Bürgermeister Weidner erläutert, dass das geplante Anwesen durchaus als Innenbereich betrachtet werden könnte und auch die Erschließung gesichert ist. Er schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis
und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.