In der letzten Marktgemeinderatssitzung wurde der
Tagesordnungspunkt Leitung und stellv. Leitung in der Kindertageseinrichtung
Schloßmühle mit Mehrheitsbeschluss auf Antrag der SPD-Fraktion zurückgestellt. Begründet
wurde der Antrag damit, dass eine positive Stimmung aus dem Workshop bezüglich
einer pädagogischen Gesamtleitung mitgenommen wurde, um nicht nur eine
Entlastung der Verwaltungstätigkeiten zu erreichen, sondern auch eine
pädagogische Entlastung durch eine Gesamtleitung erfolgen soll. Es sollten durch
eine Entscheidung in der genannten Sitzung nicht vorab neue Wege verbaut
werden. Zunächst sollten die Punkte aus dem Workshop aufgearbeitet und im
Marktgemeinderat entschieden werden, der begonnene Diskussionsprozess sollte nicht
behindert und die Debatte fortgeführt werden.
In einem Positionspapier der SPD-Fraktion zu dieser
Thematik soll seitens der Verwaltung geprüft werden, ob die Gemeinde mit ihren zahlreichen
Kinderbetreuungseinrichtungen zu „einer“ Einrichtung des Marktes Rimpar mit
unterschiedlichen Aufgabenstellungen und unterschiedlichen Standorten zusammengefasst
werden kann.
Hierfür soll ein*e Mitarbeiter*in gewonnen oder
eingestellt werden, die die pädagogische Gesamtleitung übernimmt und auf einer
stärkeren „Vereinheitlichung“ von Schließtagen, Ausflügen, Vorschulprogrammen,
etc. hinarbeitet. Die konkrete Aufgabenstellung und damit die Abgrenzung zu den
Einrichtungen ist in einer Stellenbeschreibung und einem Aufgabenkatalog
darzustellen. In den einzelnen Einrichtungen sind stellv. Leiter*innen
einzusetzen, die die Koordinierung und Steuerung vor Ort neben ihrer Tätigkeit
der Betreuung von Kindern übernimmt.
Auch die Rimparer Liste IGU-Fraktion hat in einem
Positionspapier die Gründe für eine pädagogische Gesamtleitung wie folgt
aufgeführt:
- Sie
dient der Entlastung von Verwaltungsleiter und Bürgermeister, z.B. als
Ansprechpartner für Eltern, wenn die Einrichtungsleiterinnen nicht
ansprechbar oder nicht in der Lage sind, Auskunft zu geben
- Sie
harmonisiert und stimmt das Angebot der verschiedenen Einrichtungen besser
aufeinander ab
- Sie
kann flexibler mit Personalengpässen umgehen und damit helfen,
Gruppenschließungen weitgehend zu vermeiden
- Sie
entlastet die Einrichtungsleiterinnen von administrativen Aufgaben bzw.
unterstützt sie, so dass diese mehr Zeit in ihren Gruppen verbringen
können und damit die reale Betreuungsquote verbessert wird
- Sie
sorgt für eine bessere Kommunikation zwischen Verwaltung und den
Einrichtungen sowie mit den Eltern, was letztlich als entscheidend für die
Elternzufriedenheit anzusehen ist.
- Sie
gewährleistet die Betreuungsqualität und sorgt für eine kontinuierliche
Weiterbildung, z.B. mit internen Fortbildungsmaßnahmen. Ziel wäre es dabei
auch, durch gute Personalführung die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen
und dringend nötiges Personal langfristig zu binden.
Die Verwaltung hat daraufhin eine Stellungnahme der
Kindergartenfachaufsicht beim Landratsamt Würzburg eingeholt.
Die Betriebserlaubnis richtet sich nach § 45 SGB VIII
in Verbindung mit Art 9 BayKiBiG. Grundsätzlich steht es dem Träger frei, auf
welche Weise er seine Einrichtung organisiert. Dementsprechend entscheidet der
Träger, ob er für den gesamten Betrieb eine Betriebserlaubnis beantragt oder
getrennt für einzelne Teile.
Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Träger formal
mehrere Einrichtungen unter eine Leitung stellt, diese aus einer Hand
organisiert und ein gemeinsames pädagogisches Konzept verfolgt. Insofern
besteht auch die Möglichkeit einer einheitlichen Betriebserlaubnis.
Um eine Kindeswohlgefährdung auszuschließen, muss
diese jedoch nicht nur in der Gesamtschau aller Standorte, sondern jeweils
getrennt auch für die einzelnen Standorte überprüft werden, so ist die
Einhaltung baurechtlichen, feuerpolizeilicher und unfallversicherungsrechtlicher
Vorgaben für jeden Standort zu erfüllen. Auch die Fördervoraussetzungen müssen
an jedem Standort erfüllt werden. Für jede Einrichtung ist eine eigene
Einrichtungsnummer erforderlich.
