§ 4 Abs. 2 -Drittkindregelung
Ratsmitglied Brustmann fragt an, ob
im Falle eines Krippenkindes auf Antrag als Drittkind von der Zahlung der
Gebühr befreit wird, bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen den
100-Euro-Zuschuss vom Staat erhält. Auf Nachfrage beim Amt für Zentrum Bayern
Familie und Soziales wurde bestätigt, dass dies nicht der Fall ist, da diese
stets einen Nachweis über die Gebührenzahlung einfordert.
Ratsmitglied Reith möchte ein
Rundschreiben an die Eltern, in dem erklärt wird, warum die Gebühren moderat
angepasst werden müssen. Es ist wichtig, dass dabei auf die gestiegenen
Betriebs- und Personalkosten hingewiesen wird. Bürgermeister Weidner ergänzt,
dass die Mehreinnahmen in die Qualität der Kindertageseinrichtungen fließen,
die Gemeinde aber bereits heute jährlich mehr als 1,5 Mio. Euro in die
Einrichtungen zuschießt.
Ratsmitglied Beck regt an, bei der Anlage
1 der Gebührensatzung das Beispiel des 34. Newsletters zum Verfahren zur
Abrechnung der Förderung und der Elternbeiträge bei unterschiedlichen Buchungen
in Schul- und Ferienzeiten von Schulkindern an die Elternbeiräte weiterzugeben.
Beschluss:
Die Entwurfssatzung mit den beschlossenen Änderungen werden den
Elternbeiräten zur Stellungnahme weitergeleitet. Anschließend wird die Satzung
zur Prüfung der Kindergarten- und Kommunalaufsicht vorgelegt.