Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 11

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Weidner Herrn Förster von der Gasversorgung Unterfranken (Gasuf).

 

Der Vorsitzende weist daraufhin, dass der TOP aufgrund des Baufortschritts im Baugebiet Bickelsgraben heute behandelt werden muss, denn sonst würde sich das Zeitfenster für eine zentrale Lösung schließen. Er bedankt sich zunächst bei der Gasuf für das bisherige Engagement und die erbrachten Vorleistungen:

 

Zum Sachstand gibt der Vorsitzende und Herr Förster folgendes bekannt:

 

Im Nachgang zur Marktgemeinderatssitzung in Maidbronn hat die Gasuf das Projekt „kalte Nahwärme“ bearbeitet. Nach ermutigenden Vorgesprächen im Juni 2021 hat die Gasuf die Genehmigung der Probebohrung angefragt. Nach erfolgreicher Grundstücksverhandlung konnte der Gasuf die Erlaubnis zur Probebohrung Ende November 2021 gewährt werden. Mit Schreiben vom Februar 2022 des Landratsamtes Würzburg lässt das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg als Fachbehörde die Errichtung von Erdsonden, die die Wärme aus einer Tiefe von rund 70 Metern entnehmen, nicht zu. Die Fachbehörde befürchtet einen hydraulischen Kurzschluss, bei dem sich Grundwasser aus eigentlich getrennten Erdschichten vermischt. Das Fazit, das Bürgermeister Weidner aus diesem Ergebnis zieht, lautet deshalb „Grundwasserschutz schlägt Klimaschutz“. Ein klimaneutrales Baugebiet wurde mit der Entscheidung leider verhindert.

 

Nach Erhalt des o. g. Schreibens hat Gasuf beim Landratsamt eine Bohranzeige eingereicht, die eine Probebohrung für den Einsatz von Hocheffizienz-Energiepfählen vorsieht. Energiepfähle haben eine Tiefe von lediglich rund 40 Metern. Diese Bohranzeige liegt dem Landratsamt seit mehreren Wochen vor. Eine Stellungnahme hat Gasuf Stand 02.06.2022 nicht erhalten.

 

Da Gasuf in dem Areal „Bickelsgraben“ grundsätzlich die Verbauung von Energiepfählen für genehmigungsfähig hält, wurde von Gasuf vorausschauend eines positiven Bescheids des Landratsamtes die zur weiteren internen Bearbeitung erforderliche Daten, z. B. zu den Kosten, eingeholt. Ein Angebot über das Einbringen von Hocheffizienz-Energiepfählen liegt der Gasuf seit Ende Mai vor. Das Ergebnis der Gasuf Kostenbewertung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Energiepfähle muss aus Sicht der Gasuf kritisch diskutiert werden.

 

Auch wenn dies technisch machbar wäre, würden sich bei einem einmaligen Baukostenzuschuss von 5.000 € netto je Wohngebäude Jahreskosten für Wärme beim Endverbraucher von ca. 2.500 € netto ergeben. Der Kapitaldienst und die Betriebskosten für die benötigte Wärmepumpe sind dabei noch nicht enthalten.

 

Die Jahreskosten für Wärme aus Energiepfählen wären damit nach Berechnung der Gasuf im Vergleich zu dezentralen Wärmepumpen deutlich höher. Auch unter Berücksichtigung eines Zuschusses von pauschal 30 % der gesamten Investition würden sich nach der Berechnung von Gasuf ca. 1.800 € netto zzgl. Kapitaldienst und Betriebskosten der Wärmepumpe ergeben. In Bezug auf den neuesten AGFW-Vollkostenvergleich wären dies ebenso höhere Kosten als bei einer Eigenversorgung mit Wärmepumpe und Erdsonde.

 

Bürgermeister Weidner weist daraufhin, dass die vorgenannten Kosten überschlägig sind und sich aufgrund zukünftiger Preisentwicklungen noch ändern können.

 

Herr Förster ergänzt, dass trotz positiver Vorabstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt künstliche Wegsamkeiten eingebracht wurden, welche zu einem hydraulischen Kurzschluss führten. Das Risiko ist dem WWA zu groß, bis 40 m Tiefe wäre das Projekt genehmigungsfähig, darüber hinaus aber nicht. In 40 m Tiefe braucht man jedoch mehr Fläche für mehr Sonden, so dass dies unwirtschaftlich und folglich zu unverhältnismäßig hohen Kosten für den Endverbraucher geführt hätte.

 

Dies bedeutet, dass Hocheffizienzenergiepfähle zwar technisch machbar sind, mit einer Bohrung auf 30 m aber wohl zu teuer, zumindest teurer als bei einer privat installierten Luft-Wasser-Wärmepumpenanlage.

