Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Vor Kurzem fand ein Ortstermin mit den Vertretern der unteren Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt, des Staatl. Bauamtes und der Polizei statt. Die Austraße wurde im Bereich zwischen Hausnummer 20 und 60 auf die Möglichkeit zwecks eingezeichneter Parkbuchten begutachtet. Es hat sich herausgestellt, dass eine Einzeichnung sich als nicht praktikabel erweist. Aufgrund vieler Hofeinfahrten beidseits der Straße käme es in den meisten Fällen aufgrund der einzuhaltenden Maße nur zur Einzeichnung einer einzelnen Bucht. Ohne eine Einzeichnung können auch teilweise zwei Fahrzeuge parken.

 

Stattdessen bietet die Straßenverkehrsbehörde an, die bestehenden Halteverbote so neu anzuordnen, dass ein versetztes Parken ermöglicht wird. Dadurch bleibt notwendiger Parkraum vorhanden, Schleppkurven für LKW- und Linienbusverkehr werden ausgebildet und die angedachte Verkehrsberuhigung findet auch statt. Es wird hier nur ein positives Signal des Marktgemeinderates erbeten.

 

Bürgermeister Weidner weist auf eine ähnliche Lösung in der Günterslebener Straße hin. Auch sollte gegenüber der Bushaltestelle ein grundsätzliches absolutes Halteverbot eingerichtet werden.

 


Beschluss:

Der Vorschlag wird vom Marktgemeinderat mit einem positiven Signal wohlwollend zur Kenntnis genommen.