Vor
Kurzem fand ein Ortstermin mit den Vertretern der unteren
Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt, des Staatl. Bauamtes und der Polizei
statt. Die Austraße wurde im Bereich zwischen Hausnummer 20 und 60 auf die
Möglichkeit zwecks eingezeichneter Parkbuchten begutachtet. Es hat sich
herausgestellt, dass eine Einzeichnung sich als nicht praktikabel erweist.
Aufgrund vieler Hofeinfahrten beidseits der Straße käme es in den meisten
Fällen aufgrund der einzuhaltenden Maße nur zur Einzeichnung einer einzelnen
Bucht. Ohne eine Einzeichnung können auch teilweise zwei Fahrzeuge parken.
Stattdessen
bietet die Straßenverkehrsbehörde an, die bestehenden Halteverbote so neu
anzuordnen, dass ein versetztes Parken ermöglicht wird. Dadurch bleibt
notwendiger Parkraum vorhanden, Schleppkurven für LKW- und Linienbusverkehr
werden ausgebildet und die angedachte Verkehrsberuhigung findet auch statt. Es
wird hier nur ein positives Signal des Marktgemeinderates erbeten.
Bürgermeister
Weidner weist auf eine ähnliche Lösung in der Günterslebener Straße hin. Auch
sollte gegenüber der Bushaltestelle ein grundsätzliches absolutes Halteverbot
eingerichtet werden.
Beschluss:
Der
Vorschlag wird vom Marktgemeinderat mit einem positiven Signal wohlwollend zur
Kenntnis genommen.