 

Eine interessante Alternative, die Herr Förster vorschlägt, ist ein sog. „Kalte-Nahwärme-Netz“. „Kalte Nahwärme“ bzw. „kalte Fernwärme“ ist eine technische Variante eines Wärmeversorgungsnetzes, das mit niedrigen Übertragungstemperaturen in der Nähe der Umgebungstemperatur arbeitet und daher sowohl Wärme als auch Kälte bereitstellen kann. Dabei erzeugen Luft-Wasser-Wärmepumpen in einem Technikgebäude mit der Größe einer Doppelgarage die Energie. Mit einer Vorlauftemperatur von ca. 50 Grad wird die Wärme über ein Leitungsnetz zu den Gebäuden geführt, wo Niedertemperatur-Pufferspeicher dafür sorgen, dass Warmwasser und Heizung versorgt werden. Für die Bauherren hätte dies den Vorteil, dass nur geringe Flächen im Haus für die Energieversorgung gebraucht werden. Auch für die optimale Funktion der Pumpen wäre Gasuf verantwortlich.

 

Die Energiekosten schätzt Herr Förster auf etwa 2000 € bis 3000 € im Jahr. Dazu kommen einmalige Investitionskosten von ca. 7000 €. Eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 200 m2 neben dem Technikgebäude könnte zudem den Anteil des Stroms aus erneuerbarer Energie erhöhen. Allerdings könnten höhere Strompreise gerade im Winter, wenn keine Sonne scheint, auch zu höheren Kosten führen. Eine weitere Voraussetzung wäre ein sog. Anschluss- und Benutzungszwang für alle Grundstücke des Baugebietes mit einer Festlegung von 15 Jahre.

 

In der sich anschließenden eingehenden Diskussion wurden sämtliche Vor- und Nachteile einer klimaneutralen Wärmeversorgung durch „kalte Nahwärme“ abgewogen. Letztendlich stehe man heute vor der Entscheidung einer zentralen Lösung durch die Gasuf oder der Möglichkeit den Baubewerbern die Entscheidung zu überlassen, welche Art der Energieversorgung sie wählen.

 

Ratsmitglied Michel und Ratsmitglied Reith betonen, dass viele Bauherren heutzutage großen Wert darauflegen, unabhängig bei der Energieversorgung zu sein und ihre eigene Wärmepumpe mit einer Dachphotovoltaikanlage und/oder Solaranlage versorgen. Darüber hinaus könnte die PV-Anlage auch den Eigenstrom produzieren, der u. a. beispielsweise das E-Auto mit Strom versorgt. „Energieautark geht in dem Konzept der Gasuf nicht“.

 

Ratsmitglied Pototzky hatte bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes angeregt, eine Photovoltaikanlage zur Pflicht zu machen. Er warnt davor, die Kostenvergleiche überzubewerten wie die aktuellen Preisentwicklungen zeigen. Ihn würde vielmehr ein Effizienzvergleich interessieren.

 

Dies veranlasst Ratsmitglied Laug zur kritischen Bemerkung, dass die IGU-Fraktion mit ihren ständigen Forderungen immer nur die Kosten hochtreiben und keinen Finanzierungsvorschlag machen. Bereits der Bauplatz im „Bickelsgraben“ kostet 375 €/m2. Er würde den Vorschlägen der IGU zustimmen, wenn die IGU jeden Bauherrn die Hälfte dieser „Forderungskosten“ erstattet.

 

Der Beitrag von Ratsmitglied Laug wurde auf Antrag von Ratsmitglied Dr. Walter ins Protokoll aufgenommen. Im Gegenzug beantragt Ratsmitglied Laug die Aussage von Ratsmitglied Pototzky ins Protokoll aufzunehmen, dass „nur reiche Leute sich eine Photovoltaikanlage leisten können.“

 

Bürgermeister Weidner fasst noch einmal zusammen und bedankt sich bei Herrn Förster von der Gasuf. Abschließend stellt er die zentrale Lösung der „kalten Nahwärme“ zur Abstimmung.


Beschluss:

Für das Baugebiet „Bickelsgraben“ in Maidbronn wird die Gasversorgung Unterfranken beauftragt, ein zentrales Wärmeversorgungsnetz zu planen und auszuführen.

 


 

Bürgermeister Weidner weist noch daraufhin, dass somit die dezentrale Lösung beschlossen ist, in der die Baubewerber frei in ihrer Entscheidung sind, welche Art der Wärmeversorgung sie wählen.