Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Die Erschließung erfolgt über die Maidbronner Straße und ist gesichert.

 

Zur Realisierung der Planung ist die Erteilung einer notwendigen Abweichung im späteren Baugenehmigungsverfahren für die Abstandsfläche zum Nachbargrundstück Flur-Nr. 770 der Gemarkung Rimpar notwendig. Diese Prüfung obliegt nicht dem Markt Rimpar, sondern der Bauaufsichtsbehörde.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.