Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

In der letzten Marktgemeinderatssitzung wurde der Tagesordnungspunkt Leitung und stellv. Leitung in der Kindertageseinrichtung Schloßmühle mit Mehrheitsbeschluss auf Antrag der SPD-Fraktion zurückgestellt. Begründet wurde der Antrag damit, dass eine positive Stimmung aus dem Workshop bezüglich einer pädagogischen Gesamtleitung mitgenommen wurde, um nicht nur eine Entlastung der Verwaltungstätigkeiten zu erreichen, sondern auch eine pädagogische Entlastung durch eine Gesamtleitung erfolgen soll. Es sollten durch eine Entscheidung in der genannten Sitzung nicht vorab neue Wege verbaut werden. Zunächst sollten die Punkte aus dem Workshop aufgearbeitet und im Marktgemeinderat entschieden werden, der begonnene Diskussionsprozess sollte nicht behindert und die Debatte fortgeführt werden.

 

In einem Positionspapier der SPD-Fraktion zu dieser Thematik soll seitens der Verwaltung geprüft werden, ob die Gemeinde mit ihren zahlreichen Kinderbetreuungseinrichtungen zu „einer“ Einrichtung des Marktes Rimpar mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen und unterschiedlichen Standorten zusammengefasst werden kann.

 

Hierfür soll ein*e Mitarbeiter*in gewonnen oder eingestellt werden, die die pädagogische Gesamtleitung übernimmt und auf einer stärkeren „Vereinheitlichung“ von Schließtagen, Ausflügen, Vorschulprogrammen, etc. hinarbeitet. Die konkrete Aufgabenstellung und damit die Abgrenzung zu den Einrichtungen ist in einer Stellenbeschreibung und einem Aufgabenkatalog darzustellen. In den einzelnen Einrichtungen sind stellv. Leiter*innen einzusetzen, die die Koordinierung und Steuerung vor Ort neben ihrer Tätigkeit der Betreuung von Kindern übernimmt.

 

Auch die Rimparer Liste IGU-Fraktion hat in einem Positionspapier die Gründe für eine pädagogische Gesamtleitung wie folgt aufgeführt:

 

  • Sie dient der Entlastung von Verwaltungsleiter und Bürgermeister, z.B. als Ansprechpartner für Eltern, wenn die Einrichtungsleiterinnen nicht ansprechbar oder nicht in der Lage sind, Auskunft zu geben
  • Sie harmonisiert und stimmt das Angebot der verschiedenen Einrichtungen besser aufeinander ab
  • Sie kann flexibler mit Personalengpässen umgehen und damit helfen, Gruppenschließungen weitgehend zu vermeiden
  • Sie entlastet die Einrichtungsleiterinnen von administrativen Aufgaben bzw. unterstützt sie, so dass diese mehr Zeit in ihren Gruppen verbringen können und damit die reale Betreuungsquote verbessert wird
  • Sie sorgt für eine bessere Kommunikation zwischen Verwaltung und den Einrichtungen sowie mit den Eltern, was letztlich als entscheidend für die Elternzufriedenheit anzusehen ist.
  • Sie gewährleistet die Betreuungsqualität und sorgt für eine kontinuierliche Weiterbildung, z.B. mit internen Fortbildungsmaßnahmen. Ziel wäre es dabei auch, durch gute Personalführung die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen und dringend nötiges Personal langfristig zu binden.

 

Die Verwaltung hat daraufhin eine Stellungnahme der Kindergartenfachaufsicht beim Landratsamt Würzburg eingeholt.

 

Die Betriebserlaubnis richtet sich nach § 45 SGB VIII in Verbindung mit Art 9 BayKiBiG. Grundsätzlich steht es dem Träger frei, auf welche Weise er seine Einrichtung organisiert. Dementsprechend entscheidet der Träger, ob er für den gesamten Betrieb eine Betriebserlaubnis beantragt oder getrennt für einzelne Teile.

 

Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Träger formal mehrere Einrichtungen unter eine Leitung stellt, diese aus einer Hand organisiert und ein gemeinsames pädagogisches Konzept verfolgt. Insofern besteht auch die Möglichkeit einer einheitlichen Betriebserlaubnis.

 

Um eine Kindeswohlgefährdung auszuschließen, muss diese jedoch nicht nur in der Gesamtschau aller Standorte, sondern jeweils getrennt auch für die einzelnen Standorte überprüft werden, so ist die Einhaltung baurechtlichen, feuerpolizeilicher und unfallversicherungsrechtlicher Vorgaben für jeden Standort zu erfüllen. Auch die Fördervoraussetzungen müssen an jedem Standort erfüllt werden. Für jede Einrichtung ist eine eigene Einrichtungsnummer erforderlich.

