Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Bürgermeister Weidner erinnert an den Workshop vom 31.03.2022, in dem ausführlich das Thema besprochen wurde und in verschiedenen Positionspapieren nochmals erhärtet wurde. Abschließend wurden noch offene Fragen am Montag in der Runde der Fraktionssprecher geklärt. Bei der Erarbeitung der Satzungen hat sich die Verwaltung an bewährten Praxisbeispielen orientiert, um die Diskussion im Workshop vom 31.03.2022 abzubilden. Im Anschluss wurden noch weitere Fragen zur Satzung beantwortet:

 

Hauptsatzung:

 

§ 10 Abs. 4

Frau Sparks erläutert hierzu ein Beispiel, wonach im Falle von Kündigungen des gesamten Personals einer Einrichtung und nicht rechtzeitiger Einstellung von Fachkräften die Einrichtung vorübergehend geschlossen werden muss.

 

§ 14 Abs. 1

Ratsmitglied Walter sieht eine soziale Ausgrenzung mancher Kinder, die evtl deswegen nicht in den Hort gehen, weil ihnen das Essen zu teuer ist. Ratsmitglied Beck erinnert sich, dass das Ergebnis aus dem Workshop optional war und nicht verpflichtend. Bürgermeister Weidner führt aus, dass dies in den Kinderkrippen und Kindergärten auch so bleibt, in den Horten aber ein fester Bestandteil des pädagogischen Konzeptes ist. Allerdings ist dabei zu beachten die sehr unterschiedliche Ausstattung der Küche in den beiden Horten. Zudem kostet auch das Essen zu Hause etwas.

Zusammenfassend schlägt Bürgermeister Weidner folgenden neuen § 14 Abs. 1 vor:

Kinder, die den Kinderhort Tintenkleks besuchen, müssen verpflichtend ein Mittagessen zubuchen, fakultativ dagegen im Kinderhort Rimparer Strolche.

Abstimmungsergebnis: 13 : 1

 

§ 11 Abs. 3 wird mit „für das gesamte folgende Betriebsjahr festzulegen“ ergänzt

 

§ 6 Abs. 1 wird mit „im Regelfall“ ergänzt, um auch Anmeldungen per Telefon oder Formular im Ausnahmefall möglich zu machen.

 

Bevor die Satzungen final beschlossen werden, führt Bürgermeister Weidner aus, dass zunächst auf gesetzlicher Grundlage die Elternbeiräte zu beteiligen sind und das Landratsamt in Form der Kindergarten- und Kommunalaufsicht. Der Satzungsbeschluss ist für die Marktgemeinderatssitzung am 28.07.2022 vorgesehen.

 


Beschluss:

Die Entwurfssatzung mit den beschlossenen Änderungen werden den Elternbeiräten zur Stellungnahme weitergeleitet. Anschließend wird die Satzung zur Prüfung der Kindergarten- und Kommunalaufsicht vorgelegt.