Von Seiten der Kindergartenfachaufsicht wird von einer
Gesamtbetriebserlaubnis aus folgenden Gründen abgeraten:
- Die
neun (bald 10) Einrichtungen des Markt Rimpar decken das Altersspektrum
von 1 bis 14 Jahre ab. Die Bedürfnisse von Kleinkindern,
Kindergartenkinder und Hortkindern unterscheiden sich teils grundlegend
und erfordern einrichtungsspezifische pädagogische Konzeptionen und auch
Kinderschutzkonzepte. Dies in der Gesamtkonzeption abzubilden, die dann
auch allen Altersgruppen gerecht wird, halten wir für sehr schwierig.
- In dem
Fall, in dem die räumlichen Voraussetzungen in einer Einrichtung nicht
mehr erfüllt sind (z.B. durch eine Notgruppe im Mehrzweckraum), müsste die
Betriebserlaubnis für alle Einrichtungen befristet erteilt werden.
- In den
einzelnen Einrichtungen stünde für die Eltern und auch andere Fachstellen
(z.B. auch für die Aufsichtsbehörde) keine entscheidungsbefugte
Ansprechpartnerin mehr zur Verfügung, dies würde zu Reibungsverlusten
führen.
Grundsätzlich befürwortet wird von der
Kindergartenfachaufsicht die Schaffung einer zentralen Verwaltungsleitung.
Diese sollte dann vor allem den Träger entlasten Hier wäre ein beruflich
pädagogischer Hintergrund sicher auch von Vorteil. Eine Förderung dieser Stelle
ist im BayKiBiG nicht vorgesehen, da die Förderung ausschließlich sich an die
Anzahl der Kinder und den Buchungszeiten orientiert. Der neugeschaffene
Verwaltungs- und Leitungsbonus wird bereits von der Marktgemeinde voll
ausgeschöpft.
Anzuraten wäre, die momentan noch getrennten
Betriebserlaubnisse für die Krippen und Kindergärten jeweils zu einer
einrichtungsbezogenen Betriebserlaubnis zusammenzufassen (Z.B. Haus für Kinder
Rappelkiste mit Gruppen für Kindergartenkinder und Kleinkinder).
Eine weitere Stellungnahme wurde von der Verwaltung
beim Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) eingeholt. Hier wurde insbesondere
angefragt, sollte eine pädagogische Gesamtleitung eingestellt werden, wie
tarifrechtlich mögliche Herabgruppierungen von Leitungen zu stellv. Leitungen
und stellv. Leitungen von Einrichtungen zu Gruppenleitungen zu beurteilen sind.
Im Positionspapier der SPD-Fraktion sind in den
einzelnen Einrichtungen nur noch stellv. Leitungen vorgesehen, die die
Koordinierung und Steuerung vor Ort neben ihrer Tätigkeit der Betreuung von
Kindern übernehmen. Die Folge aus dieser unternehmerischen Entscheidung
hinsichtlich der Umorganisation der Kindertagesstätten wären betriebsbedingte
Änderungskündigungen der betroffenen Leitungen und stellv. Leitungen, denn alle
Beschäftigte haben einen Arbeitsvertrag, in dem eine die jetzige Situation
abbildende Eingruppierung vereinbart ist. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers
reicht nur so weit wie der Rahmen der vereinbarten Entgeltgruppe bzw. die
konkrete Beschreibung der Tätigkeit im Arbeitsvertrag. Zusammenfassend rät der
KAV von Änderungskündigungen ab, da hier der Arbeitgeber ein hohes Risiko
eingeht, insbesondere wenn Änderungskündigungen gegenüber einer Vielzahl von
Arbeitnehmern gleichzeitig abgegeben werden, um auf diesem Weg eine
Umstrukturierung umzusetzen. Auch auf weitere Folgen wie Betriebsklima,
Wertschätzung, Unkündbarkeit (§ 34 TVöD) etc. verweist der KAV in seiner
Stellungnahme.
Zu diesem Tagesordnungspunkt betritt Ratsmitglied Laug
den Sitzungssaal.
Bürgermeister Weidner weist auf die Vorbesprechung am
Montag, 30.05.2022 hin, wo das Thema nochmals gründlich diskutiert wurde. Im
Anschluss fasst Geschäftsleiter Fuchs den Sachverhalt noch einmal zusammen.