 

Von Seiten der Kindergartenfachaufsicht wird von einer Gesamtbetriebserlaubnis aus folgenden Gründen abgeraten:

 

  • Die neun (bald 10) Einrichtungen des Markt Rimpar decken das Altersspektrum von 1 bis 14 Jahre ab. Die Bedürfnisse von Kleinkindern, Kindergartenkinder und Hortkindern unterscheiden sich teils grundlegend und erfordern einrichtungsspezifische pädagogische Konzeptionen und auch Kinderschutzkonzepte. Dies in der Gesamtkonzeption abzubilden, die dann auch allen Altersgruppen gerecht wird, halten wir für sehr schwierig.

 

  • In dem Fall, in dem die räumlichen Voraussetzungen in einer Einrichtung nicht mehr erfüllt sind (z.B. durch eine Notgruppe im Mehrzweckraum), müsste die Betriebserlaubnis für alle Einrichtungen befristet erteilt werden.

 

  • In den einzelnen Einrichtungen stünde für die Eltern und auch andere Fachstellen (z.B. auch für die Aufsichtsbehörde) keine entscheidungsbefugte Ansprechpartnerin mehr zur Verfügung, dies würde zu Reibungsverlusten führen.

 

Grundsätzlich befürwortet wird von der Kindergartenfachaufsicht die Schaffung einer zentralen Verwaltungsleitung. Diese sollte dann vor allem den Träger entlasten Hier wäre ein beruflich pädagogischer Hintergrund sicher auch von Vorteil. Eine Förderung dieser Stelle ist im BayKiBiG nicht vorgesehen, da die Förderung ausschließlich sich an die Anzahl der Kinder und den Buchungszeiten orientiert. Der neugeschaffene Verwaltungs- und Leitungsbonus wird bereits von der Marktgemeinde voll ausgeschöpft.

 

Anzuraten wäre, die momentan noch getrennten Betriebserlaubnisse für die Krippen und Kindergärten jeweils zu einer einrichtungsbezogenen Betriebserlaubnis zusammenzufassen (Z.B. Haus für Kinder Rappelkiste mit Gruppen für Kindergartenkinder und Kleinkinder).

 

Eine weitere Stellungnahme wurde von der Verwaltung beim Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) eingeholt. Hier wurde insbesondere angefragt, sollte eine pädagogische Gesamtleitung eingestellt werden, wie tarifrechtlich mögliche Herabgruppierungen von Leitungen zu stellv. Leitungen und stellv. Leitungen von Einrichtungen zu Gruppenleitungen zu beurteilen sind.

 

Im Positionspapier der SPD-Fraktion sind in den einzelnen Einrichtungen nur noch stellv. Leitungen vorgesehen, die die Koordinierung und Steuerung vor Ort neben ihrer Tätigkeit der Betreuung von Kindern übernehmen. Die Folge aus dieser unternehmerischen Entscheidung hinsichtlich der Umorganisation der Kindertagesstätten wären betriebsbedingte Änderungskündigungen der betroffenen Leitungen und stellv. Leitungen, denn alle Beschäftigte haben einen Arbeitsvertrag, in dem eine die jetzige Situation abbildende Eingruppierung vereinbart ist. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers reicht nur so weit wie der Rahmen der vereinbarten Entgeltgruppe bzw. die konkrete Beschreibung der Tätigkeit im Arbeitsvertrag. Zusammenfassend rät der KAV von Änderungskündigungen ab, da hier der Arbeitgeber ein hohes Risiko eingeht, insbesondere wenn Änderungskündigungen gegenüber einer Vielzahl von Arbeitnehmern gleichzeitig abgegeben werden, um auf diesem Weg eine Umstrukturierung umzusetzen. Auch auf weitere Folgen wie Betriebsklima, Wertschätzung, Unkündbarkeit (§ 34 TVöD) etc. verweist der KAV in seiner Stellungnahme.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt betritt Ratsmitglied Laug den Sitzungssaal.

 

Bürgermeister Weidner weist auf die Vorbesprechung am Montag, 30.05.2022 hin, wo das Thema nochmals gründlich diskutiert wurde. Im Anschluss fasst Geschäftsleiter Fuchs den Sachverhalt noch einmal zusammen.

