Von
Anwohnern der Hans-Böckler-Straße kamen Hinweise, dass durch parkende Fahrzeuge
zwischen der Einmündung Maidbronner Straße zur Hans-Böckler-Straße und der
ersten Grundstücksausfahrt Behinderungen für den einmündenden Verkehr
entstehen.
Ein
Termin vor Ort durch die örtliche Verkehrsbehörde bestätigte diese Tatsache.
Deshalb wird vorgeschlagen, den 5m-Bereich der Kurve optisch durch eine
Grenzmarkierung zu verlängern, um den Einmündungsbereich bis zur
Grundstücksausfahrt freizuhalten. So sollte sich die Einfahrtsituation für den
fließenden Verkehr entspannen.
Ein
weiterer Termin vor Ort mit der unteren Verkehrsbehörde des Landratsamtes sowie
der Polizeiinspektion Würzburg-Land ergab deren Zustimmung.
Es wurde
angeregt, die Maßnahme auch in der Friedrich-Ebert-Straße zeitnah umzusetzen.
Beschluss:
Der Einmündungsbereich der Hans-Böckler-Straße
von der Maidbronner Straße kommend wird mit einer Grenzmarkierung
-Verkehrszeichen 299- bis zur Grundstücksausfahrt bei Haus-Nr. 42 versehen, um
das aus §12 Abs. 3 Nr. 1 StVO sich ergebende gesetzlich bestehende Parkverbot
des 5m-Bereiches zu verlängern.