Für dieses Bauvorhaben liegt bereits ein genehmigter
Vorbescheid des Landratsamtes Würzburg vor. Das Bauvorhaben befindet sich im
Außenbereich der Geamrkung Rimpar und beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB.
Die Erschließung erfolgt über einen öffentlich gewidmeten Forstwirtschaftsweg
und ist gesichert.
Beschluss:
Das
gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.