 

Ratsmitglied Beck berichtet, dass in seiner Fraktion das Thema intensiv diskutiert wurde, sie sehen aktuell aufgrund des dargestellten Sachverhaltes von der Gesamtleitung ab, möchte aber eine bessere Abstimmung unter den Leiterinnen in Zusammenarbeit mit Frau Sparks. Hierbei sollte ein Gedanken- und Ideenaustausch unter den Leiterinnen stattfinden sowie eine bessere Abstimmung untereinander wie z. B. bei der Festlegung von Schließtagen, gemeinsame Ausflüge von Vorschulkindern oder gemeinsame Martins- und Faschingszüge.

 

Ratsmitglied Reith stimmt dem ebenso zu und würde eine bessere Abstimmung und Vereinheitlichung befürworten. Er weist auf die seinerzeitige Anregung von Ratsmitglied Wiesner hin, der über seine Erfahrungen aus dem Vinzentinum berichtete. Es sollte ein regelmäßiger Dialog und Austausch zwischen den Leiterinnen und Frau Sparks stattfinden, um eine bessere Abstimmung zu erzielen. Auch er sieht in dem Workshop gute Ergebnisse und schlägt vor, einen weiteren im nächsten Jahr zu veranstalten. Darüber hinaus regt er einen Familienstützpunkt für Rimpar im Jugendzentrum an, um Eltern bereits im Vorfeld Hilfestellungen anbieten zu können.

 

Ratsmitglied Pototzky: findet es bedauerlich, wenn nach dem Workshop alles so bleiben würde wie es ist, ist noch nicht überzeugt, dass es nicht doch noch eine andere Lösung geben wird. Der Familienstützpunkt sollte als eigener Tagesordnungspunkt angesetzt werden. Er weist auf die Mail von ihm gestern Abend hin; in der vorgeschlagen wird, dass Thema zur „Chefsache“ zu machen und den Bürgermeister zu beauftragen, mit den Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen Treffen einzuberufen, in denen gemeinsam über Defizite diskutiert und geeignete Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und zur Erhöhung der Elternzufriedenheit beschlossen werden. Das Ergebnis dieser Beratungen sollte dem Gemeinderat bis spätestens zur ersten Gemeinderatssitzung 2023 vorgestellt werden.

 

Ratsmitglied Schleich sieht in der Einrichtung eines Familienstützpunktes eine sinnvolle Ergänzung des pädagogischen Angebotes. Er regt an, bei den Leiterinnenrunden die Fraktionsvorsitzenden mit einzuladen.

 

Ratsmitglied Losert erinnert sich, wie vor einigen Jahren ein gemeinsamer Martinszug grandios gescheitert ist; wenn nämlich alle Kinder, Eltern und Großeltern sich am Parkplatz der Mittelschule treffen, ist Chaos vorprogrammiert. Er rät deshalb dringend davon ab. „Jede Einrichtung ist so stark wie ihre Leitung, jede Einrichtung braucht eine Konzeption und muss diese umsetzen“. Aus diesem Grunde sollte auch jede Einrichtung ihre Individualität erhalten.

 

Bürgermeister Weidner weist daraufhin, dass bereits regelmäßige Leiterinnenrunden alle 6 bis 8 Wochen mit ihm, dem Geschäftsleiter und neuerdings mit Frau Sparks stattfinden. Die Struktur hat sich in den letzten Jahrzehnten bewährt, wenn der Geschäftsleiter direkter Vorgesetzter der Leitungen ist. Er selbst berichtet regelmäßig in den Marktgemeinderatssitzungen ebenfalls zu diesem Thema. Zum Thema Familienstützpunkt hat Herr Fuchs bereits Kontakt mit dem Landratsamt, Frau Ruthe aufgenommen. Es ist geplant, in einer der nächsten Sitzungen das Konzept vorzustellen.

Er schlägt zusammenfassend vor, die bestehende Organisationsstruktur zu belassen mit der Ergänzung, den Familienstützpunkt und die Schulsozialarbeit weiter zu verfolgen sowie den Auftrag, mit den Leiterinnen Maßnahmen zu bearbeiten, um die Qualität zu verbessern und im Januar 2023 im Marktgemeinderat darüber zu berichten.


Beschluss:

  1. Die bestehende Organisationsstruktur in den Kindertageseinrichtungen bleibt erhalten.

 

  1. Die Einrichtung eines Familienstützpunktes in Rimpar wird weiterverfolgt. Das Konzept dafür soll in der nächsten Marktgemeinderatssitzung vorgestellt werden.

 

  1. Der Marktgemeinderat erteilt Bürgermeister Weidner den Auftrag, mit den Leiterinnen Maßnahmen zu bearbeiten, um die Qualität in den Kindertageseinrichtungen zu verbessern und im Januar 2023 im Marktgemeinderat darüber zu berichten.