In der
Schäfereistraße gab es während der Verkehrsschau mehrere Angelegenheiten zu
klären.
1. Ein Anwohner hat die Verwaltung darauf
aufmerksam gemacht, dass durch die parkenden Fahrzeuge vor dem Kindergarten
Rappelkiste zu den Hol- und Bringzeiten für die Kinder nicht ungefährliche
Situationen entstehen. Die Fahrzeuge stehen so dicht, dass ein gefahrloses
Überqueren der Schäfereistraße für die Kinder teilweise nicht möglich ist.
Vorschlag
des Vertreters des Landratsamtes: das eingeschränkte Halteverbot in ein
absolutes Halteverbot umzuwandeln. Der Verkehrssachbearbeiter des Marktes
Rimpar schlägt vor, zuerst in Zusammenarbeit mit der Kindergartenleitung ein
Anschreiben an die Eltern zu verteilen, um auf die Situation aufmerksam zu
machen – schließlich sind die Verursacher dieser ja die Eltern selbst! Sie
sollten angehalten werden, umsichtig zu halten, damit die Kinder sich auch
entsprechend gefahrlos im Straßenraum bewegen können. Außerdem führt eine
Ausweitung auf absolutes Halteverbot auch wieder zu Unmut und Diskussionen. Die
Anwesenden befürworten diese Vorgehensweise.
2. Die zweite Situation betrifft
LKW-Falschfahrer. Mehrmals haben sich Anwohner in der Verwaltung gemeldet, dass
früh morgens zwischen 4 und 5 Uhr große LKW an der Kreuzung Schäfereistraße – Gadheimer
Weg stehen, nicht weiter kommen und dann die Schäfereistraße rückwärts wieder
runterfahren müssen. Sie werden wohl aufgrund unzureichender Navigationsführung
dorthin geleitet. Die Verwaltung schlägt vor, an der Einmündung Schäfereistraße
aus der Günterslebener Straße zusätzlich zu den neu aufgestellten
Tempo-30-Zonenschildern die Zeichen 253 „Verbot für LKW über 3,5 to“ und
1020-30 „Anlieger frei“ anzubringen, um die Durchfahrt zu verbieten.
3. Die dritte Situation betrifft den
großflächigen Kurvenbereich an der Einmündung zum Weidleinsgraben. Dieser wird
beparkt, was aufgrund der Übersichtlichkeit durchaus akzeptabel ist. Um den
verbleibenden Fahrbahnbereich noch etwas zu vergrößern, wurde der Vorschlag
gemacht, ein Gehwegparken auf der Seite der Hausnummern 7 und 9/Brunnengasse 10
zuzulassen. Der Gehweg ist an dieser Stelle ausreichend breit, es würden ca.
1,40 m Restbreite verbleiben.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nahm
dies zur Kenntnis und beschloss nach kurzer Beratung:
- ein Schreiben an
die Eltern wie beschrieben zu verteilen.
- an der Zufahrt zur
Schäfereistraße die Einfahrt für LKW über 3,5 to auf Anlieger zu
begrenzen. Des weiteren soll geprüft werden, ob der Zusatz „keine
Wendemöglichkeit für LKW“ angebracht werden kann
- ein Gehwegparken in
der Schäfereistraße im Bereich der Hs.-Nr. 7 und 9 bzw. Brunnengasse 10
zuzulassen.