Ratsmitglied Beck berichtet, dass in seiner Fraktion
das Thema intensiv diskutiert wurde, sie sehen aktuell aufgrund des
dargestellten Sachverhaltes von der Gesamtleitung ab, möchte aber eine bessere
Abstimmung unter den Leiterinnen in Zusammenarbeit mit Frau Sparks. Hierbei
sollte ein Gedanken- und Ideenaustausch unter den Leiterinnen stattfinden sowie
eine bessere Abstimmung untereinander wie z. B. bei der Festlegung von Schließtagen,
gemeinsame Ausflüge von Vorschulkindern oder gemeinsame Martins- und
Faschingszüge.
Ratsmitglied Reith stimmt dem ebenso zu und würde eine
bessere Abstimmung und Vereinheitlichung befürworten. Er weist auf die
seinerzeitige Anregung von Ratsmitglied Wiesner hin, der über seine Erfahrungen
aus dem Vinzentinum berichtete. Es sollte ein regelmäßiger Dialog und Austausch
zwischen den Leiterinnen und Frau Sparks stattfinden, um eine bessere
Abstimmung zu erzielen. Auch er sieht in dem Workshop gute Ergebnisse und
schlägt vor, einen weiteren im nächsten Jahr zu veranstalten. Darüber hinaus
regt er einen Familienstützpunkt für Rimpar im Jugendzentrum an, um Eltern
bereits im Vorfeld Hilfestellungen anbieten zu können.
Ratsmitglied Pototzky: findet es bedauerlich, wenn
nach dem Workshop alles so bleiben würde wie es ist, ist noch nicht überzeugt,
dass es nicht doch noch eine andere Lösung geben wird. Der Familienstützpunkt
sollte als eigener Tagesordnungspunkt angesetzt werden. Er weist auf die Mail
von ihm gestern Abend hin; in der vorgeschlagen wird, dass Thema zur
„Chefsache“ zu machen und den Bürgermeister zu beauftragen, mit den Leiterinnen
der Kindertageseinrichtungen Treffen einzuberufen, in denen gemeinsam über
Defizite diskutiert und geeignete Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und zur
Erhöhung der Elternzufriedenheit beschlossen werden. Das Ergebnis dieser
Beratungen sollte dem Gemeinderat bis spätestens zur ersten Gemeinderatssitzung
2023 vorgestellt werden.
Ratsmitglied Schleich sieht in der Einrichtung eines
Familienstützpunktes eine sinnvolle Ergänzung des pädagogischen Angebotes. Er
regt an, bei den Leiterinnenrunden die Fraktionsvorsitzenden mit einzuladen.
Ratsmitglied Losert erinnert sich, wie vor einigen
Jahren ein gemeinsamer Martinszug grandios gescheitert ist; wenn nämlich alle
Kinder, Eltern und Großeltern sich am Parkplatz der Mittelschule treffen, ist Chaos
vorprogrammiert. Er rät deshalb dringend davon ab. „Jede Einrichtung ist so
stark wie ihre Leitung, jede Einrichtung braucht eine Konzeption und muss diese
umsetzen“. Aus diesem Grunde sollte auch jede Einrichtung ihre Individualität
erhalten.
Bürgermeister Weidner weist daraufhin, dass bereits regelmäßige
Leiterinnenrunden alle 6 bis 8 Wochen mit ihm, dem Geschäftsleiter und
neuerdings mit Frau Sparks stattfinden. Die Struktur hat sich in den letzten
Jahrzehnten bewährt, wenn der Geschäftsleiter direkter Vorgesetzter der
Leitungen ist. Er selbst berichtet regelmäßig in den Marktgemeinderatssitzungen
ebenfalls zu diesem Thema. Zum Thema Familienstützpunkt hat Herr Fuchs bereits
Kontakt mit dem Landratsamt, Frau Ruthe aufgenommen. Es ist geplant, in einer
der nächsten Sitzungen das Konzept vorzustellen.
Er schlägt zusammenfassend vor, die bestehende
Organisationsstruktur zu belassen mit der Ergänzung, den Familienstützpunkt und
die Schulsozialarbeit weiter zu verfolgen sowie den Auftrag, mit den
Leiterinnen Maßnahmen zu bearbeiten, um die Qualität zu verbessern und im
Januar 2023 im Marktgemeinderat darüber zu berichten.
Beschluss:
- Die bestehende
Organisationsstruktur in den Kindertageseinrichtungen bleibt erhalten.
- Die Einrichtung eines
Familienstützpunktes in Rimpar wird weiterverfolgt. Das Konzept dafür soll
in der nächsten Marktgemeinderatssitzung vorgestellt werden.
- Der Marktgemeinderat erteilt
Bürgermeister Weidner den Auftrag, mit den Leiterinnen Maßnahmen zu
bearbeiten, um die Qualität in den Kindertageseinrichtungen zu verbessern
und im Januar 2023 im Marktgemeinderat darüber zu berichten.