Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Von Anwohnern der Hans-Böckler-Straße kamen Hinweise, dass durch parkende Fahrzeuge zwischen der Einmündung Maidbronner Straße zur Hans-Böckler-Straße und der ersten Grundstücksausfahrt Behinderungen für den einmündenden Verkehr entstehen.

 

Ein Termin vor Ort durch die örtliche Verkehrsbehörde bestätigte diese Tatsache. Deshalb wird vorgeschlagen, den 5m-Bereich der Kurve optisch durch eine Grenzmarkierung zu verlängern, um den Einmündungsbereich bis zur Grundstücksausfahrt freizuhalten. So sollte sich die Einfahrtsituation für den fließenden Verkehr entspannen.

 

Ein weiterer Termin vor Ort mit der unteren Verkehrsbehörde des Landratsamtes sowie der Polizeiinspektion Würzburg-Land ergab deren Zustimmung.

 

Es wurde angeregt, die Maßnahme auch in der Friedrich-Ebert-Straße zeitnah umzusetzen.


Beschluss:

Der Einmündungsbereich der Hans-Böckler-Straße von der Maidbronner Straße kommend wird mit einer Grenzmarkierung -Verkehrszeichen 299- bis zur Grundstücksausfahrt bei Haus-Nr. 42 versehen, um das aus §12 Abs. 3 Nr. 1 StVO sich ergebende gesetzlich bestehende Parkverbot des 5m-Bereiches zu verlängern.