Bürgermeister Weidner erinnert an
den Workshop vom 31.03.2022, in dem ausführlich das Thema besprochen wurde und
in verschiedenen Positionspapieren nochmals erhärtet wurde. Abschließend wurden
noch offene Fragen am Montag in der Runde der Fraktionssprecher geklärt. Bei
der Erarbeitung der Satzungen hat sich die Verwaltung an bewährten
Praxisbeispielen orientiert, um die Diskussion im Workshop vom 31.03.2022
abzubilden. Im Anschluss wurden noch weitere Fragen zur Satzung beantwortet:
Hauptsatzung:
§ 10 Abs. 4
Frau Sparks erläutert hierzu ein
Beispiel, wonach im Falle von Kündigungen des gesamten Personals einer
Einrichtung und nicht rechtzeitiger Einstellung von Fachkräften die Einrichtung
vorübergehend geschlossen werden muss.
§ 14 Abs. 1
Ratsmitglied Walter sieht eine
soziale Ausgrenzung mancher Kinder, die evtl deswegen nicht in den Hort gehen,
weil ihnen das Essen zu teuer ist. Ratsmitglied Beck erinnert sich, dass das
Ergebnis aus dem Workshop optional war und nicht verpflichtend. Bürgermeister
Weidner führt aus, dass dies in den Kinderkrippen und Kindergärten auch so
bleibt, in den Horten aber ein fester Bestandteil des pädagogischen Konzeptes
ist. Allerdings ist dabei zu beachten die sehr unterschiedliche Ausstattung der
Küche in den beiden Horten. Zudem kostet auch das Essen zu Hause etwas.
Zusammenfassend schlägt
Bürgermeister Weidner folgenden neuen § 14 Abs. 1 vor:
Kinder, die den Kinderhort
Tintenkleks besuchen, müssen verpflichtend ein Mittagessen zubuchen, fakultativ
dagegen im Kinderhort Rimparer Strolche.
Abstimmungsergebnis: 13 : 1
§ 11 Abs. 3 wird mit „für das
gesamte folgende Betriebsjahr festzulegen“ ergänzt
§ 6 Abs. 1 wird mit „im Regelfall“
ergänzt, um auch Anmeldungen per Telefon oder Formular im Ausnahmefall möglich
zu machen.
Bevor die Satzungen final
beschlossen werden, führt Bürgermeister Weidner aus, dass zunächst auf
gesetzlicher Grundlage die Elternbeiräte zu beteiligen sind und das Landratsamt
in Form der Kindergarten- und Kommunalaufsicht. Der Satzungsbeschluss ist für
die Marktgemeinderatssitzung am 28.07.2022 vorgesehen.
Beschluss:
Die Entwurfssatzung mit den beschlossenen Änderungen werden den
Elternbeiräten zur Stellungnahme weitergeleitet. Anschließend wird die Satzung
zur Prüfung der Kindergarten- und Kommunalaufsicht vorgelegt.