Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

§ 4 Abs. 2 -Drittkindregelung

 

Ratsmitglied Brustmann fragt an, ob im Falle eines Krippenkindes auf Antrag als Drittkind von der Zahlung der Gebühr befreit wird, bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen den 100-Euro-Zuschuss vom Staat erhält. Auf Nachfrage beim Amt für Zentrum Bayern Familie und Soziales wurde bestätigt, dass dies nicht der Fall ist, da diese stets einen Nachweis über die Gebührenzahlung einfordert.

 

Ratsmitglied Reith möchte ein Rundschreiben an die Eltern, in dem erklärt wird, warum die Gebühren moderat angepasst werden müssen. Es ist wichtig, dass dabei auf die gestiegenen Betriebs- und Personalkosten hingewiesen wird. Bürgermeister Weidner ergänzt, dass die Mehreinnahmen in die Qualität der Kindertageseinrichtungen fließen, die Gemeinde aber bereits heute jährlich mehr als 1,5 Mio. Euro in die Einrichtungen zuschießt.

 

Ratsmitglied Beck regt an, bei der Anlage 1 der Gebührensatzung das Beispiel des 34. Newsletters zum Verfahren zur Abrechnung der Förderung und der Elternbeiträge bei unterschiedlichen Buchungen in Schul- und Ferienzeiten von Schulkindern an die Elternbeiräte weiterzugeben.


Beschluss:

Die Entwurfssatzung mit den beschlossenen Änderungen werden den Elternbeiräten zur Stellungnahme weitergeleitet. Anschließend wird die Satzung zur Prüfung der Kindergarten- und Kommunalaufsicht vorgelegt.