Zu diesem Tagesordnungspunkt
begrüßt Bürgermeister Weidner Herrn Förster von der Gasversorgung Unterfranken
(Gasuf).
Der Vorsitzende weist daraufhin,
dass der TOP aufgrund des Baufortschritts im Baugebiet Bickelsgraben heute
behandelt werden muss, denn sonst würde sich das Zeitfenster für eine zentrale
Lösung schließen. Er bedankt sich zunächst bei der Gasuf für das bisherige
Engagement und die erbrachten Vorleistungen:
Zum Sachstand gibt der Vorsitzende und
Herr Förster folgendes bekannt:
Im Nachgang zur
Marktgemeinderatssitzung in Maidbronn hat die Gasuf das Projekt „kalte
Nahwärme“ bearbeitet. Nach ermutigenden Vorgesprächen im Juni 2021 hat die
Gasuf die Genehmigung der Probebohrung angefragt. Nach erfolgreicher
Grundstücksverhandlung konnte der Gasuf die Erlaubnis zur Probebohrung Ende
November 2021 gewährt werden. Mit Schreiben vom Februar 2022 des Landratsamtes
Würzburg lässt das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg als Fachbehörde die
Errichtung von Erdsonden, die die Wärme aus einer Tiefe von rund 70 Metern
entnehmen, nicht zu. Die Fachbehörde befürchtet einen hydraulischen Kurzschluss,
bei dem sich Grundwasser aus eigentlich getrennten Erdschichten vermischt. Das
Fazit, das Bürgermeister Weidner aus diesem Ergebnis zieht, lautet deshalb „Grundwasserschutz schlägt Klimaschutz“.
Ein klimaneutrales Baugebiet wurde mit der Entscheidung leider verhindert.
Nach Erhalt des o. g. Schreibens
hat Gasuf beim Landratsamt eine Bohranzeige eingereicht, die eine Probebohrung
für den Einsatz von Hocheffizienz-Energiepfählen vorsieht. Energiepfähle haben
eine Tiefe von lediglich rund 40 Metern. Diese Bohranzeige liegt dem
Landratsamt seit mehreren Wochen vor. Eine Stellungnahme hat Gasuf Stand
02.06.2022 nicht erhalten.
Da Gasuf in dem Areal
„Bickelsgraben“ grundsätzlich die Verbauung von Energiepfählen für
genehmigungsfähig hält, wurde von Gasuf vorausschauend eines positiven
Bescheids des Landratsamtes die zur weiteren internen Bearbeitung erforderliche
Daten, z. B. zu den Kosten, eingeholt. Ein Angebot über das Einbringen von
Hocheffizienz-Energiepfählen liegt der Gasuf seit Ende Mai vor. Das Ergebnis
der Gasuf Kostenbewertung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Energiepfähle
muss aus Sicht der Gasuf kritisch diskutiert werden.
Auch wenn dies technisch machbar
wäre, würden sich bei einem einmaligen Baukostenzuschuss von 5.000 € netto je
Wohngebäude Jahreskosten für Wärme beim Endverbraucher von ca. 2.500 € netto
ergeben. Der Kapitaldienst und die Betriebskosten für die benötigte Wärmepumpe
sind dabei noch nicht enthalten.
Die Jahreskosten für Wärme aus
Energiepfählen wären damit nach Berechnung der Gasuf im Vergleich zu
dezentralen Wärmepumpen deutlich höher. Auch unter Berücksichtigung eines
Zuschusses von pauschal 30 % der gesamten Investition würden sich nach der Berechnung
von Gasuf ca. 1.800 € netto zzgl. Kapitaldienst und Betriebskosten der
Wärmepumpe ergeben. In Bezug auf den neuesten AGFW-Vollkostenvergleich wären
dies ebenso höhere Kosten als bei einer Eigenversorgung mit Wärmepumpe und
Erdsonde.
Bürgermeister Weidner weist
daraufhin, dass die vorgenannten Kosten überschlägig sind und sich aufgrund
zukünftiger Preisentwicklungen noch ändern können.
Herr Förster ergänzt, dass trotz
positiver Vorabstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt künstliche Wegsamkeiten
eingebracht wurden, welche zu einem hydraulischen Kurzschluss führten. Das
Risiko ist dem WWA zu groß, bis 40 m Tiefe wäre das Projekt genehmigungsfähig,
darüber hinaus aber nicht. In 40 m Tiefe braucht man jedoch mehr Fläche für
mehr Sonden, so dass dies unwirtschaftlich und folglich zu unverhältnismäßig
hohen Kosten für den Endverbraucher geführt hätte.
Dies bedeutet, dass Hocheffizienzenergiepfähle
zwar technisch machbar sind, mit einer Bohrung auf 30 m aber wohl zu teuer,
zumindest teurer als bei einer privat installierten
Luft-Wasser-Wärmepumpenanlage.
