnis und beschloss nach kurzer Beratung:

  1. ein Schreiben an die Eltern wie beschrieben zu verteilen.
  2. an der Zufahrt zur Schäfereistraße die Einfahrt für LKW über 3,5 to auf Anlieger zu begrenzen. Des weiteren soll geprüft werden, ob der Zusatz „keine Wendemöglichkeit für LKW“ angebracht werden kann
  3. ein Gehwegparken in der Schäfereistraße im Bereich der Hs.-Nr. 7 und 9 bzw. Brunnengasse 10 zuzulassen.