Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Für dieses Bauvorhaben liegt bereits ein genehmigter Vorbescheid des Landratsamtes Würzburg vor. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich der Geamrkung Rimpar und beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Die Erschließung erfolgt über einen öffentlich gewidmeten Forstwirtschaftsweg und ist gesichert.


Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.