Durch den Antrag auf Vorbescheid
soll geklärt werden, ob der derzeit noch nicht bebaute Teil des Grundstückes
bebaut werden kann. Die Erschließung würde über die Hausener Straße erfolgen
und wäre gesichert.
Nach kurzer Diskussion vertrat der
Marktgemeinderat die Auffassung, dass der vordere Bereich des Grundstückes
entlang der Hausener Straße als Innenbereich bewertet werden könne.
Beschluss:
Aus diesem Grund wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf
Vorbescheid erteilt.