Eine interessante Alternative, die
Herr Förster vorschlägt, ist ein sog. „Kalte-Nahwärme-Netz“. „Kalte Nahwärme“
bzw. „kalte Fernwärme“ ist eine technische Variante eines
Wärmeversorgungsnetzes, das mit niedrigen Übertragungstemperaturen in der Nähe
der Umgebungstemperatur arbeitet und daher sowohl Wärme als auch Kälte
bereitstellen kann. Dabei erzeugen Luft-Wasser-Wärmepumpen in einem
Technikgebäude mit der Größe einer Doppelgarage die Energie. Mit einer
Vorlauftemperatur von ca. 50 Grad wird die Wärme über ein Leitungsnetz zu den
Gebäuden geführt, wo Niedertemperatur-Pufferspeicher dafür sorgen, dass
Warmwasser und Heizung versorgt werden. Für die Bauherren hätte dies den
Vorteil, dass nur geringe Flächen im Haus für die Energieversorgung gebraucht
werden. Auch für die optimale Funktion der Pumpen wäre Gasuf verantwortlich.
Die Energiekosten schätzt Herr
Förster auf etwa 2000 € bis 3000 € im Jahr. Dazu kommen einmalige
Investitionskosten von ca. 7000 €. Eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer
Größe von ca. 200 m2 neben dem Technikgebäude könnte zudem den
Anteil des Stroms aus erneuerbarer Energie erhöhen. Allerdings könnten höhere
Strompreise gerade im Winter, wenn keine Sonne scheint, auch zu höheren Kosten
führen. Eine weitere Voraussetzung wäre ein sog. Anschluss- und Benutzungszwang
für alle Grundstücke des Baugebietes mit einer Festlegung von 15 Jahre.
In der sich anschließenden
eingehenden Diskussion wurden sämtliche Vor- und Nachteile einer klimaneutralen
Wärmeversorgung durch „kalte Nahwärme“ abgewogen. Letztendlich stehe man heute
vor der Entscheidung einer zentralen Lösung durch die Gasuf oder der
Möglichkeit den Baubewerbern die Entscheidung zu überlassen, welche Art der
Energieversorgung sie wählen.
Ratsmitglied Michel und
Ratsmitglied Reith betonen, dass viele Bauherren heutzutage großen Wert
darauflegen, unabhängig bei der Energieversorgung zu sein und ihre eigene
Wärmepumpe mit einer Dachphotovoltaikanlage und/oder Solaranlage versorgen.
Darüber hinaus könnte die PV-Anlage auch den Eigenstrom produzieren, der u. a.
beispielsweise das E-Auto mit Strom versorgt. „Energieautark geht in dem
Konzept der Gasuf nicht“.
Ratsmitglied Pototzky hatte bereits
bei der Aufstellung des Bebauungsplanes angeregt, eine Photovoltaikanlage zur
Pflicht zu machen. Er warnt davor, die Kostenvergleiche überzubewerten wie die
aktuellen Preisentwicklungen zeigen. Ihn würde vielmehr ein Effizienzvergleich
interessieren.
Dies veranlasst Ratsmitglied Laug
zur kritischen Bemerkung, dass die IGU-Fraktion mit ihren ständigen Forderungen
immer nur die Kosten hochtreiben und keinen Finanzierungsvorschlag machen.
Bereits der Bauplatz im „Bickelsgraben“ kostet 375 €/m2. Er würde
den Vorschlägen der IGU zustimmen, wenn die IGU jeden Bauherrn die Hälfte
dieser „Forderungskosten“ erstattet.
Der Beitrag von Ratsmitglied Laug
wurde auf Antrag von Ratsmitglied Dr. Walter ins Protokoll aufgenommen. Im
Gegenzug beantragt Ratsmitglied Laug die Aussage von Ratsmitglied Pototzky ins
Protokoll aufzunehmen, dass „nur reiche Leute sich eine Photovoltaikanlage
leisten können.“
Bürgermeister Weidner fasst noch
einmal zusammen und bedankt sich bei Herrn Förster von der Gasuf. Abschließend
stellt er die zentrale Lösung der „kalten Nahwärme“ zur Abstimmung.
Beschluss:
Für das Baugebiet „Bickelsgraben“ in Maidbronn wird die Gasversorgung
Unterfranken beauftragt, ein zentrales Wärmeversorgungsnetz zu planen und
auszuführen.
Bürgermeister Weidner weist noch
daraufhin, dass somit die dezentrale Lösung beschlossen ist, in der die
Baubewerber frei in ihrer Entscheidung sind, welche Art der Wärmeversorgung sie
wählen.